Nun ja. Die Rechtsprechung sieht vor, dass der Mieter in dem Falle einer selbst durchgeführten Renovierung bei einem späteren Auszug keinerlei Schönheitsreparaturen durchführen muss.
Und der Mieter hat jede Menge Arbeit und ebenfalls Kosten und spart sich letztlich nichts.
So ist es leider.
Es gibt aber noch ein "Aber": Gibt es in der Stadt einen qualifizierten Mietspiegel, dann kann es sein, dass durch den unrenovierten Zustand gewisse Ausstattungskriterien nicht erfüllt werden und folglich nur eine geringere Miete verlangt werden kann.