Hallo,
wir haben für unsere Wohnung einen Fördervertrag der bis 2016 gilt, nun wurde uns ein Mieterhöhungsverlangen zugestellt das exakt 0,36 Euro zu hoch ist. Das ist schon einmal passiert und die Wohnungsbaugesellschaft hat die Erhöhung zurück gezogen später neu korrekt ausgestellt.
Nun haben sie uns verklagt und der Richter merkt doch allen ernstes an, das die Kläger den Betrag ändern und wir zustimmen sollen. Wenn die Summe falsch ist, hat er doch die Klage abzuweisen, oder? Gibts es vielleicht vergleichbare Urteile zu unseren Gunsten? Würden wir dem geänderten Betrag zustimmen, kämen Gerichtskosten auf uns zu, das sehe ich nicht ein, die Mieterhöhung ist nicht korrekt und das war der Gesellschaft bekannt.
Vielen Dank schon mal für jeden Tipp!
Biggy