Hallo,
da ich vor kurzem wegen etwas ganz anderem auf dieses Forum gestoßen bin und direkt eine recht hilfreiche Antwort bekommen habe, hab ich mir gedacht, weiß vlt. auch zu diesem Thema jmd. Rat:
Das Mietshaus in dem ich zur Zeit wohne ist leider noch eine kleine Baustelle
Es wird viel gebohrt, gehämmert etc. In der Hausordnung ist aber eine Ruhezeit festgelegt. Dort steht (wortwörtlich):
"erforderliche Tätigkeiten, bei welchen sich eine Lärmentwicklung nicht ausschließen lässt, sind nur werktags - ausgenommen samstags- in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 22.00 Uhr, samstags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr, durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen ist ab 13.00 Uhr jede mit Lärmentwicklung verbundene Tätigkeit zu unterlassen."
Eigentlich ja eindeutlich. Nun sind die Arbeiten ja aber vom Vermieter angeordnet. Ändert das etwas?
Vielen Dank, Lg