Betrug bei NK-Abrechnung, da mehr Zahlung (50 € /M) 4 Jahre lang nie verrechnet

  • Hallo Forum.

    Nun, ich bin ehrlich ziemlich verzweifelt und wahrscheinlich selbst schuld das, dass eingetreten ist was eingetreten ist.

    Vor dem 02.02.2011 war meine Freundin alleine in einer Wohnung. Sie Zahlte 125 € Nebenkosten zu diesem Zeitpunkt pro Monat. Nach dem wir dann einige Zeit zusammen waren, wollten wir zusammen ziehen. Also klärten wir das anstandshalber mit der Vermieterin und fragten ob meine Freundin Teile der Wohnung untervermieten darf. Diese Sache wurde schriftlich festgehalten und seitens Vermieterin zugestimmt.

    Meine Freundin und ich setzten einen Nebenmietvertrag auf bei dem ausgehandelt wurde das ich an Sie a. 50 € Miete abdrücke und b. 50 € Nebenkosten. Auch mit der Vermieterin klärten wir, dass Sie nun a. 50 € mehr Miete und b. 50 € mehr Nebenkosten ausgezahlt bekommt. Dies wollten meine Freundin und ich schriftlich mit der Vermieterin festhalten. Aus diesem Grund erstellten wir einen Anhang zum Hauptmietvertrag, wo das Formuliert wurde. Darin wird ausdrücklich erwähnt, das einmal 50 € mehr Miete und zum andern 50 € mehr Nebenkosten unserer Seitz an Sie gezahlt werden.
    Vorweg, Sie hat das Ding nie Unterschrieben, geschweige denn das schreiben wieder vorbeigebracht.

    Bei einem Überschlag der Rechnungen zum Ende des Mietverhältnisses (ende 11.2014) entdecken wir einen Fehler, der Fatal ist. Die Vermieterin hat die 50 € mehr Nebenkosten a. nie in den Nebenkosten aufgeführt, b. nie der Hausverwaltung mitgeteilt, dass sich dort was geändert hat. Stattdessen erfahren wir bei Übergabe der letzten Nebenkostenabrechnung (2013), dass sie sich davon eine schöne Zeit gemacht hat.
    Das ganze wäre gar nicht so tragisch, wäre nicht mit jeder Nebenkostenabrechnung auch eine Rückforderung eines noch offenen Betrags (ca. immer 218 €) einher gegangen. Wir Zahlten immer noch mehr, obwohl wir was hätten zurückbekommen müssen. Denn die 218 € wären mit 50 € mehr (monatlich), mehr als abgegolten sein müssen. Wir hätten im Gegenteil noch was zurückbekommen müssen.

    Gerechtfertigt ist die Frage warum uns das nicht früher aufgefallen ist, wahrscheinlich weil keiner von uns damit gerechnet hat, dass dies jemals eintritt. Blind vertraut etc. nennt es wie ihr wollt.

    Die Frage ist jetzt natürlich, was können wir noch machen bzw. meine Freundin? Denn es müsste ja von Betrug ausgegangene werden.
    Was ich weiß, dass meine Freundin Anspruch auf die letzten 12 Monate hat. Aber was ist mit den Jahren davor. Immerhin sind es 4 Jahre minus 2 Monate gewesen die wir dort wohnten. Das macht immerhin läppische 2300 €.

    Da Sie das Schreiben nie unterschrieben hat, wollte sie die vertragliche Bindung nicht eingehen. Zumindest gehe ich davon aus. Das würde dann bedeuten, dass sie auch keinen Anspruch auf die zusätzlich gezahlten 50 € mehr Miete hat oder?

    Ich bitte um Rat, nach Möglichkeit auch durch einen Rechtsanwalt, der bereit ist eine gute Tat zu tun, weil mir nicht viel Zeit bleibt. Wir haben jetzt am Wochenende die Schlüssel Übergabe und bräucht Argumente.

    Hätte Sie das Geld als Einnahme nicht auch noch versteuern müssen?

    Wir sind gewillt rechtlich dagegen vorzugehen, sollte keine Gütige Einigung zustande kommen, aber nicht ohne Abwägung der Gesamtsituation.

    Ich bitte um Hilfe und Rat.


