Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Nabend zusammen,

    wir haben vom Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen.

    Formel unwirksam da kein richtiger Grund, nur Situation hat sich geändert wegen arbeit usw.

    Das ist uns aber erstmal egal, da wir eh ausziehen wollten, da ich 2 Wochen nach dem Umzug erkrankt bin. Schimmel wie sich raus gestellt hat.

    Jetzt bin ich arbeitslos mit Hund und hatte Panik, bald ohne Wohnung da zu stehen.

    Vermieter wollte uns helfen und hat uns mitgeteilt, dass wir eher aus der Wohnung können, wenn es dadurch leichter wird.

    Jetzt haben wir es irgendwie geschafft in kurzer Zeit eine Wohnung zu finden, aber der Vermieter stellt sich quer.

    Hatte wohl nicht gerechnet das wir so schnell eine Wohnung finden.

    Er hat die Wohnung ins Internet gestellt und sucht einen Mieter nach unseren frühzeitigen Auszug, da er doch nicht mehr wegen Eigenbedarf einziehen will. Er würde dann in die Nähe seiner neuen Arbeit ziehen und solange beim Kumpel wohnen.

    Muss ich jetzt doppelt Miete zahlen, wenn er keinen findet? Man hat sich darauf verlassen, das der Vermieter auch meint, was er schreibt.

    Bitte um Hilfe

  • Vermieter wollte uns helfen und hat uns mitgeteilt, dass wir eher aus der Wohnung können, wenn es dadurch leichter wird.

    Die Frage ist doch: Was heißt "eher"? Gibt es eine konkrete und nachweisbare Vereinbarung, dass ihr sofort ausziehen könnt, wenn ihr eine Wohnung gefunden habt? Habt ihr vor der Vertragsunterzeichnung den Vermieter in Kenntnis gesetzt, dass ihr jetzt eine Wohnung habt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Klingt sehr danach, dass der Eigenbedarf vorgeschoben war und daher die Kündigung rechtswidrig erfolgte. Man kann also durchaus darüber nachdenken, ob man den Vermieter hier in Anspruch wegen Schadensersatz nimmt.

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