ZitatNun haben sie uns verklagt und der Richter merkt doch allen ernstes an, das die Kläger den Betrag ändern und wir zustimmen sollen.
Ich (oder besser ein Bekannter) hatte vor wenigen Wochen einen ähnlichen Fall: Der Mieter hat es auf eine Klage ankommen lassen, weil das Erhöhungsverlangen formell falsch war. Dem Mieter wurde während des Gerichtsverfahrens ein korrektes Verlangen in die Hand gedrückt und er musste zahlen.
ZitatWenn die Summe falsch ist, hat er doch die Klage abzuweisen, oder?
Nein, er klagt ja nicht weil das MEV falsch ist, sondern weil ihr eine höhere Miete zahlen sollt. Wenn der Vermieter vor Urteilsverkündung das Schreiben korrigiert, warum sollte die Klage abgewiesen werden?
Wer die Kosten trägt, ist eine völlig andere Sache.