Hallo Zusammen,
wir wohnen in einer Mietwohung mit insgesamt 3 Parteien. Unser Vermieter wohnt neben an in seinem Bungalow. Wir teilen uns EINE gemeinsame Pellet-Heizung. Es führt eine Leitung zu seinem Haus (ca. 10m entfernt)
Eckdaten zur Heizkostenabrechnung
1. Mietpartei: 100m² - Verbrauch: 4500kwH
2. Mietpartei: 100m² - Verbrauch: 7000kwH
3. Mietpartei: 100m² - Verbrauch: 6000kwH
4. Vermieter: 200m² - Verbrauch: 29000kwH
Unser Vermieter hat mehr Verbrauch als wir alle Zusammen! (sehr warhscheinlich durch die Wärmeverluste...).Wir haben 70:30 Verteilung und tragen somit zum großen Teil seinen Verbrauchskosten mit (Gesamtheizkosten ca. 5500 Euro).
Frage: Ist das so rechtens? Darf er sich überhaupt als 4. Partei einklicken und gilt dann weiterhin die allgemeine 70:30 Regel?
Im Mietvertrag ist davon nix erwähnt.
Hoffe Ihr könnt mir Auskunft geben.
Vielen Dank!