Beiträge von Leipziger82

    Welche dieser aufgeführten Punkte MUSS tatsächlich nach Wohnheinheit berechnet werden

    Das kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag. Hier wäre zwischen "alle" und gar keine" alles möglich.

    Im § 556a BGB steht grundsätzlich geschrieben, dass die Betriebskosten nach Wohnfläche umgelegt werden, es sei denn die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart.

    Wenn es im Vertrag keine explizite Vereinbarung über den Umlageschlüssel getroffen wurden, dann können auch keine Betriebskosten nach Wohneinheit umgelegt werden.

    Deswegen ist der Untermietvertrag nun ungültig und ich bin alleiniger Mieter.

    Warum ist der Untermietvertrag ungültig? Offensichtlich hast Du ja einen Untermietvertrag mit dem Bruder, so dass der auch erst einmal gültig ist. Dein Verhältnis zu deinem Vermieter ist da irrelevant.

    Du musst das Mietverhältnis mit dem Bruder also ganz normal kündigen. Das würde hier auch fristlos gehen.

    Dem Mieter bekannte Mängel bei Vertragsunterzeichnung, schließen Mietminderungen wegen genau dieser Mängel aus.

    Da gehe ich hier nicht mit. Grundsätzlich kann so ein Minderungsrecht ausgeschlossen sein, wenn ein baulicher Mangel vorliegt, der vorab kommuniziert worden ist.

    Hier geht es aber nicht um einen baulichen Mangel, sondern um wiederkehrende Verstöße gegen die Hausordnung und die Ruhezeiten. Da könnte ich es mir als Vermieter ziemlich einfach machen und pauschal in den Mietvertrag schreiben, dass es schwierige und lärmende Nachbarn im Haus gibt. Problem gelöst....

    Als Vermieter kann ich ziemlich viel in den Vertrag schreiben, aber es stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit. Ich kann auch schreiben, dass es Abends ab 21 Uhr kein Warmwasser mehr gibt, dennoch können sicher hieraus Minderungsrechte o.ä. ergeben.

    Ich habe laut Vertrag eine Mindestmietdauer. Diese geht bis zum September '26

    Hier kannst Du nur schauen, ob die Klausel wirksam vereinbart wurde. So eine Mindestmietdauer muss für Mieter und Vermieter gleichermaßen gelten. Ist vertraglich also nur ein Kündigungsausschluss für Dich vereinbart, dann wäre das unwirksam, so dass Du fristgerecht kündigen kannst.

    Außerdem: Hat die Erwähnung der Frau im Vertrag in irgendeiner Form eine rechtsgültigkeit, sodass ich zB keine Mietminderung durchsetzen könnte?

    Mangel bleibt Mangel, auch wenn vertraglich vor der Mieterin gewarnt wurde.

    Ich würde den Sachverhalt einem Fachanwalt vorlegen. Hier könnte dann geprüft werden, ob eine Kündigung wegen Unzumutbarkeit möglich ist.

    Wie ist da die rechtliche Lage? Im Mietvertrag steht nichts davon, dass der Herd Teil der Wohnung ist.

    Steht etwas davon in einem Übergabeprotokoll? In dem Fall muss der Vermieter dann eben nachweisen, dass es sich um seinen Herd handelt.

    Hast Du denn irgend einen Nachweis über die Zahlung? Irgend einen Beleg?

    Dann wurde ich damit überrumpelt, dass in meiner Wohnung umgehend alle Armaturen und Eckventile ausgetauscht werden sollen.

    Das kann durchaus Sinn machen, bzw. machen wir das auch. Gerade bei älteren Armaturen können die Innenwände schon mal mit Kalk oder anderen Ablagerungen versehen sein, die dann einen Nährboden für Legionellen darstellen können. Diese Umbaumaßnahmen hast Du dann auch nach § 555a BGB zu dulden.

    Ansonsten muss der Vermieter über die Ergebnisse informieren. Macht er das nicht, wende dich selbst an das Gesundheitsamt.

