Hallo,
ich wohne in einem teilmöblierten WG Zimmer (nicht Wohnheim). In meinem Mietvertrag steht, dass ich nur auf Ende September bzw. Ende März kündigen darf. Allerdings ist das wirklich ungeschickt zum Umziehen. Deshalb habe ich etwas recherchiert und frage mich jetzt: ist diese Vorgabe überhaupt zulässig? Wenn ich ersr im Juli meine Kündigung einreiche, komme ich ja wegen gesetzlicher Kündigungsfrist nicht vor März des nächsten Jahres aus dem Vertrag raus.
Danke für eure Hilfe.