Beiträge von Leipziger82

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    Wie verhalte ich mich bei der Wohnungsübergabe, falls Dinge von mir verlangt werden, die nicht rechtens sind.

    Vereinbare eine Vorabnahme um festzustellen, was der Vermieter verlangt. Dann hast Du noch genug Zeit zum zu prüfen, ob das auch rechtswirksam ist.

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    Da der Vermieter mir bislang noch nie eine NK-Abrechnung vorgelegt hat, denke ich wird er mir auch die Zählerstände nicht bestätigen.

    Pauschale? Über Heizkosten muss auf jeden Fall abgerechnet werden.

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    Ist das evtl. ein Grund eine fristlose Kündigung nachzulegen ?!

    Weil keine Abrechnung vorgelegt wird? Nein!
    Schlag Dir das mit der fristlosen Kündigung endgültig aus dem Kopf. Das funktioniert nur wenn die Wohnung unbewohnbar ist oder das Verhältnis unzumutbar ist (der Vermieter beleidigt und schlägt dich)

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    Mittlerweile jammern immer mehr Leute rum, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr wie noch vor der Währungsumstellung bestreiten

    Das Jammern kommt in dem Fall von Leuten, die keine Ahnung von Wirtschaft und Politik haben.
    Interessanterweise war die Inflationsrate während der DM-Zeit nämlich höher, als zur, bzw. nach der Währungsreform. Der sogenannte "(T)euro" ist Erfindung eines gewissen Schmierblattes.

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    Wo sind die Zeiten, in denen es nicht darum ging, dass alles möglichst Billig billig billig sein soll? ...[...] Die Politiker sitzen rum, bekommen für ihren Stuss ne Stange Geld, das Volk darf zusehen, wie es klar kommt und die Arbeitslosen werden eh vergessen, zumindest die die wirklich wieder arbeiten gehen wollen und dafür auch Weiterbildungen/Umschulungen machen wollen - werden abgestempelt.

    Hieran merkt man wieder, dass Du von Politik und Wirtschaft null Plan hast. Aber Hauptsache meckern, gell? Hierzu gehört es übrigens, auch mal konstruktive Ideen einzubringen. Jeder kann politisch aktiv werden, auch Du.
    Dieses Stammtischgeschwätz über faule Politiker, die massig Geld verdienen, kann ich auch nicht mehr hören. Ich selbst bin politisch aktiv, weil ich im Gegensatz zu Dir nicht nur meckern, sondern was ändern will und stoße immer wieder an gewisse Grenzen des machbaren.
    Vielleicht informierst Du dich erst einmal über die Bundes- und Europapolitik, bevor Du hier wetterst?

    Ist die Politik schuld, dass alles billig ist? Woran liegt das denn? Aktuell ist das Motto "Geiz ist Geil" zum Lebensmotto der Deutschen geworden. Eine Jogginghose wird für 2,50 EUR bei Kik gekauft, obwohl das Geld für was ordentliches vorhanden ist. Ich sehe einen BMW und einen Mercedes vor diversen Discountern stehen? Warum?
    Die lokale Wirtschaft geht dadurch zu Grunde und das Geld wandert nach China und sonst wo hin.

    Auf der einen Seite will man so billig wie möglich einkaufen, auf der anderen Seite aber massig Geld verdienen? Erkenne den Widerspruch! Die Wirtschaft kann nur das in seine Angestellten investieren, was durch den Verkauf/Gewinn in die Kassen fliest. Wird aufgrund Billigstpreise wenig eingenommen, kann auch nur ein schmaler Lohn gezahlt werden.

    Oder willst Du eine Wirtschaft, die von vollständig von der Politik reguliert wird? Ich komme aus der ehemaligen DDR und habe so was schon mal erlebt.

    Das Volk (!) entscheidet über die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes und der Staat greift regulierend ein. Es ist nicht der Staat, der Dir einen Job verschafft, sondern die freie (!) Marktwirtschaft.
    Ergo kann der Staat nichts dafür, dass Du keinen Job findest. Überspitzt ausgedrückt, sind deine Nachbarn und Mitbürger daran schuld.

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    Vor 5 Jahren schon habe ich eine ältere Fraum um die 80 gesehen, wie sie Flaschen sammeln musste, um überleben zu können?

