Vermieter verleugnet Nachmieter will Kaution nicht zahlen

  • Ich habe in einer WG gewohnt und 3 Monate Kündigungsfrist, ( habe im Dez 2014 gekündigt und bin Ende Januar 2015 ausgezogen da ich beruflich die Stadt gewechselt hab). Natürlich war ich bemüht einen Nachmieter zu finden und hatte einige Anfragen. Teilweise hatte sich meine Vermieterin aber nicht um eine Terminfindung bemüht oder es war scheinbar nicht der richtige dabei. Ich weiß sie muss nicht jeden den ich vorstelle aktzeptieren aber sie hat es meines Erachtens boykottiert weil Sie meine Miete will und erst ab April wenn meine Kündigungsfrist vorbei ist.
    Sie hat meine Kaution einbehalten ich wollte daraufhin allerding einen Nachweis das sie meine Kaution ordnungsgemäß angelegt hat. Diesen Nachweis habe ich nie erhalten und meine Kaution auch nicht.
    Mittlerweile hab ich herausgefunden dass die Vermieterin mein ehemaliges Zimmer Anfang diesen Monats vermietet hat. Sie behauptet das wäre eine Freundin und zahlt keine Miete.
    Ich bin bereits aus der Stadt aber verlange meine Kaution zurück. Das ist doch mein Gutes Recht oder? Wenn Sie keine Miete verlangt ist das nicht meine Sache oder?

    Ich danke Ihnen vielmals im vorraus für Ihre Hilfe

  • Wenn die Vermieterin die Anlage der Kaution nicht nachweisen kann, kannst Du die Miete bis zur Höhe der Kaution zurück behalten.

    Ansonsten finde ich Dein Vorgehen merkwürdig... wieso sollte die Vermieterin selber nach einer Nachmieter suchen, wenn Du einen haben willst um früher aus dem Vertrag zu kommen? Ich hätte ihr niemals den Schlüssel gegeben...

  • Zitat

    dabei. Ich weiß sie muss nicht jeden den ich vorstelle aktzeptieren aber sie hat es meines Erachtens boykottiert weil Sie meine Miete will und erst ab April wenn meine Kündigungsfrist vorbei ist.

    Es ist egal, ob Du es als Boykott, Verweigerung oder sonstiges bezeichnet. Sie muss weder einen Nachmieter akzeptieren, noch selbst einen suchen.

    Zitat

    Mittlerweile hab ich herausgefunden dass die Vermieterin mein ehemaliges Zimmer Anfang diesen Monats vermietet hat. Sie behauptet das wäre eine Freundin und zahlt keine Miete.

    Dann würde ich der Vermieterin klar machen, dass die Mietzahlungen eingestellt werden. Alternativ kannst Du die Herausgabe der Schlüssel einfordern. Ob dort jemand wohnt, der Miete bezahlt oder auch nicht, ist völlig egal.

    Die Auszahlung der Kaution wird vermutlich erst mit Ende des Mietverhältnisses erfolgen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • freut mich das ihr meine Darstellung falsch verstanden habt.
    Fakt ist: ich habe herausgefunden das sie einen Nachmieter hat, ob der jetzt von mir vorgestellt wurde oder nicht ob es eine Freundin ist oder nicht. Sie hat allerdings fälschlicherweise behauptet sie hat noch keinen und aus diesem Grund meine Kaution einbehalten. Das die Miete nicht mit der Kaution verrechnet werden kann ist mir bekannt. Allerdings gehts mir nur darum meine Kaution zurück zu bekommen und nicht ihre scheinbar mietfreie neue Mitbewohnerin zu finanzieren.
    Und so sehr ihr auf der Seite der Vermieterin steht, kann ich mir nicht vorstellen das ihr findet das des völlig in Ordnung ist.
    Das ich die Miete in höhe der Kaution ohne Nachweis einbehalten kann weiß ich, danke trotzdem.

  • Zitat

    freut mich das ihr meine Darstellung falsch verstanden habt.

    Freut mich, dass Du meine Antwort falsch verstanden hast (wenn das eigentlich gar nicht geht).

    Zitat

    Und so sehr ihr auf der Seite der Vermieterin steht, kann ich mir nicht vorstellen das ihr findet das des völlig in Ordnung ist.

    Ich bin irritiert...
    AndreasC1977 schrieb, Du sollst die hinterlegte Kaution mit den künftigen Mieten verrechnen und ich schrieb, Du sollst wegen der neuerlichen Vermietung die Mietzahlungen an Sie einstellen. Wo stehen wir da bitte auf Seite der Vermieterin?

    Ergo schrieben wir, dass die Vermieterin Falsches tut und haben dir eine Empfehlung gegeben.

    Also nochmal und auch für dich verständlich:

    Zitat

    Sie hat allerdings fälschlicherweise behauptet sie hat noch keinen und aus diesem Grund meine Kaution einbehalten.


    Wenn sie einen neuen Mieter hat, zahlst Du für die Wohnung keine Miete mehr.
    Oder noch einfacher: Keine Wohnung, kein Geld.

    Jetzt verstanden? Sonst müsste ich eine Zeichnung machen.

    Zitat

    Das ich die Miete in höhe der Kaution ohne Nachweis einbehalten kann weiß ich, danke trotzdem.

    Und schon wieder bin ich irritiert, denn das war ursprünglich deine Frage:

    Zitat

    Ich bin bereits aus der Stadt aber verlange meine Kaution zurück. Das ist doch mein Gutes Recht oder?

    Daher zwei Fragen:
    Was nimmst Du für Zeug und woher bekomm ich das?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (3. Februar 2015 um 15:08)

  • Ja vielen Dank das habe ich verstanden. Allerings habe ich für diesen Monat noch keine Miete gezahlt, da ich noch keinen Nachweis über ein ordungsgemäßes Anlegen méiner Kaution erhalten habe.
    Mir geht es nur darum meine Kaution zu bekommen. Da ja mein ehemaliges Zimmer belegt ist, hat sie doch eigentlich keinen Grund meine Kaution wegen irgendwelcher Mängel etc einzubehalten oder?

  • Zitat

    Da ja mein ehemaliges Zimmer belegt ist, hat sie doch eigentlich keinen Grund meine Kaution wegen irgendwelcher Mängel etc einzubehalten oder?

    Ein angemessener Teil kann für künftige Betriebskostenabrechnungen einbehalten werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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