Lärm während von Hausordnung festgelegter Ruhezeit

  • Hallo,

    da ich vor kurzem wegen etwas ganz anderem auf dieses Forum gestoßen bin und direkt eine recht hilfreiche Antwort bekommen habe, hab ich mir gedacht, weiß vlt. auch zu diesem Thema jmd. Rat:

    Das Mietshaus in dem ich zur Zeit wohne ist leider noch eine kleine Baustelle :( Es wird viel gebohrt, gehämmert etc. In der Hausordnung ist aber eine Ruhezeit festgelegt. Dort steht (wortwörtlich):
    "erforderliche Tätigkeiten, bei welchen sich eine Lärmentwicklung nicht ausschließen lässt, sind nur werktags - ausgenommen samstags- in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 22.00 Uhr, samstags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr, durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen ist ab 13.00 Uhr jede mit Lärmentwicklung verbundene Tätigkeit zu unterlassen."

    Eigentlich ja eindeutlich. Nun sind die Arbeiten ja aber vom Vermieter angeordnet. Ändert das etwas?

    Vielen Dank, Lg

  • Zitat

    Nun sind die Arbeiten ja aber vom Vermieter angeordnet. Ändert das etwas?

    Ja, der Vermieter wird hierfür niemanden abmahnen ;)

    Im Ernst: ich würde den Vermieter diesbezüglich mal ansprechen. Vielleicht kann er mit den Firmen reden.
    Sind die Arbeiten denn angekündigt worden?

    Grundsätzlich regelt die Hausordnung das Miteinander der Hausbewohner. Der Vermieter ist hier in der Regel nicht betroffen.
    letztendlich ist das auch schwierig: Der Vermieter wird von den Handwerkern kaum verlangen, dass sie die Ruhezeiten einhalten. Schließlich werden diese (vermutlich) nach Arbeitszeit entlohnt. Müssen sich diese für 2 Stunden in die Ecke setzen und warten, zahlt der Vermieter dafür.

    Je nach Umfang des Lärmes wäre hier höchstens eine Mietminderung denkbar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Nun sind die Arbeiten ja aber vom Vermieter angeordnet.

    Wenn das dann Handwerker sind, dann gilt für die natürlich nicht die Hausordnung mit den Ruhezeiten. Für Handwerker ist nur der Sonntag Ruhetag.

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