    Du solltest mal über den Tellerrand schauen. Es war bis in die 90er Jahre Usus, dass der Mann arbeitet und die Frau sich um Kind und Haushalt kümmert. Wie viele Frauen waren in der Nachkriegszeit berufstätig? Da gab es eine Handvoll. Da stellt sich natürlich die Frage, woher die Rente kommen soll, wenn nie in die Rentenkasse gezahlt wurde.

    Entschuldigung fürs Off topic, aber bei dieser Bildzeitungs-Mentalität und haarsträubender politischer Bildung geht mir das Messer in der Tasche auf.

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    Meine Frage wäre, wer muss für die Reparatur der Duschkabine aufkommen?

    Im schlimmsten Fall Du, denn:

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    Im Lauf der Zeit hat sich eine Tür der Duschkabine immer mehr gelockert und ist schließlich aus der Führung gebrochen

    Im Zuge deiner Obhutspflicht musst Du Mängel an den Vermieter melden. Hierzu gehört auch das Lockern der Tür in der Duschkabine. Durch diese Nichtanzeige ist die Tür herausgebrochen, so dass Du dich hier ggfs. Schadenersatzpflichtig machst.

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    Ist es gewöhnlicher Verschleiß? Fällt ein Teil der Kosten unter die Kleinreparaturklausel?

    Ein Kleinstreparatur ist das nicht. Hier würde - wenn überhaupt - nur ein Schadenersatzanspruch des Vermieters vorliegen.

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    freut mich das ihr meine Darstellung falsch verstanden habt.

    Freut mich, dass Du meine Antwort falsch verstanden hast (wenn das eigentlich gar nicht geht).

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    Und so sehr ihr auf der Seite der Vermieterin steht, kann ich mir nicht vorstellen das ihr findet das des völlig in Ordnung ist.

    Ich bin irritiert...
    AndreasC1977 schrieb, Du sollst die hinterlegte Kaution mit den künftigen Mieten verrechnen und ich schrieb, Du sollst wegen der neuerlichen Vermietung die Mietzahlungen an Sie einstellen. Wo stehen wir da bitte auf Seite der Vermieterin?

    Ergo schrieben wir, dass die Vermieterin Falsches tut und haben dir eine Empfehlung gegeben.

    Also nochmal und auch für dich verständlich:

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    Sie hat allerdings fälschlicherweise behauptet sie hat noch keinen und aus diesem Grund meine Kaution einbehalten.


    Wenn sie einen neuen Mieter hat, zahlst Du für die Wohnung keine Miete mehr.
    Oder noch einfacher: Keine Wohnung, kein Geld.

    Jetzt verstanden? Sonst müsste ich eine Zeichnung machen.

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    Das ich die Miete in höhe der Kaution ohne Nachweis einbehalten kann weiß ich, danke trotzdem.

    Und schon wieder bin ich irritiert, denn das war ursprünglich deine Frage:

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    Ich bin bereits aus der Stadt aber verlange meine Kaution zurück. Das ist doch mein Gutes Recht oder?

    Daher zwei Fragen:
    Was nimmst Du für Zeug und woher bekomm ich das?

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    Also würdet ihr von der fristlosen Kündigung abraten und gegen die klausel "24" vorgehen ?

    Von der fristlosen Kündigung würde ich absehen.
    Wann läuft denn der Kündigungsausschluss dieser 24 Monate aus?
    Grundsätzlich halte ich diesen für unwirksam, so dass Du fristgemäß (3 Monate) kündigen kannst. Schaffst Du es, dass dieses Schreiben nachweislich spätestens morgen beim Vermieter eingeht, kannst Du erstmalig zum 30.04.15 kündigen.

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    Sind Fristen frei wählbar? Der von der Vzentrale meinte das immer mindestens 14 Tage zugeben sind

    Deswegen mein Rat, dass um solche "Vereine" ein großer Bogen zu machen ist. Die Fristen sind immer abhängig von dem vorliegenden Mangel/Sachverhalt. So was sollte auch ein Mitarbeiter des Verbraucherschutzes wissen (Das weiß sogar meine Friseurin).

    Oder anders: Hast Du einen Wasserrohrbruch in der Wohnung, bittest Du dann auch darum, dass der Vermieter erst in 14 Tagen tätig wird?

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    dabei. Ich weiß sie muss nicht jeden den ich vorstelle aktzeptieren aber sie hat es meines Erachtens boykottiert weil Sie meine Miete will und erst ab April wenn meine Kündigungsfrist vorbei ist.

