Beiträge von Leipziger82

    Kann mein Vater mir dann nach dem Tod meiner Großmutter den Mietvertrag kündigen und/oder kann er die Miete nach seinen Belieben anpassen?

    Kündigen kann er eben nicht. Das untersagt ja der Kündigungsverzicht.

    Mieterhöhungen sind möglich, aber nicht nach Belieben. Hier gibt es ja die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben (15-20 % aller 3 Jahre unter Berücksichtigung des Mietspiegels)

    Der Vermieter meine das wäre nicht nötig gewesen mit dem renovieren, und die Tapete wäre noch gut gewesen.

    Das ist ja aber deine Sache, ob Du renovieren willst oder nicht. Der herunterkommende Putz hat auch nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Hier muss der Vermieter ran.

    dann meinte er möchte mich kündigen

    Dafür braucht er aber einen Grund. Solange Du kein Zweifamilienhaus mit dem Vermieter bewohnst, kann er dich nicht kündigen.

    Wie soll ich vorgehen?

    Du hast es ja schon angekündigt: Mieterschutzbund oder Fachanwalt.

    Die Temperatur schwankt, je nach Einstellung, zwischen zu heiß und kalt.

    Nur als Hinweis: Die Thermostatventile reagieren auch auf die bereits vorhandene Raumtemperatur. Das kann die Schwankungen erklären.

    Oder anders: Es kann sein, dass die Heizung auf Stufe 3 heiß wird, wenn der Raum kalt ist, es kann aber auch sein, dass dieser kaum anspringt, wenn schon eine höhere Raumtemperatur vorliegt.

    Daher bin ich für die nächsten 3 Jahre verpflichtet, bei Außentemperaturen bis 20 Grad die Heizung in allen Räumen auf mindestens mittlerer Stufe eingeschaltet zu lassen.

    Solche Vereinbarungen sind nicht ungewöhnlich, insbesondere bei Neubauten.

    Ohne diesen Passus könnte man dich nicht haftbar machen, wenn Du nicht lüftest und heizt.

    Ich bezweifle aber, dass es die mittlere Stufe sein muss, bzw. das so wirksam ist. Die Gerichte sprechen hier auch nur von einem regelmäßigen Heizen und Lüften.

    Wenn das durchschnittlich zwischen 20-21°C sind, passt das.

    An kalten Sommertagen hätte ich somit gar nicht die Möglichkeit zu heizen

    Die meisten Heizungsanlagen sind mit einem Außenfühler ausgestattet. Wenn es einen kalten Sommertag gibt, springt auch die Heizung an.

    Wie verhalte ich mich hier am besten? Lieber die Finger davon lassen?

    Es kommt nicht zuletzt auf dein persönliches Wärmeempfinden an und wie konsequent Du das heizen und vor allem Lüften einhalten kannst.

    Ich kenne Menschen, die in einer Wohnung vielleicht nur einmal am Tag lüften und die Räume nie mehr als 18°C Raumtemperatur haben. Diese Menschen werden in so einem Neubau sicher Probleme bekommen.

    Der Vermieter kann so etwas nur fordern, wenn er es auch nachweisen kann.

    Gibt es also kein Protokoll, dass die Übergabe von 3 Schlüsseln bestätigt, wird die Forderung des Vermieters haltlos sein.

    Hinzu kommt das die Vermieterin Steuern der Miete hinterzieht und ein Teil der Miete immer Schwarz verlangt hat. Wie kann ich das zu meinem gunsten gegen sie verwenden. Wenn ich blute, dann soll sie es gefälligst auch.

    Was heißt denn Miete in schwarz verlangt?

    Meine Meinung: Der Vermieter, bzw. beauftragte Handwerker misst die Fenster zwar aus, aber dennoch wird es so sein, dass die Maße mehr oder weniger überall gleich sind, d.h. er wird aufgrund der Arbeitsplatte keine andere Fenstergröße bestellen.

    Es wird bei solchen Terminen nur gemessen, um zu vermeiden, dass es bei einem Fenster nicht doch größere Abweichungen gibt.

    Solche Fenster werden auf Grundlage der vorhandenen Bausubstanz eingebaut und nicht auf Grundlage einer Arbeitsplatte.

    Da es sich bei der Platte vermutlich auch um dein Eigentum handelt, muss auch kein Ersatz durch den Vermieter beschafft werden.

    Eine Rückfrage noch. Du schreibst "Abschließend der Hinweis, dass es aus Kostensicht eher schlecht ist, einzelne Heizkörper komplett abzudrehen." Danke für den Hinweis. Könntest Du kurz erläutern, warum?

    Das Thema Schimmelbildung hatte ich schon genannt. Je kälter ein Raum ist, desto schneller kondensiert das Wasser an den Wänden und führt zu Schimmel.

