Nebenkostenabrechung Heizung - Eine Heizung für zwei Häuser

  • Hallo Zusammen,


    wir wohnen in einer Mietwohung mit insgesamt 3 Parteien. Unser Vermieter wohnt neben an in seinem Bungalow. Wir teilen uns EINE gemeinsame Pellet-Heizung. Es führt eine Leitung zu seinem Haus (ca. 10m entfernt)


    Eckdaten zur Heizkostenabrechnung


    1. Mietpartei: 100m² - Verbrauch: 4500kwH
    2. Mietpartei: 100m² - Verbrauch: 7000kwH
    3. Mietpartei: 100m² - Verbrauch: 6000kwH
    4. Vermieter: 200m² - Verbrauch: 29000kwH


    Unser Vermieter hat mehr Verbrauch als wir alle Zusammen! (sehr warhscheinlich durch die Wärmeverluste...).Wir haben 70:30 Verteilung und tragen somit zum großen Teil seinen Verbrauchskosten mit (Gesamtheizkosten ca. 5500 Euro).


    Frage: Ist das so rechtens? Darf er sich überhaupt als 4. Partei einklicken und gilt dann weiterhin die allgemeine 70:30 Regel?


    Im Mietvertrag ist davon nix erwähnt.

    Hoffe Ihr könnt mir Auskunft geben.


    Vielen Dank!

  • Wenn es tatsächlich nur eine gemeinsame Heizung gibt, ist das durchaus rechtens, bzw. kann man da gar nicht anders abrechnen.

    Aber: Je höher der Gesamtverbrauch/Gesamtkosten einer Heizungsanlage, desto günstiger wird in der Regel der Preis pro Einheit.

    Oder anders: Steigen für euch die Grundkosten, müssten auf der anderen Seite die kosten für eine Verbrauchseinheit sinken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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