    Und nein, die Schuld daran kann man Dir nicht zuweisen. Das ist vollkommen ausgeschlossen.

    Grundsätzlich wäre bei solchen Fällen erst einmal die Hausratversicherung des Betroffenen der richtige Ansprechpartner. Diese erstatten in der Regel die Kosten einer externen Unterbringung.

    Ansonsten kann sie bei einer bestätigten Unbewohnbarkeit die Miete komplett mindern und ggfs. ergibt sich hieraus sogar das Recht zur fristlosen Kündigung nach 543 Abs. 2 Pkt. 1 BGB.

    Zusätzlicher Schadenersatz kann dem Vermieter da nicht abverlangt werden.

    Hallo,

    der Vermieter hat über Betriebskosten jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zuzustellen hat. Verpasst er diese Frist, kann der Vermieter keine Nachforderungen aus der Abrechnung geltend machen.

    Je nach Abrechnungszeitraum wäre schon die Abrechnung aus 2023 "verfristet" gewesen, wenn die erst 2025 zugestellt wurde. Wenn der Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr ist, hätte das bis 31.12.24 erfolgen müssen.

    Die Frage ist hier, warum der Vermieter nur eine Person abgerechnet hat und nicht zwei? Hatte er denn vorher davon Kenntnis gehabt, bzw. war dem Vermieter durch deine Meldung bekannt, dass deine Freundin bei Dir wohnt?

    Da ich hier wenig bis gar keine Hilfe zu erwarten habe, Klinke ich mich hier jetzt aus und suche woanders nach Lösungen.

    Das ist ja überhaupt nicht böse gemeint, aber was für Hilfe erwartet Ihr da? Die einzige wirklich hilfreiche Antwort wurde gegeben: Für eine Kündigung fehlt die Rechtsgrundlage.

    Grundsätzlich haben euch die anderen Eigentümer auf dem Kieker. Warum das so ist, kann hier niemand einschätzen, aber es wird wohl zwischenmenschliche Gründe haben. Vielleicht fühlen sich die (seit Jahren?) grillenden Eigentümer auf den Schlipps getreten, dass die frisch eingezogenen Mieter sich nun plötzlich über das Grillen beschweren.

    Wenn es tatsächlich nur um das wöchentliche Grillen im Sommer geht, sehe ich da ehrlich gesagt nicht einmal ein Konfliktpotential. Aber das sieht wohl jeder anders.

    Solange hier keine (miet-) rechtlichen Verstöße vorliegen, könnt Ihr rechtlich auch nicht aktiv werden (deshalb auch die Ablehnung eurer Versicherung). In dem Fall gibt es nur drei Möglichkeiten:

    1. man einigt sich mit den Nachbarn
    2. man einigt sich nicht und lebt damit
    3. man einigt sich nicht und zieht aus

    Sehr offensichtlich scheiden Option 1 und 3 aus, so dass nur Option 2 übrig bleibt.

    Ihr könnt die Nachbarn auch nicht mit 10 Anwälten zwingen, Euch zu mögen. Dahingehend ist mir nicht ganz klar, was Eure konkrete Zielsetzung ist, bzw. was Ihr Euch für Hilfe erhofft?

    Wenn es in Richtung Mobbing geht und ggfs. auch Ruhestörung eintritt (hier wäre dann eine Mietminderung drin), könnt Ihr sicher auch rechtlich dagegen vorgehen, aber ändert das etwas an der Wohnsituation, bzw. Eurem Wohlempfinden vor Ort?

    Am Ende zahlt Ihr dann einen Haufen Geld für einen Anwalt, habt vielleicht auch ein Urteil in der Hand, dass Euch Recht gibt, allerdings habt ihr die Nachbarn, die euch nicht mögen, trotzdem weiterhin um euch herum. Wenn es also ein Gerichtsurteil geben sollte, dass das Grillen einschränkt, dann mögen Euch die Nachbarn noch weniger und dann wird die Vorstufe der Eskalation erreicht sein.

    Höchster Posten: Gartenpflege 1255€ in 2023. 2022 waren es 257€.