    Es ist egal, ob Du es als Boykott, Verweigerung oder sonstiges bezeichnet. Sie muss weder einen Nachmieter akzeptieren, noch selbst einen suchen.

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    Mittlerweile hab ich herausgefunden dass die Vermieterin mein ehemaliges Zimmer Anfang diesen Monats vermietet hat. Sie behauptet das wäre eine Freundin und zahlt keine Miete.

    Dann würde ich der Vermieterin klar machen, dass die Mietzahlungen eingestellt werden. Alternativ kannst Du die Herausgabe der Schlüssel einfordern. Ob dort jemand wohnt, der Miete bezahlt oder auch nicht, ist völlig egal.

    Die Auszahlung der Kaution wird vermutlich erst mit Ende des Mietverhältnisses erfolgen.

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    Was ist das für ein Wahnsinn?! Das Ganze scheint extra darauf ausgelegt, nicht umziehen zu können oder riesen Mietschulden anzuhäufen. Kann mich nur darüber ärgern!

    Ich vermiete/verwalte seit etlichen Jahren, aber das Problem scheinst Du exklusiv zu haben.

    Ich erkenne auch das Problem gar nicht: Fast jeder Mieter hat die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das wiederum bedeutet: Jeder Vermieter in Deutschland wird sich mit Erhalt der Kündigung seines Mieters - also 3 Monate vor Mietende - um einen neuen Mieter bemühen und die Wohnung - mit Mietbeginn in 3 Monaten - annoncieren.

    Heißt also: Irgendwo in Deiner Stadt gibt es diverse Vermieter, die soeben die Kündigung von ihren Mietern erhalten haben. Diese würden liebend gern mit Dir einen Vertrag mit Beginn in 3 Monaten abschließen.

    Wo und wie suchst Du denn aktuell?

    Aber selbst wenn die Klausel ungültig ist: Du darfst nicht ohne weiteres ein Tier anschaffen. Du musst den Vermieter um Erlaubnis bitten. Widerspricht er mit Verweis auf das Verbot im Vertrag, würde ich erneut um Erlaubnis bitten mit Verweis auf die Ungültigkeit der Klausel. Widerspricht er immer noch, musst Du eine Zustimmungsklage anstrengen.

    Bei Kleintieren muss der Mieter nicht einmal nachfragen. Die kann er sich auch so halten.

    Es stellt sich hier aber tatsächlich die Frage, ob es sich um ein Wohnheim handelt.

    Ist es "nur" öffentlich geförderter Wohnraum, greifen hinsichtlich Tierhaltung die gleichen Bestimmungen, wie beim freifinanzierten Wohnraum.

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    Also es ging keine Gefahr aus das ein viel größerer Schaden draus enstehen wird.

    Was zu beweisen wäre....Ihr könnt das nicht. Der Vermieter könnte das mit einem verstopften Fallstrang begründen.

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    Hätte er keinen Schlüssel hätte er die Tür aufbrechen müssen um eine verstopfe Toilette zu bereinigen, ich glaube das würde niemanden tun.

    Habe ich vor einem knappen Jahr durch. Rückstau in der Abflussleitung, wodurch die Schei*se aus allen Löchern hochzudrücken drohte.
    Wir haben die Wohnung öffnen müssen, um Schadenbegrenzung zu betreiben.

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    Jedenfalls werd ich jetzt ein schreiben aufsetzen wo wir eine Frist setzen das er innerhalb von 2 Wochen den schlüssel raus zugeben hat, wenn nicht dann werden wir das Schloss auf seine kosten auswechseln lassen.

    zwei Wochen? Warum nicht zwei Tage? Das Schloss würde ich sofort wechseln. So eine lange Frist zeigt doch, dass es Euch egal ist, wenn er morgen wieder in der Wohnung steht.

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    Dabei habe ich den Fehler gemacht und habe dem Jobcenter die neue Anschrift erst am 07.05.2014 mitgeteilt.
    Die Miete ging zum alten Vermieter und das Jobcenter kann die Miete vom alten Vermieter nicht zurück holen.

    Um mal zum Thema zurückzukommen:

    Du weißt seit fast einem Jahr, dass die Miete an den falschen Mieter gegangen ist und der jetzige Vermieter auf sein Geld wartet, richtig?

