Festgelegte Kündigungfrist nur Ende September und Ende März - Gesetzlich legal?

  • Hallo,

    ich wohne in einem teilmöblierten WG Zimmer (nicht Wohnheim). In meinem Mietvertrag steht, dass ich nur auf Ende September bzw. Ende März kündigen darf. Allerdings ist das wirklich ungeschickt zum Umziehen. Deshalb habe ich etwas recherchiert und frage mich jetzt: ist diese Vorgabe überhaupt zulässig? Wenn ich ersr im Juli meine Kündigung einreiche, komme ich ja wegen gesetzlicher Kündigungsfrist nicht vor März des nächsten Jahres aus dem Vertrag raus.

    Danke für eure Hilfe.

  • Hier kommt es auf die tatsächliche Konstellation an. Was verstehst Du unter Teilmöbliert? Den Begriff gibt es im Mietrecht so eigentlich nicht.

    Angenommen, Du bist Untermieter in dieser WG und der Hauptmieter bewohnt die Wohnung ebenso, dann wäre das rechtens, wenn dein Zimmer möbliert ist. Hier müssen mindestens ein Bett und ein Schrank vorhanden sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mein Mietvertrag für das Zimmer ist direkt beim Vermieter. In der WG wird jedes Zimmer einzeln vermietet. Möblierung besteht aus Bett, Schrank, Schreibtisch und Stuhl, also ist das Zimmer dann wohl möbliert.

    Falls das relevant ist: der Vermieter wohnt wohnt ebenfalls nicht in der Wohnung.

  • Es gilt die folgende Rechtsnorm. Insbesondere mit Absatz 4 beantwortet sich die Frage.

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Es wäre also offen, wie der Vermieter das Recht für die Regelung im Vertrag begründen will. Vielleicht sieht er die WG im Sinne eines Studentenwohnheims an.

  • Mh in meinem Vetrag steht ganz genau, dass sich das Mietverhältnis bei nicht fristgerechter Kündigung jeweils um 1 Semester verlängert. Durch welche Kriterien definiert sich denn ein Studentenwohnheim? Hier ist nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, man muss nicht immatrikuliert sein und die Miete ist wirklich verdammt teuer...

  • Falls das relevant ist: der Vermieter wohnt wohnt ebenfalls nicht in der Wohnung.

    In dem Fall kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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