Beiträge von Leipziger82

    Zitat

    Für den Notfall, falls der Vermieter das nicht wie zwei Erwachsene regeln kann.

    Oder anders: Wenn beide Vertragsparteien - also auch Ihr - das nicht wie Erwachsene regeln können.

    Grundsätzlich habt Ihr drei Möglichkeiten:

    1. Tapeten runter
    2. Streichen
    3. Eure Rechte durch einen Anwalt durchsetzen.

    ich empfehle die (einfache) Möglichkeit Nummer 2.

    Zitat

    Meine Frage war nur hauptsächlich bezogen auf das Kündigungsschreiben mit den Anforderungen für die Fenster und den Balkon etc..

    Weil Ihr Fenster, Bad und Balkon reinigen müsst? ist das Dein Ernst? Ich finde so etwas selbstverständlich, egal was im Vertrag steht.
    Das Wort "besenrein" sollte man nicht wortwörtlich nehmen.

    Etwas unwirksames erkenne ich hier auch nicht.
    Es bleibt aber Euch überlassen, Eurem Anwalt das Geld in den Rachen zu werfen.

    Zitat

    Eine Anzeige würde ich ungerne stellen denn ich muss mit diesen Leuten hier leben.

    Das ist Sache des Vermieters.

    Zitat

    Wie sieht es bei der nächsten Nebenkostenabrechnung aus, wo der Allgemeinstrom ja auf die Mieter aufgeschlagen wird?

    Hier würde ich widersprechen, wenn die Abrechnung vorliegt. Würde man die Abrechnungen/Verbräuche der Vorjahre vergleichen, wäre dann ein Sprung erkennbar.

    Kann die Vermieterin den Raum mit den Zählern nicht einfach abschließen?

    Ansonsten schließe ich mich der Meinung von Berny an.

    Zitat

    Und das wurmt mich und mich würden halt andere Meinungen interessieren, bevor ich zum Mieterbund oder einem Anwalt gehe oder was man sonst noch tun kann (?)...

    Warum Anwalt oder Mieterbund? Das ist durchaus rechtens.

    Zitat

    meiner Selbst ist die, dass wenn ich alle Heikörperventile abdrehe, ich auch keine Heizenergie für mich und meine Wohnung in Anspruch nehme, also darf/sollte auch kein Verbrauch angerechnet werden

    Laut Heizkostenverordnung darf ein Verbrauch angerechnet werden. So ist das halt bei Einrohrheizsystemen.

    Zitat

    was man sonst noch tun kann

    umziehen.

    Zitat

    Die Vermieterin hat die 50 € mehr Nebenkosten a. nie in den Nebenkosten aufgeführt, b. nie der Hausverwaltung mitgeteilt, dass sich dort was geändert hat.

    Was sagt die Vermieterin hierzu?

    Zitat

    sind es 4 Jahre minus 2 Monate gewesen die wir dort wohnten. Das macht immerhin läppische 2300 €.


    Ein Teil der Ansprüche verjährt am 31.12.2014. Hier würde ich mich beeilen und schleunigst eine Klärung erreichen.

    Zitat

    Das würde dann bedeuten, dass sie auch keinen Anspruch auf die zusätzlich gezahlten 50 € mehr Miete hat oder?


    Wenn das mündlich vereinbart wurde, dann kann das rechtens sein. Ich frage mich aber, warum man freiwillig 50 € mehr Miete abdrückt, wenn das gar nicht notwendig ist?

    Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an: Ab zum Anwalt!

    Zitat

    Ich habe Angst, dass ich jetzt wieder in ein Angestelltenverhältnis muss, obwohl ich so hart dafür gearbeitet habe, mich davon zu "befreien".

    Ich will ja nicht den Moralapostel spielen, aber wie kann man "befreit" sein, wenn man mehr oder weniger auf Zahlungen des Vaters angewiesen ist?
    Was wäre, wenn dieser nicht als Bürge/Zahler zur Verfügung stehen würde?

    Zitat

    Hat irgendjemand einen Rat, welche Möglichkeiten ich als Selbstständige habe, Vermieter von mir zu überzeugen?