    Warum hast Du in dieser Zeit nicht versucht, die offene Miete beim aktuellen Vermieter abzustottern? Und wenn es nur 10 € im Monat sind?

    Dem Vermieter ist es herzlich egal, wohin das Jobcenter gezahlt hat. Du bist sein Vertragspartner und niemand anderes. Das hat schlicht und einfach zur Folge, dass Du - ohne wenn und aber - verpflichtet bist, die Miete zu zahlen. Tust Du das nicht, trägst Du die Konsequenzen.
    Einem Richter wird es herzlich egal sein, warum Du keine Miete zahlen konntest.

    Wie Du hinterher an dein Geld kommst, nachdem Du die Schuld beim Vermieter beglichen hast, ist eine völlig andere Sache.

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    Warum wohl habe ich die Mietschulden nicht gleich beglichen? Tja ganz einfach: Ich habe das Geld, was ich bekam im Tank rein gefüllt um mit Bewerbungen los gefahren zu den Firmen.

    Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber bei uns gibt es die Post einschließlich Briefkästen. Hätte ich damals jede einzelne meiner Bewerbungen persönlich vorbeigebracht, hätte ich einen Kredit aufnehmen müssen.

    Hast Du übrigens gewusst, dass das Jobcenter die Bewerbungskosten übernimmt? In meiner Gegend werden hier pro Bewerbung Pauschal 5 € vom Jobcenter gezahlt. Selbst die Kosten, die für Anfahrten zu Bewerbungsgesprächen anfallen werden vom Jobcenter übernommen.

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    Noch heute warte ich von 500 Bewerbung auf ca 230, die ohne Rückmeldungen bei mir abgeheftet bsind.

    Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

    1. Die Bewerbung bearbeiten, weil diese vielleicht schlecht/uninteressant/langweilig ist.
    2. Bundesweit nach Jobs suchen (im schlimmsten Fall im deutschsprachigen Ausland)
    3. Sich auch mal in Branchen bewerben, die Du bisher vielleicht abgelehnt hast.
    4. Weiterbildungsmaßnahmen besuchen

    Wenn Du nicht gerade >50 Jahre alt und krank bist, findest Du auch einen Job.

    Ein Beispiel aus meinem damaligen Fachwirtkurs:
    Wir hatten hier eine 45 Jährige Teilnehmerin, welche Langzeitarbeitslos (mit Insolvenz) und schwerbehindert war. Während der Ausbildung hat sie sich mit Putzjobs durchgeschlagen, um die Fortbildungskosten teilweise abzustottern. Sie hat den Kurs bestanden und arbeitet seit dem in einem kleinen Immobilienunternehmen.

    Es geht also. Wenn Du auf 500 Bewerbungen nicht einmal Absagen bekommst, scheint da irgend etwas nicht zu stimmen. Bewerbungen in unserem Unternehmen bleiben nur dann (auch von mir) unbeantwortet, wenn diese sehr schlecht sind.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Du hast - wie Du richtig erkannt hast - Mist gebaut. Du hast es innerhalb dieses dreiviertel Jahres aber nicht auf die Reihe bekommen, diesen Fehler auszubügeln. Jetzt, wo Konsequenzen drohen, wirst Du plötzlich aktiv.
    Vermutlich hättest Du es sonst weiterhin ausgesessen, weshalb Du hier das Klischee des Hartz IV Empfänger bestätigst.

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    Um das Geld, was ich jemanden schulde, selbst zurück zu zahlen indem ich Arbeit finde

    Der Vermieter möchte aber nicht warten, bis Du irgend wann mal einen Job findest. Er will jetzt sein Geld, weshalb er den Rechtsweg beschreitet.
    Du setzt hier völlig falsche Prioritäten.


    Auf der Seite vom Verbraucherschutz steht das sie auch im Mietrecht beraten. Naja wenn ich merke das dabei nichts raus kommt, kann ich ja immer noch zum Fachanwalt für Mietrecht gehen.

    Wie ich schon sagte: Keinen Wald- und Wiesenanwalt.
    Ganz einfacher Gedanke: Warum sollte sich ein studierter Jurist mit Staatsexamen einem Verein (!) anschließen, wenn er das Fachwissen und die hohe Reputation besitzt, um in einer entsprechenden Kanzlei zu arbeiten?