    Handelt es sich hier um deinen Kostenanteil oder den Anteil des gesamten Objektes? Wenn es sich um das gesamte Objekt handelt, sind 1.255 EUR im Jahr nicht viel, bzw. die 257 EUR eigentlich zu wenig.

    Am Ende müsste man hier die Rechnungen samt Arbeitsnachweise prüfen. Vermutlich wird bei Euch ja auch mal Rasen gemäht, oder?

    Money rules the world....

    Hier könnte man dem Vermieter anbieten, die Kaution freiwillig zu erhöhen, um damit mögliche Schäden an der Mietsache abzudecken, alternativ bietet man ihm an, vielleicht 15-20 EUR mehr Miete dafür zu zahlen.

    Ansonsten würde ich dem Vermieter einfach nochmal erzählen, dass es sich um einen kleinen Hund handelt, der dann hoffentlich auch nicht 8-9 Stunden allein daheim ist.

    Wie schon erwähnt: Für eine Kündigung des Mietverhältnisses fehlt die Rechtsgrundlage. Da braucht man sich gar keine Gedanken zu machen. Man kann euch nicht grundlos kündigen und ein Vertragsverstoß liegt ja offensichtlich nicht vor.

    Für einen Umzug fehlen uns jedoch die finanziellen Mittel und für einen Anwalt auch, da in diesem Fall meine Rechtschutzversicherung den Schutz abgelehnt hat - das erste Mal nach über 20 Jahren!

    Wie auch schon erwähnt. Aktuell gibt es noch gar keinen Grund, eine Rechtschutzversicherung zu aktivieren. Der Grund liegt dann vor, wenn die Kündigung vor euch liegt. Ist das dann also der Fall, wendet euch nochmals an die Versicherung.

    Ansonsten ist das wirklich schwierig. Ein gutes Verhältnis zu Hausgemeinschaft lässt sich nicht einklagen. Entweder man versucht das zu ignorieren oder man zieht aus.

    Wenn es allerdings Nachbarn gibt, die euch absichtlich das Leben zur Hölle machen wollen, dann kann man hiergegen rechtlich vorgehen. Aber wie gesagt: Deswegen wird das Verhältnis zu denen nicht besser.

    Um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können, bedarf es vorab in der Regel einer Abmahnung nach § 543 (3) BGB. Und hier dann auch der Hinweis, dass nicht der betroffene Mieter abgemahnt wird, sondern das gesamte Mietverhältnis. Das gleiche gilt anschließend für die fristlose Kündigung. Die wird für die Wohnung ausgesprochen und alle Mieter haften dabei gesamtschuldnerisch.

    Es kann also folglich nicht das Ziel sein, auf eine Kündigung hin zu arbeiten. Hier hilft nur der Hinweis von Fruggel, den Vermieter mit ins Boot zu holen. Je nach Vertragskonstellation wäre das ggfs. sogar zwingend notwendig. Wenn Ihr juristisch gegen den Hauptmieter vorgeht und einen Erfolg erzielt, kann immer noch der Vermieter sein Veto einlegen, weil Teilkündigungen eben unzulässig sind und schlimmstenfalls die gesamte Wohnung gekündigt werden muss. Es ist nicht ohne weiteres möglich, einen Hauptmieter aus dem Mietverhältnis zu lösen, selbst wenn er es wollte.

    Solche WG-Streitigkeiten sind immer relativ kompliziert, insbesondere dann, wenn es mehrere Hauptmieter gibt. Hier wären Einzelverträge, bzw. ein Hauptvertrag mit den entsprechenden Untermietverträgen die bessere Lösung, auch wenn Dir das jetzt nicht weiterhilft.

    Wenn der Mitbewohner weiterhin stur ist, hilft es nur, einen Anwalt zu konsultieren.

    Allein aufgrund des fehlenden Stromzählers könnte das abgelehnt werden. Mag sein, dass die Montage eines Zwischenzählers möglich ist, allerdings ist das ein weiterer (Verwaltungs-) Aufwand.

