Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein vermietetes Mehrfamilienhaus wird vom Vermieter verkauft. Dieser hatte eine vor einiger Zeit eine freiwillige Selbstverpflichtung an alle Mieter geschickt indem er sich verpflichtet keine Mieterhöhungen vorznehmen sobald die Kaltmiete über 30% des Nettoeinkommens des Mieters liegt. Hat diese Selbstverpflichtung des alten Vermieters eine Relevanz für den neuen Vermieter?