Keine Fristsetzung zur Nachbesserung der Wohnung bekommen - Reinigungsfirma verlangt Geld

  • Liebe Mietrecht - Freunde,

    Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum und auch im richtigen Bereich, ich bin neu hier und noch etwas verloren :saint:..

    Meine Frage hierzu ich recht simpel.
    Beim Auszug meiner Wohnung, kam meine Vermieterin auf mich zurück und meinte, das Bad sei noch ziemlich dreckig -Kalkflecken an der Glaswand - Staub auf der Heizung- im Prinzip nichts schlimmes, was man selber hätte entfernen können. Demnach bat ich um erneuten Zugang der Wohnung, um diese Sachen zu beheben. ( Auf dem Übergabeprotokoll stand, dass das Bad ''okei'' sei (noch wichtig für später).
    Sie jedoch lehnte dies in Ihren Mails ab mit den Worten : ''Ich soll Sie in meine Wohnung lassen?'' - ''Ich finde das hat kein Sinn'' - '' Sie sind ein ''Schmutzfink''- ''Sie haben ihre Chance verpasst''- ''Ich werde hier wohl eine Reinigungsfirma beauftragen''.

    Demnach schrieb ich Ihr wieder, dass es doch nicht nötig sei, wegen Staub und Kalk extra eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Fragte erneut wegen dem Schlüssel und wann ich Ihn abholen könnte. Lange kam keine Nachricht mehr von Ihr. Als sie nach einigen Tagen erneut in einer Mail sich dagegen werte, mir eine Fristsetzung zu geben bzw. mich selbst, den Staub entfernen zu lassen, schrieb ich genervt zurück, dass Sie die Kosten der Firma von meiner Kaution abziehen soll.
    Demnach kam einige Zeit später eine Rechnung von 185 Euro. Das Bad hat eine Größe von ca. 6 qm und die Firma hat anscheinend 6 Stunden daran geputzt, was meiner Meinung nach wirklich fraglich ist. :rolleyes:

    Da es sich bei den ''Schäden'' nicht um Substanzschäden handelt, sondern nur um sozusagen ''Putzen'' ist eine Fristsetzung unentbehrlich, soweit sind wir bereits gekommen.

    Jetzt zu meiner Frage:

    - Da Sie uns immer wieder den Zugang der Wohnung verweigert hat, hat Sie demnach ihre Fristsetzung nicht eingehalten. Bei einer Verweigerung unsererseits, hätte Sie auch ein recht auf eine Reinigungsfirma in Anspruch nehmen können. Jedoch haben wir uns nicht verweigert, sogar mehrmals um Erneuten Einlass gebeten. Das ich später einwilligte, den Betrag von der Kaution ab zu ziehen, war wohl ein Fehler meinerseits, da ich wohl dachte, ich habe eh keine Chance gegen Sie.
    Ist es möglich, dieses Geld wieder zurück zu klagen, da Sie uns den Zugang verweigert hat?

    - Die Rechnung von 184 Euro für ein 6 qm Bad -bei dem im Protokoll Zustand ''okei'' stand -, ist meiner Meinung nach viel zu hoch.
    Wir gehen davon aus, dass Sie die ganze Wohnung reinigen lassen hat, jedoch können wir das nicht beweisen, da Sie uns keine detaillierte Auflistung der Firma zukommen lässt, sondern lediglich eine Rechnung mit 6 Stunden und dem Betrag.
    Kann man dagegen in irgendeiner Art vorgehen?

    Ich möchte hier lediglich die Meinungen und Erfahrung von anderen Mitglieder hören, eventuell war jemand mal in einer ähnlichen Situation und kann uns dabei weiterhelfen.
    Eine Beratung beim Anwalt würden wir in nächster Zeit auch machen, würden uns aber erstmal über konkrete Hilfe von anderen freuen :)

    Danke im Vorraus!
    Kamilla

  • Als sie nach einigen Tagen erneut in einer Mail sich dagegen werte, mir eine Fristsetzung zu geben bzw. mich selbst, den Staub entfernen zu lassen, schrieb ich genervt zurück, dass Sie die Kosten der Firma von meiner Kaution abziehen soll.

    Im Normalfall hätte ich geantwortet, dass die Rechnung haltlos ist, solange Du dich zur Nachbesserung verpflichtet hast, aber Du hast dich mit der Beauftragung einer Fachfirma einverstanden erklärt.

    Wir gehen davon aus, dass Sie die ganze Wohnung reinigen lassen hat, jedoch können wir das nicht beweisen, da Sie uns keine detaillierte Auflistung der Firma zukommen lässt, sondern lediglich eine Rechnung mit 6 Stunden und dem Betrag.

    Ich würde mir einfach mal den Arbeitsschein der Firma vorlegen lassen. Wenn das der Vermieter nicht tut, würde ich bei dem Unternehmen anfragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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