Beiträge von Leipziger82

    Da wir den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben muss ich den Vermieter auf jeden Fall informieren.

    Was heißt informieren. Wenn es zwei Hauptmieter gibt, dann kann ein Mietvertrag eigentlich auch nur in komplett gekündigt werden.

    Solche Teilkündigungen, wie Du sie vor hast, sind in der Gesetzgebung nicht vorgesehen.

    Die einzige Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag, wonach Du aus dem bestehenden Mietverhältnis austrittst.

    Hier müssen aber alle Parteien einverstanden sein, d.h. der Vermieter und auch der Ex-Partner.

    Muss ich ihm mitteilen dass mein Ex-Partner unzuverlässig und Alkoholabhängig ist und auch einen gekündigt Arbeitsvertrag hat?

    Nein, auf keinen Fall. Das sind Informationen, die dem Datenschutz unterliegen und den Vermieter jetzt gar nichts angehen.

    Du solltest das gar nicht begründen.

    Nein, das verstehst Du falsch.

    Du konntest das Mietverhältnis erst nach dem Ablauf des einjährigen Kündigungsausschlusses überhaupt kündigen. Danach aber - und so steht es geschrieben - mit der gesetzlichen Frist.

    Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate, so dass Du das Mietverhältnis frühestens zum 31.07.19 kündigen kannst (der 3. Werktag im April ist schon abgelaufen)

    Mich wundert, dass hier nichts von den standardmäßigen 3 Monaten Kündigungsfrist steht, sondern "zum Ende des Kalendermonats".

    Zusammenfassend: Da steht: Kündigung mit gesetzlicher Frist zum Monatsende.

    Ein Vermieter meldet sich ganz schnell, wenn man die Mietzahlungen einstellt ;)

    Nein, im Ernst....

    Ich würde hier in zwei Schritten vorgehen:

    1. Schritt: Stelle die Kündigung nochmals zu, allerdings als Einwurf-Einschreiben und nicht als Einschreiben Rückschein.

    Wenn das Schreiben nicht zurückkommt, bzw. Du in der Sendungsverfolgung erkennst, dass der Brief eingeworfen wurde, ist alles perfekt.

    2. Schritt: Wenn das Einwurf-Einschreiben mit dem Vermerk "nicht zustellbar" zurückkommt: Du kannst nach § 185 ZPO eine öffentliche Zustellung beim Amtsgericht durchführen.

    ich habe auch Möbel auf den Öfen drauf stehen

    Nur mal als Tipp am Rande: Wenn Du Die Heizkörper zustellst und sogar Mobiliar darauf abstellst, dann hat das zur Folge, dass ein Großteil der abgegebene Wärme an dieses Mobiliar abgebeben wird, und der Raum somit auch nicht warm werden kann.

    Wenn schon ein Elektriker nicht an das Gerät kommt, wäre das ein Fingerzeig, dass die Heizkörper einfach nur zugestellt sind.

    Inwiefern hat der V von den alten M Ansprüche auf neuen Ofen?

    Neue M wünschen keinen neuen Ofen.

    Wo ist denn der alte Ofen gelandet, den der Mieter ausgebaut hat?

    Ansonsten hat der Mieter natürlich kein Recht, so einen Ofen in Eigenregie auszubauen. Was kommt als nächstes? Werden Innentüren entsorgt, da diese nicht gebraucht werden?

    Der Ofen wurde angemietet und muss demnach bei Auszug auch noch vorhanden sein.

    Anspruch auf einen neuen Ofen hat der Vermieter nicht. Wenn die Mieter diesen Ofen entsorgt haben, dann kann nur der Zeitwert dieses Ofens in Rechnung gestellt werden, zzgl. Montagekosten und Abnahme durch den Schornsteinfeger.

    Angenommen, es gibt dann schon wieder einen neuen Mieter, der ebenso keinen Ofen wünscht, macht es keinen Sinn, einen einzubauen. Hier könnte man dem Mieter, der den Ofen eigenmächtig entsorgt hat, die Kosten auf Grundlage eines Angebots weiterbelasten.

    In dem Fall aber nur der Nettobetrag, da aufgrund der Nichtmontage keine USt. fliest.

    Eine Terasse zu restaurieren ist jedoch blanker Wahnsinn. Wenn die Bretter oben morsch sind wird die Unterkonstruktion auch nicht mehr die Beste sein. Selbst für versierte Handwerker kann das ein Projekt über mehr als eine Arbeitswoche werden und du haftest natürlich für alle Schäden, die du anrichtest. Regenablauf falsch geplant und Wasser staut sich am Fundament? 100.000 - 150.000 € wenn der Keller irgendwann durchfeuchtet. Der Nachmieter verletzt sich schwer, weil du etwas falsch montiert hast? Nach oben unbegrenzt offen.

    Ich würde hier mal nicht den Teufel an die Wand malen wollen.

    Zunächst: Ich würde das auch nicht selbst machen wollen, da dies schon eine Frage der Haftung ist. Angenommen, der Vermieter zahlt das Material und ist mit dem Arbeitsergebnis nicht zufrieden, dann ist der Ärger vorprogrammiert.

    Die angesprochene Geschichte mit dem falsch geplanten Regenablauf halte ich für deutlich überzogen.

    Als Beispiel von meinem Haus: Dort hat es vor einigen Jahren die Regenwasserleitung im unteren Bereich auseinandergedrückt und das Wasser ist über diesen Zeitraum einfach im Boden versickert. Passiert ist da gar nichts.

    Bei deinem Horrorszenario müssten hunderte Liter Wasser/m² innerhalb weniger Tage runterkommen und zusätzlich müsste der Boden unterhalb des Erdreiches aus blankem Stein bestehen. Vermutlich müsste dann auch schon die Vertikalsperre eine "Macke" haben.

