Beiträge von Leipziger82

    Nun ja. Die Rechtsprechung sieht vor, dass der Mieter in dem Falle einer selbst durchgeführten Renovierung bei einem späteren Auszug keinerlei Schönheitsreparaturen durchführen muss.

    Und der Mieter hat jede Menge Arbeit und ebenfalls Kosten und spart sich letztlich nichts.

    So ist es leider.

    Es gibt aber noch ein "Aber": Gibt es in der Stadt einen qualifizierten Mietspiegel, dann kann es sein, dass durch den unrenovierten Zustand gewisse Ausstattungskriterien nicht erfüllt werden und folglich nur eine geringere Miete verlangt werden kann.

    Netter Versuch des Vermieters, bzw. rechnet er wohl mit Interessenten, die eine Wohnung suchen, aber nicht das Kleingeld für eine Kaution haben.

    Wenn man darüber nachdenkt, ist das Quatsch. Die Kaution wird angelegt und im Idealfall bekommt man diese nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurück.

    möglicherweise gegen Recht verstößt

    Nein, gegen Recht verstößt das nicht. Es ist in unseren Regionen teilweise noch üblich, unrenovierte Wohnungen zu übergeben. Da ist dann aber meist die Miete etwas günstiger.

    Wenn vertraglich eine Pauschalmiete vereinbart ist, muss der Vermieter tatsächlich keine Betriebskostenabrechnung erstellen.

    Es gibt aber ein großes "Aber": Das gilt nicht für Warmwasser- und Heizkosten. Die müssen nach Verbrauch abgerechnet werden, auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

    An eurer Stelle würde ich aber keine schlafenden Hunde wecken.

    Die durchschnittlichen bundesweiten Betriebskosten liegen bei ca. 2,50€/m²/Monat.

    Ihr liegt bei 1,39 €/m²/Monat.

    as Haus hat 12 Parteien und insgesamt leben in dem Haus 38 Personen. Also bekommt der vermieter monatlich knapp 2000€ an Nebenkosten.


    Da muss doch ein Haufen über bleiben?

    Solche Pauschalmieten sind für Vermieter recht risikobehaftet. Es kann sein, dass er einen "Gewinn" macht, es kann aber auch heizintensive Jahre geben, wo er im Zweifel noch was drauf legt.

    Fakt ist, dass 2.000 €/Monat für ein 12-Parteienhaus nicht übertrieben viel klingen.

    Hallo,

    wann ist dein Schreiben denn beim Vermieter eingegangen? War es tatsächlich einen Tag zu spät?
    Wenn ja, ist die Kündigung leider nicht rechtzeitig erfolgt. Hier muss das Schreiben sämtlicher Hauptmieter/Vertragspartner am 3. Werktag beim Vermieter vorliegen.

    Fehlt deine Unterschrift, bzw. dein Schreiben, verlängert sich das ganze um einen Monat.

    Wenn es tatsächlich nur eine gemeinsame Heizung gibt, ist das durchaus rechtens, bzw. kann man da gar nicht anders abrechnen.

    Aber: Je höher der Gesamtverbrauch/Gesamtkosten einer Heizungsanlage, desto günstiger wird in der Regel der Preis pro Einheit.

    Oder anders: Steigen für euch die Grundkosten, müssten auf der anderen Seite die kosten für eine Verbrauchseinheit sinken.

    Als sie nach einigen Tagen erneut in einer Mail sich dagegen werte, mir eine Fristsetzung zu geben bzw. mich selbst, den Staub entfernen zu lassen, schrieb ich genervt zurück, dass Sie die Kosten der Firma von meiner Kaution abziehen soll.

    Im Normalfall hätte ich geantwortet, dass die Rechnung haltlos ist, solange Du dich zur Nachbesserung verpflichtet hast, aber Du hast dich mit der Beauftragung einer Fachfirma einverstanden erklärt.

    Wir gehen davon aus, dass Sie die ganze Wohnung reinigen lassen hat, jedoch können wir das nicht beweisen, da Sie uns keine detaillierte Auflistung der Firma zukommen lässt, sondern lediglich eine Rechnung mit 6 Stunden und dem Betrag.

    Ich würde mir einfach mal den Arbeitsschein der Firma vorlegen lassen. Wenn das der Vermieter nicht tut, würde ich bei dem Unternehmen anfragen.

    Letztendlich heißt es "gemietet, wie gesehen". Rechtliche Anforderungen an die Beschaffenheit eines Balkonbodens gibt es - abgesehen von der Standfestigkeit - nicht.

    Wenn Ihr den Boden also mit dieser Bitumenschicht übernommen habt und diese noch in Ordnung ist, muss der Vermieter nichts machen.

    Ansonsten gilt: Fragen kostet nichts.

    Alternativ gibt es solche Klick-Holzfliesen für den Balkon. Die hatte ich in meiner alten Wohnung auch. Die sind recht günstig (ab 15€/m²) und leicht zu verlegen.

    Bei einer Altinstallation kann das durchaus passieren, wenn die Leitungen überlastet sind. Bei Dir würde ich einfach mal tippen, dass der Herd/Ofen nicht über einen separaten Stromkreis läuft, wie es heutzutage üblich ist.

    Aktuell gibt es für solche Systeme leider einen Bestandsschutz, so dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Leitungen zu erneuern. Es schadet aber nicht, den Vermieter zu kontaktieren. Stichwort: Kabelbrand.

    Aber Achtung: Der Aufwand einer Neuinstallation sollte nicht unterschätzt werden. Die Küche (schlimmstenfalls die halbe Wohnung, je nach Standort der Unterverteilung) muss komplett leer sein und durch das Schlitzen der Wände entsteht viel Schmutz.

    Ich war natürlich enttäuscht und drohte ihm auch zu einem anderen Anwalt zu gehen. Fand es dann halt frech das er meinte, ich kann das machen.

    Naja, das ist nicht frech, sondern ehrlich. Klar, wenn Du lange suchst, wirst Du deinen Anwalt finden, der zu 100% nach deinem Mund redet und deine Interessen vor einem Gericht vertritt.

    Und dann? Dann verlierst Du einen kostenintensiven Prozess, weil deine Meinung nicht den rechtlichen Grundsätzen entsprechen.

    Das bringt ja nix.

    Ich weiß ja nicht, wie lange die Frist noch ist, aber es kostet dich nichts, die Wohnung einfach mal anzuschauen und auch nebenbei nach etwas anderem zu schauen.

    Ich würde meine Energie in die Wohnungssuche stecken und nicht in Widersprüche, etc.

    Nach 4 Monaten hat mir der Vermieter aber eine Wohnung angeboten die im Budget ist und etwas größer. Nur will ich halt nicht ausziehen.

    Ist das ein Problem wenn ich zum Fristende widerspreche, weil ich keine Ersatzwohnung finde?

    Wie willst Du das Argument, dass Du keine Wohnung findest, untermauern, wenn der Vermieter Dir sogar eine andere Wohnung angeboten hat?


    Ich will aber nicht aus der Wohnung raus.

    Naja, danach geht es aber nicht. Wenn die Kündigung inhaltlich und formell korrekt ist, musst Du halt raus.

    Ob die Kündigung samt Gründen korrekt ist, kannst Du über einen Anwalt prüfen lassen.

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