Erfassung Heizungsverbrauch

  • Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage bezüglich der Erfassung der Heizungskosten, da ich mit dem bei mir installierten System nicht wirklich einverstanden bin und nicht weiß, ob ich das so hinnehmen muss.

    Aus meiner ersten Wohnung kenne ich das so, dass an jedem Heizelement so ein kleiner Kasten dran war, an dem regelmäßig abgelesen wurde. In meiner jetzigen Wohnung gibt es sowas nicht, dafür existiert ein zentraler Zähler am Heizungszulauf für die gesamte Wohnung. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Aber es wurde ein Zirkulationskreislauf verbaut, der dafür sorgt, dass am Heizelementventil immer heißes Wasser anliegt und leider strömt durch diesen Zirkulationskreislauf immer heißes Wasser, auch wenn die Heizelemente abgedreht sind und der Zähler erfasst dies natürlich. Somit bezahle ich mehr als ich möchte, denn diese paar Minuten Verzögerung bis der Heizkörper ohne ein Zirkualtionskreislauf warm wird, finde ich lächerlich.

    Seit der ersten Abrechnung drehe ich in den Sommermonaten immer das Hauptventil zu und seitdem ist die Heizungsrechnung erheblich gesunken. Dennoch frage ich mich ob das Rechtens ist? Und wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen?


    Gruß
    schrubba

  • In meiner jetzigen Wohnung gibt es sowas nicht, dafür existiert ein zentraler Zähler am Heizungszulauf für die gesamte Wohnung. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Aber es wurde ein Zirkulationskreislauf verbaut, der dafür sorgt, dass am Heizelementventil immer heißes Wasser anliegt und leider strömt durch diesen Zirkulationskreislauf immer heißes Wasser, auch wenn die Heizelemente abgedreht sind und der Zähler erfasst dies natürlich. Somit bezahle ich mehr als ich möchte, denn diese paar Minuten Verzögerung bis der Heizkörper ohne ein Zirkualtionskreislauf warm wird, finde ich lächerlich.

    Seit der ersten Abrechnung drehe ich in den Sommermonaten immer das Hauptventil zu und seitdem ist die Heizungsrechnung erheblich gesunken. Dennoch frage ich mich ob das Rechtens ist?


    Hast Du denn schon eine Antwort von Dir bekommen...?
    "Spass" beiseite: Die Wohnung scheint wohl eine Ein-Rohr-Sparinstallation zu haben, also keine Hin- und Rückläufe für jeden Heizkörper, welchen man einzeln individuell regeln kann. Sowas zu betreiben ist nicht gesetzwidrig; man nennt das Bestandsschutz.
    Tipp: Eine andere Wohnung suchen, denn eine Änderung der Anlage würde kein Hauseigentümer finanzieren wollen.

  • Hi Berny,

    ah, eine Reihenschaltung, kannte ich noch nicht, erklärt aber die Funktionsweise und ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wie man solch einen ineffizienten Schwachsinn in Bezug auf ein Heizkreislauf überhaupt verbauen kann - wundert mich aber bei der ersten Wohnungsbaugesellschaft nicht.

    Jaa, die Antwort meiner Selbst ist die, dass wenn ich alle Heikörperventile abdrehe, ich auch keine Heizenergie für mich und meine Wohnung in Anspruch nehme, also darf/sollte auch kein Verbrauch angerechnet werden - wird aber. Und das wurmt mich und mich würden halt andere Meinungen interessieren, bevor ich zum Mieterbund oder einem Anwalt gehe oder was man sonst noch tun kann (?)...


    Gruß
    schrubba


  • Jaa, die Antwort meiner Selbst ist die, dass wenn ich alle Heikörperventile abdrehe, ich auch keine Heizenergie für mich und meine Wohnung in Anspruch nehme, also darf/sollte auch kein Verbrauch angerechnet werden - wird aber. Und das wurmt mich und mich würden halt andere Meinungen interessieren, bevor ich zum Mieterbund oder einem Anwalt gehe oder was man sonst noch tun kann (?)...

    Der Wurm bleibt Ihnen erhalten. Der Grundkostenanteil ist immer zu zahlen, egal ob Sie alle Ventile zudrehen oder nicht.
    Nachzulesen in der Heizkostenverordnung.

  • Zitat

    Und das wurmt mich und mich würden halt andere Meinungen interessieren, bevor ich zum Mieterbund oder einem Anwalt gehe oder was man sonst noch tun kann (?)...

    Warum Anwalt oder Mieterbund? Das ist durchaus rechtens.

    Zitat

    meiner Selbst ist die, dass wenn ich alle Heikörperventile abdrehe, ich auch keine Heizenergie für mich und meine Wohnung in Anspruch nehme, also darf/sollte auch kein Verbrauch angerechnet werden

    Laut Heizkostenverordnung darf ein Verbrauch angerechnet werden. So ist das halt bei Einrohrheizsystemen.

    Zitat

    was man sonst noch tun kann

    umziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    erstmal vielen Dank für Hilfe/Infos! :D

    dass so ein schwachsinniges System auch mit in den Grundkostenanteil einberechnet werden darf, finde ich äusserst ungerecht und spiegelt doch in keinster Weise meinen tatsächlichen Verbrauch wieder. Kann ich den Vermieter dazu zwingen, den Heizverbrauch direkt am Heizkörper abzunehmen anstatt an der Zuleitung?


    Gruß
    schrubba

  • Kann ich den Vermieter dazu zwingen, den Heizverbrauch direkt am Heizkörper abzunehmen anstatt an der Zuleitung?

    Nein.
    Solange sich ein Vermieter an die gesetzlichen Vorschriften hält, kannst Du nichts "erzwingen".
    Du könntest es aber mal mit "bitten" probieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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