Mietvertrag nichtig?

  • Wir wollten zum Verbraucherschutz gehen. Die Anwälte dort sollten sich doch damit auskennen oder?


    Oder...? Da halte ich mich mal geschlossen. Ausserdem solltet Ihr bedenken: In drei Monaten ist das Mietverhältnis sowieso beendet - oder "braucht" Ihr das, in der Scheixxe herumzurühren? Dann würde es evtl. erst richtig anfangen zu stinken bzw. evtl. finaziell weh tun...:mad:

  • Laut: (Landgericht Berlin, Az. 64 S 305/98) ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung.


    Das klappt aber nur, wenn man sofort nach dem Vorfall auszieht und nicht, wann es euch passt. Und noch einmal von mir. Wenn eine Mieterin eine verstopfte Abflussleitung meldet und der Vermieter reagiert sofort und beseitigt diese, wirst du mit dem Argument "Hausfriedensbruch" sehr schlechte Karten haben. Also vergiss es.

  • Oder...? Da halte ich mich mal geschlossen. Ausserdem solltet Ihr bedenken: In drei Monaten ist das Mietverhältnis sowieso beendet - oder "braucht" Ihr das, in der Scheixxe herumzurühren? Dann würde es evtl. erst richtig anfangen zu stinken bzw. evtl. finaziell weh tun...:mad:


    Nein das tun wir nicht, aber 3 Monatsmieten entsprechen ca 1200 € und wenn wir fristlos raus kommen. Da es diesen Vorfall gab wäre das natürlich am besten. Ich denke aber dass das ohne Gerichtsverfahren nicht so passieren wird

    Das klappt aber nur, wenn man sofort nach dem Vorfall auszieht und nicht, wann es euch passt. Und noch einmal von mir. Wenn eine Mieterin eine verstopfte Abflussleitung meldet und der Vermieter reagiert sofort und beseitigt diese, wirst du mit dem Argument "Hausfriedensbruch" sehr schlechte Karten haben. Also vergiss es.

    Laut dem Gerichtsurteil besteht eine Frist von 6 Wochen um das zu anklage zu bringen. Geschehen ist es letzte Woche Donnerstag.

    Nochmal: Meine Freundin hat es gemeldet worauf hin er gesagt hat er kümmert sich drum. Es wurde ihm nicht Erlaubt die Wohnung ohne ihrer Answendheit zu betreten und es wurde auch kein Termin vereinbart.
    Demnach ist das Hausfriedensbruch

    Berliner Landgericht (Aktenzeichen: 64 S 305/98). Im verhandelten Fall hatte der Vermieter die Wohnung mit einem Handwerker betreten, um eine Reparatur ausführen zu lassen. Daran ändert auch eine gute Absicht nichts.
    Ohne konkreten Anlass hat der Vermieter keinen Anspruch auf Zutritt zur Mietwohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von BoNeee (2. Februar 2015 um 16:26)

  • Wir wollten zum Verbraucherschutz gehen.
    Die Anwälte dort sollten sich doch damit auskennen oder?

    Ach du Sch...

    Dann könnt Ihr auch zu einem Anwalt von Tacker-Tucker-Land gehen.

    Zumal der Verbraucherschutz in Sachen Mietrecht gar nicht beraten darf.

  • Nein das tun wir nicht, aber 3 Monatsmieten entsprechen ca 1200 € und wenn wir fristlos raus kommen. Da es diesen Vorfall gab wäre das natürlich am besten. Ich denke aber dass das ohne Gerichtsverfahren nicht so passieren wird

    Typischer Fall von

    ich suche krampfhaft einen Grund vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen

  • Immerhin könnte man 3 Monatsmieten sparen. Glaube aber nicht, das wegen eines Hausfriedensbruches aus vorliegenden Grund eine fristlose Kündigung gutgeheißen würde.

  • 1200 € sind 1200 €, ich glaube dadrauf würde keiner von uns verzichten wollen.

    Auf der Seite vom Verbraucherschutz steht das sie auch im Mietrecht beraten. Naja wenn ich merke das dabei nichts raus kommt, kann ich ja immer noch zum Fachanwalt für Mietrecht gehen.


  • Auf der Seite vom Verbraucherschutz steht das sie auch im Mietrecht beraten. Naja wenn ich merke das dabei nichts raus kommt, kann ich ja immer noch zum Fachanwalt für Mietrecht gehen.