    Ansonsten ist es so, dass auch bei geschlossenen Türen ein gewisser Luftaustausch in der Wohnung stattfindet. Strömt also die kalte Luft in einen benachbarten Raum, muss der dortige Heizkörper mehr Energie aufwenden, um diese Luft zu erhitzen. Dafür ist dieser aber in der Regel nicht ausgelegt und hat zur Folge, dass die Energiekosten für diesen Heizkörper steigen.

    Das Phänomen habe ich oft bei meinen Mietern, die der Meinung sind, die gesamte Wohnung mit nur einem Heizkörper zu beheizen, weil das ja günstiger wäre. Das Gegenteil ist der Fall, weil der eine Heizkörper dann permanent läuft und nie abschaltet.

    Theoretisch muss das bezahlt werden, was auch an Wärme abgenommen wurde.

    Vermutlich hast Du hier wenig Chancen, denn theoretisch hättest Du mitbekommen müssen, dass die Heizung eben Wärme abgibt und das dem Vermieter melden müssen.

    Ich würde hier einfach mit dem Vermieter sprechen.

    Man könnte auch argumentieren, dass Du den Heizkörper hättest aufdrehen wollen, wenn das Ventil intakt gewesen wäre, weil es Dir zu kalt gewesen wäre.

    Wie kommst Du eigentlich auf 200€? Das so in der Abrechnung direkt angegeben?

    Abschließend der Hinweis, dass es aus Kostensicht eher schlecht ist, einzelne Heizkörper komplett abzudrehen. In der Küche kommt noch dazu, dass dort die Luftfeuchte durch das Kochen grundsätzlich höher ist und Du somit eine Schimmelbildung förderst.

    Ich wusste schon mit dem Lesen der Überschrift, dass Ihr im Oktober eingezogen seid ;)

    auch wenn in Sommermonaten logischerweise weniger geheizt wird.

    und genau das ist der springende Punkt. Ihr heizt über einen Zeitraum von vielleicht 5 Monaten (Mai bis September) wenig bis gar nicht, zahlt dafür aber Vorauszahlungen für Heizkosten.

    Diese "Ansparung" wird dann mit den Heizkosten der Wintermonate verrechnet.

    Warum werden Kosten von Anfang 2020 aufgezählt, obwohl wir Okt 2020 eingezogen sind?

    In der Abrechnung muss immer der Abrechnungszeitraum (das gesamte Jahr) und der Nutzungszeitraum angegeben werden.

    Nutzerwechselgebühr wurde im Mietvertrag nur in einem I..A Anhang beiläufig erwähnt, ohne explizit darauf einzugehen. Nach unserem Verständnis nichtig

    Was heißt denn beiläufig erwähnt? Wie ist der konkrete Wortlaut?

    Muss ich (Vermieter) das bei jedem Wechsel der Personenzahl für alle Mieter neu berechnen?

    Ja klar, das musst Du. Eine falsche Anzahl der Personen kann eine formelle Unwirksamkeit einer Abrechnung nach sich ziehen.

    Und sind die verpflichtet, mir überhaupt mitzuteilen wenn sich die Personenzahl ändert?

    Wenn Du sie vertraglich dazu verpflichtet hast, ja.

    Was spricht denn gegen Wasseruhren?

    Vermieter wollte uns helfen und hat uns mitgeteilt, dass wir eher aus der Wohnung können, wenn es dadurch leichter wird.

    Die Frage ist doch: Was heißt "eher"? Gibt es eine konkrete und nachweisbare Vereinbarung, dass ihr sofort ausziehen könnt, wenn ihr eine Wohnung gefunden habt? Habt ihr vor der Vertragsunterzeichnung den Vermieter in Kenntnis gesetzt, dass ihr jetzt eine Wohnung habt?

    kann ich meinerseits eine Reduzierung der zukünftigen monatlichen Vorauszahlungen verlangen, und wie verhalte ich mich, wenn der Vermieter auch darauf nicht reagiert?

    Auch der Mieter hat das Recht, die Vorauszahlungen nach Zustellung einer Abrechnung angemessen anzupassen. Das Teilst Du dem Vermieter lediglich in Textform mit. Reagieren muss er darauf auch nicht.

    Siehe hierzu auch § 560 (4) BGB.

    Bedenke aber bitte, dass der Vermieter den Umlageschlüssel ändern kann.

    Ich würde hier in den Widerspruch gehen. Eine solche Mieterhöhung wegen einer Badrenovierung ist nicht möglich.

    Denkbar wäre da eine Mieterhöhung wegen Modernisierung, aber diese muss entsprechend begründet werden.

    Ohne Begründung ist jedes Mieterhöhungsverlangen unwirksam.

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