ZitatFür den Notfall, falls der Vermieter das nicht wie zwei Erwachsene regeln kann.
Oder anders: Wenn beide Vertragsparteien - also auch Ihr - das nicht wie Erwachsene regeln können.
Grundsätzlich habt Ihr drei Möglichkeiten:
1. Tapeten runter
2. Streichen
3. Eure Rechte durch einen Anwalt durchsetzen.
ich empfehle die (einfache) Möglichkeit Nummer 2.
ZitatMeine Frage war nur hauptsächlich bezogen auf das Kündigungsschreiben mit den Anforderungen für die Fenster und den Balkon etc..
Weil Ihr Fenster, Bad und Balkon reinigen müsst? ist das Dein Ernst? Ich finde so etwas selbstverständlich, egal was im Vertrag steht.
Das Wort "besenrein" sollte man nicht wortwörtlich nehmen.
Etwas unwirksames erkenne ich hier auch nicht.
Es bleibt aber Euch überlassen, Eurem Anwalt das Geld in den Rachen zu werfen.