    Wie ich schon sagte: Keinen Wald- und Wiesenanwalt.
    Ganz einfacher Gedanke: Warum sollte sich ein studierter Jurist mit Staatsexamen einem Verein (!) anschließen, wenn er das Fachwissen und die hohe Reputation besitzt, um in einer entsprechenden Kanzlei zu arbeiten?

    Für die Erstberatung bei einem guten Anwalt zahlt man gern mal mehrere hundert EUR. Beim Verbraucherschutz ist diese teilweise kostenlos. Warum wohl?

    Wobei...geht mal zum Verbraucherschutz. Beraten die Euch falsch und es geht vor Gericht, haftet Ihr im schlimmsten Fall umfänglich.
    Als Beispiel: Reicht Ihr in den nächsten Wochen klage ein und ihr bekommt kein Recht, dann zahlt Ihr neben den entsprechenden Monatsmieten auch sämtliche Gerichtskosten. So werden aus 1.200 € dann schnell mal 5.000 € oder mehr.

    Es ist Eure Entscheidung, ob Ihr dieses Risiko eingehen wollt.

    Grundsätzlich ist es hier natürlich auch abhängig, wie Ihr "mitgearbeitet" habt.
    - Wie lange wisst Ihr, dass der Vermieter einen Schlüssel hat? Habt Ihr ihn nachweislich zur Aushändigung aufgefordert?
    - Wurde Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet?
    - Habt Ihr nach Kenntnis des Hausfriedensbruch unverzüglich das Schloss der Eingangstür gewechselt?

    Wenn nicht, kann das ein Richter durchaus so werten, dass Euch dieser Hausfriedensbruch egal ist.

    Vermutlich wird sich der Vermieter auch Gefahr in Verzug berufen, egal, ob es nun tatsächlich so war oder nicht. Grundsätzlich kann eine Verstopfung/Überlaufen die Wohnung gefährden. Könnt Ihr nachweisen, wie schlimm die Verstopfung war, bzw. ob diese in Eurer Abwesenheit nicht noch schlimmer geworden ist?

    Gefahr in Verzug bedeutet auch das Abwenden einer drohenden Gefahr.
    Oder anders: Wenn in einer Wohnung ein Gasleck befürchtet wird, dann besteht schon dann Gefahr in Verzug und nicht erst dann, wenn der Dachstuhl im Nachbargebäude landet.
    Bei Euch wurde eventuell ein Überlaufen des WC befürchtet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich war heute mit meiner Freundin beim Verbraucherschutz gewesen.
    Sie beraten bloss und haben uns auch geraten einen richtigen Anwalt hin zu zuziehen.

    Aber er meinte, Vertrag ist gültig weil sie dort eingezogen ist und nachweißlich Miete gezahlt hat.
    Aber was nicht gültig ist ist die Klause mit der Verbindlichkeit von "24" wo sie an die Wohnung gebunden ist.
    Da hingegen würde die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten. Da gegen könnte er Einspruch einlegen und dann würde das Gericht Entscheiden für was die 24 steht.

    Aber als er die Wohnung ohne unsere erlaubnis betreten hat wäre das Hausfriedensbruch.
    In der Nacht haben wir das festgestellt und am nächsten morgen hat er es sich angeguckt und meinte er kümmert sich später drum. Also es ging keine Gefahr aus das ein viel größerer Schaden draus enstehen wird.
    Hätte er keinen Schlüssel hätte er die Tür aufbrechen müssen um eine verstopfe Toilette zu bereinigen, ich glaube das würde niemanden tun. Und wie gesagt niemand hat zugestimmt das der Vermieter ohne uns die Wohnung betreten darf.

    Sie Wohnt jetzt ca. einen Monat dort, in dem Monat haben wir ihnen 2 mal mündlich aufgefordert den Schlüssel raus zu geben.
    Jedenfalls werd ich jetzt ein schreiben aufsetzen wo wir eine Frist setzen das er innerhalb von 2 Wochen den schlüssel raus zugeben hat, wenn nicht dann werden wir das Schloss auf seine kosten auswechseln lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von BoNeee (3. Februar 2015 um 12:49)

  • Zitat

    Also es ging keine Gefahr aus das ein viel größerer Schaden draus enstehen wird.