    Unabhängig davon: Es würde mich wundern, wenn der Regenwasserablauf in irgendeiner Form bei der Erneuerung einer Terrassenholzkonstruktion tangiert wird. Wer legt denn eine Regenwasserleitung unterhalb einer Terrassenkonstruktion?

    Am Sonntag nicht, bei der Terminvereinbarung beim Mieterverein sagte mir das ,der Sekretär bereits

    Das kann ich mir jetzt doch nicht verkneifen: Der Sekretär (!) hat umfassendes mietrechtliches Wissen zu einem Sachverhalt, der nicht mal in der Rechtsprechung und Fachliteratur bekannt ist?

    Ich habe nicht vor die Maßnahme zu boykottieren.

    Naja, im schlimmsten Fall wird es aber so kommen, dass durch deine Verweigerung die ganze Aktion nicht stattfinden kann.

    Das wiederum kann - auch aufgrund des Fachkräftemangels im Handwerk - dazu führen, dass Ihr weitere 6 Monate auf die Instandsetzungsmaßnahme warten müsst.

    Angenommen, Du bist der einzige Mietbereich, der den Zugang verweigert und die Maßnahme findet nicht statt. 2 Monate später erkrankt ein Bewohner des Hauses und dessen Anwalt tritt an den Vermieter heran.

    Rate mal, was der Vermieter dann entgegnen wird. Ob dann das Mietrecht noch eine Rolle spielt? Ich denke nicht.

    Meine ehrliche Meinung: Du solltest deine persönlichen Rituale nicht über die Gesundheit aller Hausbewohner stellen.

    Samstags wäre nicht besser,weil mein Ehemann meistens Samstags mittags kommt

    Naja, der Samstag ist aber ein ganz normaler Werktag. Wenn Du also dem Termin an einem Sonntag widersprichst, dann kann der Vermieter die Desinfektion an einem Samstag durchführen.

    Das Wäschewaschen würde dann ausfallen.

    In diesem Zusammenhang verweise ich mal vorsichtig auf deine Duldungspflicht nach § 555a BGB.

    Unser Ritual: Sonntag Mittag frühstücken gehen,das würde ausfallen.

    Was ist Euch denn wichtiger? Einmal auf ein Ritual verzichten oder vielleicht das Risiko einer potentiell tödlichen Legionellenerkrankung eingehen?

    Ich kann verstehen, dass Du damit überfordert bist, aber die Desinfektion muss gemacht werden. Da wird Dir der Mieterverein auch nichts anderes erzählen und dich vermutlich nur darauf hinweisen, dass Dir ggfs. eine Mietminderung zusteht.

    Davon verschwindet der Stress aber nicht.

    Hallo,

    was ist denn vertraglich formuliert? Ist dort der Fernsehempfang, bzw. die Satellitenanlage vereinbart? Wenn ja, kann der Vermieter nicht einfach abschalten.

    Wenn nicht, dann kann der Vermieter auch abschalten.

    Ansonsten: Habt Ihr denn keine sogenannte TAE-Dose in der Wohnung, d.h. einen normalen Telefonanschluss?

    Dank der ganzen Umstellung von Analog auf Digital kann durch diese Dose auch Fernsehen empfangen werden. Die Telekom nutzt diese Dose beispielsweise.

    Das sind 5 mini brand Löcher die noch nicht einmal ein cm groß sind.

    Diese Minibrandlöcher können aber dazu führen, dass in dem gesamten betroffenen Raum der Bodenbelag gewechselt werden muss. Der Vermieter muss ja nicht "flicken".

    Bei der Lebensdauer kommt es auf das Material an. Ein billiger Laminat-Boden hat vielleicht eine Lebensdauer von 8 Jahren, ein hochwertiger Parkettboden vielleicht von 20 Jahren.

    Bei einem PVC-Boden kann man davon ausgehen, dass Belag nach 15 Jahren keinen wirtschaftlichen Wert mehr besitzt und Dir auch nicht mehr in Rechnung gestellt werden kann.

    Da kommt es aber immer auf den Einzelfall an.

    Wenn Du gar nicht durchblickst, dann wende dich an einen Mieterverein in deiner Region. Wenn Du arbeitslos bist, hast Du vielleicht auch einen Anspruch auf einen Beratungsschein vom Amtsgericht und kannst damit dann zu einem Anwalt.

    Kann meine alte Vermieterin mich zur Verantwortung ziehen falls mein Ex nicht mehr zählt etc.?

    Kurz und knapp: Ja, kann sie.

    Solange Du im Mietvertrag stehst, haftet Ihr gesamtschuldnerisch für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis.

    Die Tatsache, dass Du dort nicht wohnst, spielt gar keine Rolle. Theoretisch hättest Du dir jederzeit den Zugang zum Haus verschaffen können.

    Der Leerstand spielt hier auch keine wirkliche Rolle. Bei dem Umlageausfallwagnis geht es in erster Linie darum, dass Betriebskosten vom Mieter nicht gezahlt werden können, bzw. einzelne Betriebskosten nicht umgelegt werden können.

    Bei der Sache mit der Kaution bin ich mir - wie gesagt - nicht sicher. Da empfehle ich Dir im Zweifel den Gang zum Mieterverein o.ä.

    Mein Hausarzt sagte mir,dass das alles nicht so wild ist.

    Schon merkwürdig, wie ein Arzt eine potentiell tödliche Lungenkrankheit mit ca. 30.000 Erkrankungen in Deutschland pro Jahr herunterspielt.

    Der Sonntag ist uns heilig,weil ich in einer Wochenendehe lebe.

    Und der Samstag wäre besser?

    Ich schließe mich Grace an. Ich empfehle dringend eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

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