Hallo liebe Leute,
ich habe eine Wohnung vermietet die von der Mietrin seit ca. 15 Jahren alleine bewohnt wurde.
Es handelt sich um ein Doppelhaus, die eine Seite wurde von der Mutter bewohnt.
Die andere Hälfte vom Sohn mit seinen Kindern.
Der Sohn hat vor Jahren seine Miete nicht mehr bezahlt und wurde von mir verklagt.
Das hat auch die ansonsten gute Beziehung zur Mutter vergiftet, so dass ich einige Jahre nicht mehr
vor Ort war.
Mit den Mietzahlungen des Sohnes läuft es seit längerer Zeit wieder seitdem er einen Vormund bekommen hat.
Auch die Anwalts u. Gerichtskosten werden durch das Jobcenter mit abbezahlt.
Nun habe ich vor ca. zwei Wochen erfahren (vom Vormund des Sohnes) das die Mutter verstorben ist und die Wohnung
zur Zeit wohl geräumt werde. Wohl durch die Tochter dessen Anschrift ich nicht habe.
Mit dem Vormund hatte ich vereinbart mit ihr zusammen den nächsten Besuch zu machen um die Sache zu klären,
sie fährt aber offensichtlich auch nicht so oft zum Sohn.
Nun habe ich keinerlei Informationen von den Erben der Wohnung geschweige denn der Übergabe.
Die letzte Miete war am 15.03. fällig und wurde nicht gezahlt.
Wie soll ich mich verhalten?
Soll ICH die Wohnung der Mutter kündigen?
Welche Kündigungsfrist gibt es hier, Standard Mietvertrag unbefristet.
Vielen Dank im voraus.