Holzofen ersetzen und Fragen

  • Liebe Mitrechtler,

    folgendes Szenario:

    Alter Wamsler-Holzofen mit Bestandschutz in Wohnung

    Mieter (M) möchten beschädigten Holzofen

    (dessen Rohr nur locker in Wand steckt) mit Bestandschutz ausbauen.

    Einigung mit Vermieter (V) bei Ausbau:

    - Neuer Holzofen Kosten ca. 500€

    abzüglich theoretischen Reparaturkosten (ca. 150€) = 350€

    Ofen Ausbau erfolgt, bei Auszug wieder voll funktionsmäßig „eingebaut“.

    Wohnung wurde nach Auszug mit Ofen nahtlos an neue Mieter übergeben. Keinerlei Info über evtl. Erneuerung des Ofens, das keine Nutzung erfolgen darf, o.ä.!

    -> Ofen zur normalen Weiterbenutzung an neue Mieter gegeben.

    Neue Mieter bauen ebenfalls in Eigenregie Ofen aus, da kein Wissen über Bedienung und kein Bedarf aus Sicherheitsgründen zwecks Kleinkinder.

    Inwiefern hat der V von den alten M Ansprüche auf neuen Ofen?

    Neue M wünschen keinen neuen Ofen.

    Ob hier vom V ebenfalls Ansprüche an die neuen M gestellt werden ist nicht bekannt, da ja gleiche Situation.

    Wie ist die Lage einzuschätzen?

    Vielen Dank für eure Meinungen

    im Vorraus!

    LG


  • Inwiefern hat der V von den alten M Ansprüche auf neuen Ofen?

    Neue M wünschen keinen neuen Ofen.

    Wo ist denn der alte Ofen gelandet, den der Mieter ausgebaut hat?

    Ansonsten hat der Mieter natürlich kein Recht, so einen Ofen in Eigenregie auszubauen. Was kommt als nächstes? Werden Innentüren entsorgt, da diese nicht gebraucht werden?

    Der Ofen wurde angemietet und muss demnach bei Auszug auch noch vorhanden sein.

    Anspruch auf einen neuen Ofen hat der Vermieter nicht. Wenn die Mieter diesen Ofen entsorgt haben, dann kann nur der Zeitwert dieses Ofens in Rechnung gestellt werden, zzgl. Montagekosten und Abnahme durch den Schornsteinfeger.

    Angenommen, es gibt dann schon wieder einen neuen Mieter, der ebenso keinen Ofen wünscht, macht es keinen Sinn, einen einzubauen. Hier könnte man dem Mieter, der den Ofen eigenmächtig entsorgt hat, die Kosten auf Grundlage eines Angebots weiterbelasten.

    In dem Fall aber nur der Nettobetrag, da aufgrund der Nichtmontage keine USt. fliest.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für deine Antwort Leipziger82.

    Der Ofen wurde während dem Ausbau

    unter Dach ordentlich gelagert.

    Der Ausbau wurde natürlich in Rücksprache mit dem Vermieter gehalten, hier wurde dann vereinbart das ein neuer Ofen eingebaut werden muss, da dieser seinen Bestandschutz verloren hat, abzüglich Reparaturkosten (ca. 150€) hat man sich auf einen Preis von 350€ geeinigt.

    Der Ofen wurde dann bei Auszug wieder eingebaut und - das ist der springende Punkt! - bei Auszug trotzdem zur Weiternutzung überlassen und die neuen Mieter bauten diesen dann wieder in Eigenregie aus.

    Ofen steht wieder gelagert im Hof.

    Jetzt wird von uns ein neuer Ofen gefordert.

    Durch die o.g. Umstände fragen wir uns eben ob wirklich ein komplett neuer Ofen bezahlt werden muss.

    Schönen Tag!

  • Ich verstehe ich Frage nicht so recht, bzw. stehe auf dem Schlauch.

    hat man sich auf einen Preis von 350€ geeinigt.

    Wenn Ihr euch geeinigt habt, warum dann ein neuer Ofen? Oder seid Ihr der Nachmieter? Oder der Vermieter?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wir waren Mieter.

    Die Vereinbarung wurde während der Mietzeit vereinbart - jetzt sind wir ausgezogen, der Ofen stand wieder an Ort und Stelle und der Vermieter will einen nagelneuen Ofen bezahlt obwohl er den angeblich nicht nutzbaren Ofen einfach zur Weiterbenutzung drinnen gelassen hat. ^^

    Einmal editiert, zuletzt von asgard_2007 (4. April 2019 um 14:42)

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