    Mit freundlichen Grüßen

    Snugel

  • Ich bitte um Rat, nach Möglichkeit auch durch einen Rechtsanwalt, der bereit ist eine gute Tat zu tun, weil mir nicht viel Zeit bleibt.


    Den kannste gerne bekommen...: schaue mal 10cm nach unten, dort ist eine Werbeanzeige.

  • Den kannste gerne bekommen...: schaue mal 10cm nach unten, dort ist eine Werbeanzeige.

    Hi Berny,

    dass ist aber schon eine etwas zwielichtige Sache das ich mein Anligen dorthin schreibe und die sich dann irgendwann melden wollen. Das ist auch nett, dass diese Seite schreibt sobald sich ein Anwalt einen Überblick geschft hat wird er dann Kontakt mit mir aufnehmen. Wer sagt mir das er es überhaupt noch schaft? Es ist auch nett, dass ich dann das Angebot annehmen kann oder auch nicht. Darüber bin ich mir selbst bewusst.

    Die Bewertungen sind auch nicht so der brüller.

    Ne, ich glaube dass lasse ich.

    Da lege ich doch mehr Wert auf die stimme des Forums.

    Sorry, aber so richtig Vertrauenserwekend sieht die Seite meiner bescheidenen Meinung nicht aus.

  • Zitat

    Die Vermieterin hat die 50 € mehr Nebenkosten a. nie in den Nebenkosten aufgeführt, b. nie der Hausverwaltung mitgeteilt, dass sich dort was geändert hat.

    Was sagt die Vermieterin hierzu?

    Zitat

    sind es 4 Jahre minus 2 Monate gewesen die wir dort wohnten. Das macht immerhin läppische 2300 €.


    Ein Teil der Ansprüche verjährt am 31.12.2014. Hier würde ich mich beeilen und schleunigst eine Klärung erreichen.

    Zitat

    Das würde dann bedeuten, dass sie auch keinen Anspruch auf die zusätzlich gezahlten 50 € mehr Miete hat oder?


    Wenn das mündlich vereinbart wurde, dann kann das rechtens sein. Ich frage mich aber, warum man freiwillig 50 € mehr Miete abdrückt, wenn das gar nicht notwendig ist?

    Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an: Ab zum Anwalt!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    dein anfänglicher Kommentar, dass du selbst Schuld bist, trifft die Sache sehr gut.

    Ich sehe die Sache folgendermaßen:
    Euer freiwilliges Angebot 100 Euro zusätzlich zu zahlen (warum auch immer ihr es gemacht habt), ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Ihr habt bezahlt, sie hat es angenommen. So etwas nennt man konkludentes Verhalten. D.h. die freiwillige Mietzahlung ist rechtens.

    Ich würde der Vermieterin nicht gleich Betrug vorwerfen. Sie hat das eventuell nur falsch verstanden. Wenn ihr schreibt, ihr würdet 50 Euro mehr Miete und 50 Euro mehr Nebenkosten bezahlen sind 100 Euro fest vereinbart. Zahlen wolltet ihr einen 50 Euro höheren Abschlag. Das ist ein Unterschied. Es wird allerdings kaum möglich sein, einen Teil der Nebenkosten als Abschlag und einen anderen Teil als Pauschale zu zahlen, so dass sicher alles als Abschlag zu verstehen ist.

    Bei den Nebenkosten könnt ihr so gesehen auf eine Abrechnung der 50 Euro bestehen und Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Hier gilt allerdings die Frist von 12 Monaten nach Eingang. D.h. die Nebenkostenabrechnungen 2011 und 2012 werden schon passe sein. Du kannst sicher der 2013 Abrechnung widersprechen und bei der für 2014 auf die Einrechung des erhöhten Abschlags bestehen.

    D.h. von den 2300 Euro, die ihr zusätzliche Vorrauszahlung geleistet habt, kannst du 1200 (für 2013 und 2014) noch anrechnen lassen.

    Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden. Vor allem teile uns mit, wenn du einen Anwalt gefunden hast, der für dich umsonst arbeitet. Vielleicht melden sich auch noch ein paar kostenlos arbeitende Handwerker (ich hätte da das einen oder andere auf der Liste)

    Gruss
    H H


    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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