Beiträge von Leipziger82

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    Nun haben sie uns verklagt und der Richter merkt doch allen ernstes an, das die Kläger den Betrag ändern und wir zustimmen sollen.

    Ich (oder besser ein Bekannter) hatte vor wenigen Wochen einen ähnlichen Fall: Der Mieter hat es auf eine Klage ankommen lassen, weil das Erhöhungsverlangen formell falsch war. Dem Mieter wurde während des Gerichtsverfahrens ein korrektes Verlangen in die Hand gedrückt und er musste zahlen.

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    Wenn die Summe falsch ist, hat er doch die Klage abzuweisen, oder?

    Nein, er klagt ja nicht weil das MEV falsch ist, sondern weil ihr eine höhere Miete zahlen sollt. Wenn der Vermieter vor Urteilsverkündung das Schreiben korrigiert, warum sollte die Klage abgewiesen werden?
    Wer die Kosten trägt, ist eine völlig andere Sache.

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    es ist nur die Art und Weise des Vermieters das ich als Mieter vor vollendete Tatsachen gesetzt werde, mir keine eindeutigen Kosten genannt werden können und das ja nicht nur meine Füße sondern auch die Füße meiner Nachbarn mit kleineren Wohnungen den Hausflur schmutzig machen.

    Die Kosten wird er vielleicht gar nicht kennen. Er ist auch nicht verpflichtet, die Kostenhöhe anzukündigen.

    Wogegen willst Du sonst Widerspruch einreichen? Weil er nach m² abrechnen will? Keine Chance! Wie Du schon richtig erwähnt hast, kann der Vermieter nach Anzahl der Wohnungen abrechnen. Können heißt aber nicht müssen.

    Du kannst nur der neuen Betriebskostenposition generell widersprechen, weil dies deiner Zustimmung bedarf.

    Was ist denn vertraglich zu Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen geregelt?

    Grundsätzlich halte ich eine Vorauszahlung von 3.000 € für unzulässig. Über Heizkosten ist jährlich abzurechnen. Ich würde einfach mal behaupten, dass Du innerhalb eines Jahres kein Öl im Wert dieser Summe verheizt.

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    Der Vermieter hat mich an das Inkassounternehmen gegegeben und zu guter letzt habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen .

    Du bekommst Post vom Inkassobüro und vom Amtsgericht, weil Du Schimmel in der Wohnung hast? Oder hast Du uns hier irgend ein wichtiges Detail verschwiegen (z.B. Mietzahlungen eingestellt?)

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    Kann ich etwas dagegen unternehmen diesen Betrag nicht zu bezahlen

    Was für einen Betrag?

    Bitte formuliere Dein Problem neu und vergiss die wichtigen Details nicht.

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    Kann ich hier vom Vermieter irgendwie verlangen das auszutauschen?

    Verlangen sicher nicht, aber freundlich fragen könnte durchaus eine Möglichkeit sein.

    Grundsätzlich muss der Vermieter nur notwendige Instandhaltungen durchführen, bzw. den aktuellen Zustand erhalten.

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    1.) Muss ich Miete zahlen und wenn ja - wieviel?

    Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann nur von jemandem beantwortet werden, der die Situation vor Ort gesehen hat.
    Mietminderung ja, über die Höhe mache ich keine Angaben.
    Da kann nur ein Anwalt helfen.

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    Steht mir neben einer Mietminderung sowas wie eine Aufwandsentschädigung zu

    Derartige Dinge sind in der Regel mit einer Mietminderung abgegolten.

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    Daher habe ich ein Hotel in erwähgung gezogen.

    Das sollte mit dem Vermieter geklärt werden. In der Regel werden diese Kosten von der Gebäudeversicherung übernommen (macht zumindest meine so).

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    Und zwar liegt heute ein Schreiben meines Vermieters im Briebkasten das ab 05.01.14 die wöchentliche Hausreinigung von einer externen Reinigungsfirma ausgeführt wird und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden.

    Das funktioniert aber nicht ohne weiteres. Steht in Eurem Mietvertrag geschrieben, dass die Treppenhausreinigung durch die Mieter durchgeführt wird, kann das der Vermieter nicht einseitig ändern.
    Hier wäre Eure Zustimmung erforderlich, da hier eine Vertragsänderung nötig ist.

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    Ist das Rechtens was der Vermieter vor hat, der Hausflur wird ja von jedem im Haus benutzt.

    Einfache Faustregel: Je größer die Wohnung, desto mehr Personen wohnen darin, desto mehr Personen laufen durchs Treppenhaus, desto größer der hereingetragene Schmutz.

    Grundsätzlich ist eine Umlage nach Wohneinheiten sinnvoller (Schließlich kommt die Putzfrau/-Mann trotz großer Wohnung nur einmal pro Woche), aber eine Umlage nach m² ist durchaus rechtens.

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    Nun sind die Arbeiten ja aber vom Vermieter angeordnet. Ändert das etwas?

    Ja, der Vermieter wird hierfür niemanden abmahnen ;)

    Im Ernst: ich würde den Vermieter diesbezüglich mal ansprechen. Vielleicht kann er mit den Firmen reden.
    Sind die Arbeiten denn angekündigt worden?

