Kündigung wegen intensivierter Nutzung der Wohnung durch den Vermieter

  • Hallo,

    wir, eine Studi-WG mit 4 Personen haben das Problem, dass uns unser Vermieter kündigen möchte. Als Grund gibt er folgendes an:

    1. Wohnung liegt in einer 3 Parteien WEG im Obergeschoss eines sehr hellhörigen Hauses und hat knapp 90 qm.
    2. Vermieter hat unsere Wohnung vor einem halben Jahr erworben, ein zusätzliches Zimmer in die ehemalige 3-Zimmer-Wohnung "eingebaut" und die ehemalige Küche in einen Aufenthaltsraum "umfunktioniert" - einen anderen Aufenthaltsraum haben wir nicht.
    3. Trittschall dringt in störender Weise aus dem neuen Aufenthaltsraum in das 2 Stockwerke darunter liegende Schlafzimmer des Eigentümers im Erdgeschoss.
    4. Nutzung des Aufenthaltsraumes wurde uns nur noch bis 22:00 Uhr gestattet. Teppiche wurden in Aufenthaltsraum verlegt - wohl relativ ergebnislos.
    5. Vorbesitzer hat wohl selbstständig vor ca. 7 Jahren Estrich im Bereich Küche unserer Wohnung getauscht. Dabei wurde evtl. gepfuscht - Schallbrückenproblem!
    6. Haus bietet in der Praxis zu wenig Infrastruktur f. WG (Wasch- und Trockenraum etc.)
    7. Eigentümer im Erdgeschoss kann nicht mehr ruhig schlafen und beschwert sich permanent über Trittschall vom Aufenthaltsraum sowie vom lauten Treppenhaus nach 22:00 Uhr.
    8. Eigentümer im EG mahnt unterschiedliche Wach- und Ruhezeiten unserer Studenten-WG im Vergleich zu den im Haus wohnenden Arbeitnehmerfamilien an.
    8. Kündigung soll nun aus den genannten Gründen ausgesprochen werden, da Vermieter Angst hat in einem angedrohten Rechtsstreit dem EG-Besitzer zu unterliegen.

    Frage: Kann es sein, dass dieser Sachverhalt zur Kündigung der WG in diesem 3-Parteien-Haus führen kann? Würde unser Vermieter in einem Rechtsstreit mit dem EG-Besitzer unterliegen, wenn dieser die Kündigung der WG und die erneute Vermietung an eine AN-Familie verlangen würde?

    Einmal editiert, zuletzt von Bifi (17. November 2014 um 14:53)

  • Zitat

    Frage: Kann es sein, dass dieser Sachverhalt zur Kündigung der WG in diesem 3-Parteien-Haus führen kann?

    Ich mach's kurz: Nein!

    Die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter ergeben sich aus § 573 BGB und sind hier nicht gegeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die möglichen Kündigungsgründen sind auf Umstände zurück zuführen , die ihr nicht zu vertreten habt.


    Auch ich kann hier keinen Kündigungsgrund erkennen.

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