    Vermutlich gar keine. Im Zweifel wird es dann wieder darauf hinauslaufen, dass Dein Vater in den Vertrag eintreten muss.
    Grundsätzlich ist es nun einmal so, dass jeder Vermieter die Einkommensverhältnisse prüft. Ich persönlich halte es in der Praxis so, dass die Miete nicht mehr als 1/3 der monatlichen Einkommens betragen darf.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand an dich vermietet, dürfte unter diesen Bedingungen sehr gering, bzw. sogar fast bei Null sein.
    Ich würde an dich nicht vermieten (nicht persönlich nehmen), obwohl ich in einer Stadt mit massig Arbeitslosen/Geringverdienern vermiete.

    Es hängt ja nicht nur an den Mietzahlungen. Was passiert, wenn eine hohe Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert? Wie bringst Du eine Kaution auf?

    Außerdem hat der Vermieter noch 2 Schlüssel einer Schließanlage...also 2 Schlüssel die auch für unsere Wohnung fehlen. Also wir haben direkt zu Beginn eine schnellstmögliche Herausgabe der Schlüssel gefordert.

    Mit welcher Begründung hat er Schlüssel einbehalten? Ich würde hier nochmals schriftlich den Vermieter zur Herausgabe auffordern. Ansonsten könnt Ihr das Schloss austauschen (und bei Auszug wieder einsetzen).

    Im gleichen Zuge könnt Ihr den Vermieter nochmals zur Mängelbeseitigung (Klingel+Aufzug) auffordern.

    Möglicherweise würde der defekte Aufzug und die Klingel eine geringfügige Mietminderung möglich machen.

    Zitat

    Ich wäre da nicht zu versichtlich. Auch Kranke müssen irgendwo wohnen.
    Vor allem so lange der Kranke keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

    In dem Fall stellt sie wohl eine Gefahr für die Allgemeinheit (und sich selbst) dar. Zuletzt hat sie sich mit einem Klappstuhl auf die Hauptstraße gesetzt.
    Nachdem sie auch im örtlichen Polizeirevier gewütet hat, beschäftigt sich zusätzlich auch die Staatsanwaltschaft mit der Dame.

    Grundsätzlich müssen psychisch Kranke eben ein entsprechenden Einrichtungen untergebracht werden.


    Ja gut! Wir reden hier aber von Kubikmetern und nicht von einigen Hundert Litern.

    Das wären pro Waschgang ca. 500-600l. Angenommen, die Maschine läuft 3-4 mal die Woche, kannst Du leicht ausrechnen, was dann jährlich zusammen kommt.
    Wie schon gesagt, hatte ich diesen Fall leider persönlich. Du kannst mir glauben, dass ich mich über wenige hundert Liter nicht so geärgert hätte.

    Sie ist Untermieterin, also nicht Hauptmieter?

    Zitat

    Wir haben mit unserer Mitbewohnerin, welche 15 Tage nach uns in die Wohnung eingezogen ist, abgesprochen, dass sie sich gleichermaßen an der Provision beteiligt

    Das ist - rechtlich gesehen - gar nicht zulässig. Oder anders: Ihr dürft als (Unter-)Vermieter für eine - durch Euch vermittelte - Wohnung keine Provision verlangen.
    Die Untermieterin hat die Maklerin nicht beauftragt, weshalb sie eigentlich auch keine Kosten tragen muss.

    Zitat


    Die Frage ist jetzt, ob wir beide unsere Anteile von je 1/3 unverzüglich zahlen sollen, oder wir besser warten sollen

    Das dürfte dem Makler recht egal sein. Hauptmieter und somit Vertragspartner der Maklerin bist Du und Dein Freund, so dass Ihr die komplette Provision zahlen müsst. Wie Ihr Euch das Geld von der Untermieterin zurückholt, ist dann Eure Sache.

    Gibt es denn einen Untermietvertrag? Wie hoch ist die Kaltmiete, welche die Mitbewohnerin zu zahlen hat?
    Grundsätzlich könnt Ihr der Mieterin nur kündigen, wenn der Zahlungsrückstand bei der Kaution 2 Kaltmieten beträgt.

    Mit Sicherheit nicht. Wenn das nämlich eingetreten wäre, würde das ganze Haus unter Wasser stehen. Oder glaubst du, dass man nicht mitkriegt, wenn die Pumpen dieser Maschinen 24 Stunden am Tag arbeiten?

