Hallo zusammen,
Ich möchte eine Neubauwohnung anmieten, bin da im Vertrag aber über einen Punkt gestolpert.
In der Wohnung ist noch eine gewisse Baurestfeuchte vorhanden. Daher bin ich für die nächsten 3 Jahre verpflichtet, bei Außentemperaturen bis 20 Grad die Heizung in allen Räumen auf mindestens mittlerer Stufe eingeschaltet zu lassen. Bei Schäden durch Nichtbeachtung mache ich mich haftbar.
Ist solch eine Klausel in Verträgen für Neubauwohnungen normal? Das würde ja bedeuten, dass die Heizung prinzipiell etwa 9 Monate im Jahr dauerhaft eingeschaltet sein muss. Allerdings verfügen die meisten
Heizungsanlagen doch über einen Sommer- und Wintermodus. An kalten Sommertagen hätte ich somit gar nicht die Möglichkeit zu heizen. Außerdem werde ich doch in einem möglichen Schadensfall gar nicht beweisen können, dass ich mich an diese Vorgabe gehalten.
Wie verhalte ich mich hier am besten? Lieber die Finger davon lassen? Oder einfach eine Standardklausel für Neubauten?
Danke und viele Grüße