Aus Versehen mehrere Jahre zu viel Miete gezahlt

  • Das ist kein Mietrecht. Sie müssen die zuviel bezahlte Miete zurückfordern.

    Achtung: Verjährungsfrist: 3 Jahre
    Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der überzahlten Miete verjährt nach 3 Jahren, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

  • Das ist kein Mietrecht. Sie müssen die zuviel bezahlte Miete zurückfordern.
    Achtung: Verjährungsfrist: 3 Jahre
    Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der überzahlten Miete verjährt nach 3 Jahren, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.


    Also würde ich sofort nachweislich die Ansprüche stellen. Oder sogar, falls sich nix tut, per Klage bei Gericht. Hauptsache, der Eingangsstempel von diesem Jahr ist (noch) drauf.

  • Warum Verjährungsfrist, es gab doch keine Mieterhoehung oder aehnliches?

    Das hat nichts mit Mieterhöhungen zu tun.
    Ansprüche aus zuviel gezahlter Miete (und anderen Dingen) verjähren nach 3 Jahren (Vgl. § 195 BGB).

    Warum fällt sowas erst nach 6 Jahren auf?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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