    Warum sollte deswegen das Haus unter Wasser stehen? Praktisch jede Maschine besitzt einen Überlaufschutzkontakt, welcher die Laugenpumpe bei erhöhtem Wasserstand auslöst.
    Ich musste mir aus genau diesem Grund (in erster Linie Altersbedingt) kürzlich ein neues Gerät kaufen. Das Magnetventil war aufgrund von Kalkablagerungen defekt geworden und hat während des kompletten Waschganges Wasser gezogen (selbst beim Schleudern).

    So kommen - laut Monteur - in 20 Min schon mal um die 100 l Wasser zusammen

    Zitat

    glaubst du, dass man nicht mitkriegt, wenn die Pumpen dieser Maschinen 24 Stunden am Tag arbeiten?

    Normalerweise schaltet man eine Waschmaschine nach dem Gebrauch ab. Ohne Strom zieht die Maschine auch kein Wasser.

    Zitat

    Meine Freundin und ich haben im Gefühl das er die Zahlen verdreht bzw verwechselt hat

    Dann prüft das doch anhand der Originalbelege beim Vermieter. Grundsätzlich ist es auch ratsam, jährlich die Wasseruhren selbst abzulesen und die Stände irgendwo zu notieren.

    Was erwartest Du dir hier für eine Hilfe? Ich kenne weder Eurer Haus, eurer Verbrauchsverhalten oder Eure Abrechnung.
    Diese Fragen kann nur der Vermieter oder der Abrechner erklären. Niemand sonst.

    Nur so als Tipp: Habt Ihr mal Waschmaschine und Geschirrspüler geprüft? Es reicht schon ein defektes Magnetventil und der Verbrauch steigt ins unermessliche.

    Hallo Ventus,

    ich weiß nicht woher hier der einhellige Tenor kommt, man könne einen kranken Mieter auf keinen Fall kündigen, aber das ist so nicht richtig. Es gibt mehr als einen Fall, in dem das erfolgreich war (LG Heidelberg 5S 119/10, AG BErlin 3C 122/13). Google das Thema oder die Urteile doch mal.

    Das sehe ich ähnlich.
    Ich habe aktuell selbst so einen Fall auf den Tisch liegen. In einem meiner Häuser wohnt eine ältere Dame, welche die anderen Mieter belästigt, beleidigt und bedroht. Sie war auch des Öfteren in der Klinik und gilt offiziell als "verrückt".

    Der Mieterin wurde fristlos gekündigt und der Fall liegt aktuell vor Gericht. Ich bin gespannt, wie die Geschichte ausgeht.
    Meine Anwälte sind da aber recht zuversichtlich.


    der genaue Wortlaut lautet
    Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 75 Euro im Einzelfall gehen unabhängig von seinem Verschulden immer zu lasten des Mieters.
    Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den zu den Mieträumen gehörenden Installationsgegenständen für Elektrizität(z.B Licht-,Sprech und Klingelanlagen), Gas (z.B Herde, Öfen) und Wasser (z.B. Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Dusch und Badeeinrichtungen, sanitäre Anlagen einschließlich Zubehör), den Heiz- und Kocheinrichtugen (z.B, ebenfalls Herde und Öfen sowie Heizkörperventile), den Fenster und Türverschlüssen (z.B, Fenster und Türschlösser sowie -beschläge) sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden und Jalousien, den Markisen und Bodenbelägen. Der Jahreshöchstbetrag für derartige Kleinreparaturen zu Lasten des Mieters beläuft sich auf nicht mehr als 8% der jahresmiete ohne Nebenkosten.

    Die Klausel dürfte unwirksam sein. Hier fehlt der (fett markierte) Passus:

    Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an den zu den Mieträumen gehörenden Installationsgegenständen für .... die dem unmittelbaren/häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.

    Siehe hierzu: Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr

    Zitat

    Nun meine Frage.Muss ich jetzt alles was über den Betrag von 75 Euro fällt nicht selber zahlen?

    Grundsätzlich müsstest Du - eine wirksame Kleinstreparaturklausel vorausgesetzt - nur die Rechnungen bezahlen, die unter diesen 75 EUR liegen. Ist die Rechnung > 75 € zahlst Du gar nichts (auch nicht anteilig).

    Zitat

    Defekten Lichtausschnitt demontieren und entsorgen und einen Lichtausschnitt (4mm ESG-Glas) liefern und montieren.

    Warum wurde der Lichtausschnitt getauscht? Unabhängig davon ist das keine Kleinstreparatur.

    Abschließend: Wie lautet der genaue Wortlaut dieser Kleinstreparaturklausel im Vertrag?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!