Betriebskostenabrechnung korrekt?

  • Hallo,

    ich bin zum 31.01.2025 aus meiner Wohnung ausgezogen. Ein Jahr zuvor ist meine Ex-Freundin ausgezogen.

    Nun warte ich auf meine Kaution noch, dass diese ausgezahlt wird.

    Jetzt schrieb mir die Hausverwaltung, dass die Betriebskosten 2023 und 2024 falsch berechnet wurden, statt zwei Personen, wurde nur eine Person berechnet. Jetzt soll ich für 2023 über 1000€ nachzahlen. Kann das wirklich so sein? Die Abrechnung für 2023 hatte ich erst Anfang Januar diesen Jahres bekommen und da war schon eine Nachzahlung von knapp 500€ fällig.

    Viele Grüße

  • Hallo,

    der Vermieter hat über Betriebskosten jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung bis spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum zuzustellen hat. Verpasst er diese Frist, kann der Vermieter keine Nachforderungen aus der Abrechnung geltend machen.

    Je nach Abrechnungszeitraum wäre schon die Abrechnung aus 2023 "verfristet" gewesen, wenn die erst 2025 zugestellt wurde. Wenn der Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr ist, hätte das bis 31.12.24 erfolgen müssen.

    Die Frage ist hier, warum der Vermieter nur eine Person abgerechnet hat und nicht zwei? Hatte er denn vorher davon Kenntnis gehabt, bzw. war dem Vermieter durch deine Meldung bekannt, dass deine Freundin bei Dir wohnt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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