    Für die Erstberatung bei einem guten Anwalt zahlt man gern mal mehrere hundert EUR. Beim Verbraucherschutz ist diese teilweise kostenlos. Warum wohl?

    Wobei...geht mal zum Verbraucherschutz. Beraten die Euch falsch und es geht vor Gericht, haftet Ihr im schlimmsten Fall umfänglich.
    Als Beispiel: Reicht Ihr in den nächsten Wochen klage ein und ihr bekommt kein Recht, dann zahlt Ihr neben den entsprechenden Monatsmieten auch sämtliche Gerichtskosten. So werden aus 1.200 € dann schnell mal 5.000 € oder mehr.

    Es ist Eure Entscheidung, ob Ihr dieses Risiko eingehen wollt.

    Grundsätzlich ist es hier natürlich auch abhängig, wie Ihr "mitgearbeitet" habt.
    - Wie lange wisst Ihr, dass der Vermieter einen Schlüssel hat? Habt Ihr ihn nachweislich zur Aushändigung aufgefordert?
    - Wurde Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet?
    - Habt Ihr nach Kenntnis des Hausfriedensbruch unverzüglich das Schloss der Eingangstür gewechselt?

    Wenn nicht, kann das ein Richter durchaus so werten, dass Euch dieser Hausfriedensbruch egal ist.

    Vermutlich wird sich der Vermieter auch Gefahr in Verzug berufen, egal, ob es nun tatsächlich so war oder nicht. Grundsätzlich kann eine Verstopfung/Überlaufen die Wohnung gefährden. Könnt Ihr nachweisen, wie schlimm die Verstopfung war, bzw. ob diese in Eurer Abwesenheit nicht noch schlimmer geworden ist?

    Gefahr in Verzug bedeutet auch das Abwenden einer drohenden Gefahr.
    Oder anders: Wenn in einer Wohnung ein Gasleck befürchtet wird, dann besteht schon dann Gefahr in Verzug und nicht erst dann, wenn der Dachstuhl im Nachbargebäude landet.
    Bei Euch wurde eventuell ein Überlaufen des WC befürchtet.

    Mit dem Nachmieter würde ich überhaupt nichts klären. Was sagt denn der Vermieter dazu? Er allein ist dein Ansprechpartner.

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    Da der Vormieter anwesend war und angedroht hat, doch lieber an einen anderen zu vermieten, habe ich mich stark bedrängt gefühlt.

    Wer ist denn nun dieser Vormieter? Da fehlt mir der Zusammenhang.

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    Mein Vater macht Stress wegen dem schlechten Zustand der Wohnung.

    Wie kommt hier nun Dein Vater ins Spiel??

    Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn in deinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand - im schlimmsten Fall gestrichen - übergeben werden muss, dann wirst Du dem auch nachkommen müssen.
    Letztendlich hat der Vermieter das letzte Wort und kann auf Schönheitsreparaturen bestehen, falls erforderlich.

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    Durch die starke Nikotinbelastung müsste ich nun Schritte einleiten, die über den Rahmen einer normalen Renovierung hinausgehen. Der Hausmeister hat mir empfohlen, eine Spezialfarbe zu verwenden, da normale Dispersionsfarbe einen solchen Mangel nicht decken könnte.
    Eine Recherche ergab einen 3-4 fachen Preis einer so genannten "Nikotinsperre" gegenüber normaler Wandfarbe. Die Farbe hat jedoch den Nachteil, dass die bauphysikalischen Eigenschaften der Wand verändert werden würden. Die Poren würden quasi "zugeklebt"

    Dann muss halt die Tapete erneuert werden?


    Ich hatte ja ganz zum Anfang erzählt das der Vermieter ohne einen Termin zu vereinbaren die Wohnung betreten hat.
    Laut: (Landgericht Berlin, Az. 64 S 305/98) ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Kann sein, muss aber nicht. Diese Gerichtsurteile sind ja immer Einzelfallentscheidungen.

    Was ein Richter in Berlin entschieden hat, muss ein Richter in deiner Stadt nicht genauso entscheiden.

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    Kann ich denn die Miete sofort mindern oder muss ich den Vermieter eine frist setzen um den Schaden zu beheben?

    Beides! Mangel mitteilen, Frist zur Beseitigung setzen und gleichzeitig Mietminderung bis Behebung der Mängel geltend machen.

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