    Ansonsten spricht mietrechtlich gesehen nichts gegen das Aufstellen im Keller, sofern diese Kellerbox nicht explizit als Lagerraum im Mietvertrag aufgeführt wird.

    Es ist so, dass der Gestank von Holzkohle, billigem Fleisch und Spiritus (ja, da wird ständig nach gegossen!) für uns mittlerweile unerträglich geworden ist. Wir ernähren und nämlich gesund.

    Wie oft wird denn gegrillt? In der Theorie kann es Einschränkungen geben, was die Häufigkeit betrifft, in der Praxis dürfte das aber kaum durchsetzbar sein, wenn die Eigentümergemeinschaft grillt.

    Eine Mietminderung o.ä. dürfte hier nicht zielführend sein, da die Beeinträchtigung zumindest objektiv überschaubar ist. Hier kann die subjektive Beeinträchtigung nicht berücksichtigt werden, dass man den Geruch von Fleisch nicht mag. Anders würde es nur aussehen, wenn Rauchschwaden über Stunden und das auch 3-4x pro Woche in Eure Wohnung ziehen.

    Es ist auch so, dass wir vor kurzem versucht haben, die Wohnung zu kaufen.

    Hier kann ich Euch nicht ganz folgen: Es gibt offensichtlich große Differenzen innerhalb der Hausgemeinschaft, die dazu führen, dass man Euch kündigen will, trotzdem wollt ihr die Wohnung kaufen? Damit tut ihr weder Euch einen Gefallen, noch den restlichen Hausbewohnern.

    Hier scheint die Hausgemeinschaft nicht zu funktionieren, die immer auf einer gegenseitigen Rücksichtnahme funktioniert. Heißt: Ihr könnt das Grillen (mit flüssigem Anzünder) im Grundsatz nicht verbieten, auf der anderen Seite sollte die Gemeinschaft in der Häufigkeit des Grillens Rücksicht nehmen.

    Hier scheint es so zu sein, dass beide Parteien keine Rücksicht auf die andere nehmen. Wenn dann in der Art und Weise der Kommunikation noch etwas schief läuft, dann kann sowas schnell eskalieren.

    Was können wir bloß noch tun?

    Viele Möglichkeiten gibt es hier nicht.

    Im Idealfall setzt man sich mal mit den Nachbarn zusammen, redet miteinander und findet im Nachgang vielleicht auch mal zu einem gemeinsamen Grillabend zusammen (Grillen geht übrigens auch gesund), um einfach zu erreichen, dass man nebeneinander existieren kann, schlimmstenfalls stellt man fest, dass man da auf Dauer nicht wohnen kann und sucht sich eine anderen Wohnung.

    Recht haben, heißt leider nicht immer, dass man auch Recht bekommt.

    Ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll. Hat irgendjemand eine Idee?

    Ganz ehrlich? Ignorieren.

    Es scheint ja so zu sein, dass Ihr Euch bei den anderen Eigentümern beschwert und diese sich nun offensichtlich angegriffen fühlen. Soweit, so gut.

    Ich erkenne hier aber keine Störung des Hausfriedens eurerseits, die eine Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen würde, zumal hier vorab auch eine Abmahnung ausgesprochen werden müsste.

    Wenn Ihr also tatsächlich eine Kündigung erhaltet, dann könnt Ihr Eure Rechtsschutzversicherung aktivieren. Momentan besteht ja noch kein Bedarf, wenn die Hausgemeinschaft irgend etwas von deinen Vermieter verlangt.

    Kein Problem für uns, wäre da nicht der gestank durch den Spiritus, den die Menschen als "Brandbeschleuniger" verwenden. Wir können aufgrund der Geruchsbelästigung nicht mehr auf dem Balkon sitzen.

    Nur ein interessehalber, da ich das nicht ganz verstehe. Ich benutze ebenso diesen flüssigen Grillanzünder. Und ja, der riecht am Anfang etwas, aber spätestens nach 10 Minuten ist das Zeug noch verbrannt. Warum könnt Ihr da nicht auf dem Balkon sitzen? Oder gießen die da über Stunden das Zeug auf den Grill?

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