    Grundsätzlich regelt die Hausordnung das Miteinander der Hausbewohner. Der Vermieter ist hier in der Regel nicht betroffen.
    letztendlich ist das auch schwierig: Der Vermieter wird von den Handwerkern kaum verlangen, dass sie die Ruhezeiten einhalten. Schließlich werden diese (vermutlich) nach Arbeitszeit entlohnt. Müssen sich diese für 2 Stunden in die Ecke setzen und warten, zahlt der Vermieter dafür.

    Je nach Umfang des Lärmes wäre hier höchstens eine Mietminderung denkbar.

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    11 Monate nach dem Auszug von Person A erhält sie eine Rechnung über obenstehende Massnahmen von über 800 Euro zusammen mit ihrer Nebenkostenabrechnung wo ihr davon 300 euro auf die 800 angerechnet werden.Den Rest soll sie binnen 14 Tagen überweisen.

    in diesem Fall würde ich auf § 548 BGB verweisen, wonach der Vermieter derartige Mängel binnen 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend gemacht werden müssen. Hier hätte also nicht nur eine Rechnung binnen 6 Monaten zugesendet, sondern im schlimmsten Fall auch ein Klageverfahren eingeleitet werden müssen.
    Die Forderung ist verjährt.

    Unabhängig davon wurden bei Abgabe keine Mängel festgestellt. Weiterhin muss der Vermieter - bei Vorhandensein von Mängeln - dem Mieter die Möglichkeit geben, diese selbst zu beseitigen.

    ich würde dem Vermieter das so begründen und ihn zur Zahlung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung auffordern.

    Da dies aber natürlich alles rein Hypothetisch sein soll (warum auch immer), spielt das natürlich alles keine Rolle.

    diese website ist echt schlecht programiert........:(

    Und dein Problem ist echt schlecht formuliert.

    Worum geht es eigentlich gerade? Ich kann mit einer Brunata-Aufstellung und einer Exceltabelle nichts anfangen.

    Oder wollen wir eine Runde "Jeopardy" spielen?

    Was wäre denn rechtlich angemessen, wenn ich bisher nur NK-Erstattungen erhalten habe? :confused:

    Im Normalfall kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, der zwei Monatsvorauszahlungen entspricht. Selbst wenn Du vorher Guthaben hattest, muss das nicht immer so sein (Preissteigerungen).

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    Und wie formuliere ich das dann im Mahnbescheid?

    Überhaupt nicht. In einem Mahnbescheid wird nur die Art und Höhe der Forderung angegeben.

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    und anhand welchen Zinssatzes berechne ich die Zinsen?

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    kann ich dann im Nachgang einen Anwalt einschalten, obwohl ich das Mahnverfahren selber eingeleitet habe?

    Ja, kannst Du.

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    Oder ist es sinnvoller, jetzt den Anwalt einzuschalten und dieser leitet das Mahnverfahren ein.

    Einen Mahnbescheid kann man auch selbst ausfüllen, geht also auch ohne Anwalt.
    Als Hinweis möchte ich anfügen, dass der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für künftige Betriebskostenabrechnungen einbehalten kann.

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    Weiterhin stehen auch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 2012-2013 und 2013-2014 (jeweils zum August) aus.

    Zumindest die Abrechnung für 2013/2014 ist noch nicht fällig.

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    Laut zahlreicher Prozeßkostenrechner, auf die mich mein Anwalt auch immer hinwies, komme ich auf ca. 1500€. Grundlage der Anwaltsvergütung ist ja der Streitwert.

    Du bist in einem Forum für Mietrecht. Dein Fall hat damit leider überhaupt nichts zu tun, da es wohl nur um Prozesskosten und Honorare geht.
    Daher keine Aussage von mir und der Hinweis sich an ein anderes Forum zu wenden.

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    Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.
    Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraumes von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Bedeutet also, 12 Monate + 3 Monate Kündigungsfrist.

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    Habe ich nun wirklich keine andere Wahl als die Zeit gemeinsam mit dem in der Whg abzusitzen?

    Warum nicht einfach bei Exfreund und Vermieter nachfragen, ob er Dich aus dem Vertrag lässt?

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    Nun meine Frage, kann mir der Vermieter vorschreiben, was ich im Keller lagern darf

    Nein, wobei ich das eher als Hinweis sehen würde. Der Mieter kann dort alles Abstellen, was auch zum Wohngebrauch gerechnet werden kann. Der Vermieter kann das nicht verbieten, kann allerdings für Schäden an Eurem Hausrat nicht haftbar gemacht werden.

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    das Kellerfenster (wetterseite) immer geöffnet sein MUSS wegen der Belüftung des Kelllers wegen Feuchtigkeit

    Das heißt, dass der Keller schon feucht ist? Da würde ich sowieso keine Küche einlagern.

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    an wen kann ich mich wenden bei Schäden?

    An deine Hausratversicherung.
    Hier kann ich aber aus eigener Erfahrung sagen, dass sich die Versicherung quer stellen wird. Grundsätzlich ist Euch bekannt, dass der Keller feucht ist, so dass hier auch keine "wertvollen" Sachen eingelagert werden können.
    Genau dieses Wissen wird Euch auch die Versicherung unterstellen, so dass eine Regulierung vermutlich abgelehnt wird.

    Ich würde grundsätzlich niemals eine neue Küche in einem Keller zwischenlagern. Die Gefahr, dass hier durch Feuchtigkeit Schäden entstehen, wäre mir viel zu hoch.

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