    Was zu beweisen wäre....Ihr könnt das nicht. Der Vermieter könnte das mit einem verstopften Fallstrang begründen.

    Zitat

    Hätte er keinen Schlüssel hätte er die Tür aufbrechen müssen um eine verstopfe Toilette zu bereinigen, ich glaube das würde niemanden tun.

    Habe ich vor einem knappen Jahr durch. Rückstau in der Abflussleitung, wodurch die Schei*se aus allen Löchern hochzudrücken drohte.
    Wir haben die Wohnung öffnen müssen, um Schadenbegrenzung zu betreiben.

    Zitat

    Jedenfalls werd ich jetzt ein schreiben aufsetzen wo wir eine Frist setzen das er innerhalb von 2 Wochen den schlüssel raus zugeben hat, wenn nicht dann werden wir das Schloss auf seine kosten auswechseln lassen.

    zwei Wochen? Warum nicht zwei Tage? Das Schloss würde ich sofort wechseln. So eine lange Frist zeigt doch, dass es Euch egal ist, wenn er morgen wieder in der Wohnung steht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also würdet ihr von der fristlosen Kündigung abraten und gegen die klausel "24" vorgehen ?

    Was würdet ihr denn machen ? Würdet ihr ein Verfahren riskieren zwecks der ungültigen klausel?

    Sind Fristen frei wählbar? Der von der Vzentrale meinte das immer mindestens 14 Tage zugeben sind

  • Zitat

    Also würdet ihr von der fristlosen Kündigung abraten und gegen die klausel "24" vorgehen ?

    Von der fristlosen Kündigung würde ich absehen.
    Wann läuft denn der Kündigungsausschluss dieser 24 Monate aus?
    Grundsätzlich halte ich diesen für unwirksam, so dass Du fristgemäß (3 Monate) kündigen kannst. Schaffst Du es, dass dieses Schreiben nachweislich spätestens morgen beim Vermieter eingeht, kannst Du erstmalig zum 30.04.15 kündigen.

    Zitat

    Sind Fristen frei wählbar? Der von der Vzentrale meinte das immer mindestens 14 Tage zugeben sind

    Deswegen mein Rat, dass um solche "Vereine" ein großer Bogen zu machen ist. Die Fristen sind immer abhängig von dem vorliegenden Mangel/Sachverhalt. So was sollte auch ein Mitarbeiter des Verbraucherschutzes wissen (Das weiß sogar meine Friseurin).

    Oder anders: Hast Du einen Wasserrohrbruch in der Wohnung, bittest Du dann auch darum, dass der Vermieter erst in 14 Tagen tätig wird?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also würdet ihr von der fristlosen Kündigung abraten und gegen die klausel "24" vorgehen ?
    Was würdet ihr denn machen ?
    Würdet ihr ein Verfahren riskieren zwecks der ungültigen klausel?
    Sind Fristen frei wählbar?


    Ich sage hierzu nichts mehr. Ihr scheint ja wohl keine Ruhe geben zu wollen. Mit diesem "Mietvertrag" (WER ist überhaupt der darin benannte Mieter?) kann man sich den Hintern abputzen.

  • Mieterin ist meine Freundin. Aber sie ist nicht benannt worden, dadurch das sie eingezogen ist und miete gezahlt hat ist daraus ein Vertrag geworden


    Gut dann reiche ich die Kündigung mit der 3 Monatigen frist und gleichzeitig werde ich für den Schlüssel eine frist von 2 Tagen beim ihm einreichen.
    Und dann bin ich gespannt was passieren wird.

  • Jetzt wären es noch 23 monate

    Sag mal, willst Du uns verarschen?

    Wenn Ihr schon beim Verbraucherschutz ward und die Euch schon hilfreiches gesagt haben, im Grunde genommen das Gleiche wie auch wir: Was wollt Ihr dann noch von uns?

    Was Du von uns willst ist eine Anleitung, was Du machen sollst. Auf Deutsch: eine Rechtsberatung.
    Die dürfen wir Dir aber aus rechtlichen Gründen nicht geben. Dafür musst Du zum Anwalt gehen.

  • Zitat

    Jetzt wären es noch 23 monate

    Sie wohnt seit einem Monat dort drin und will schon wieder raus? Das ging ja fix.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mieterin ist meine Freundin. Aber sie ist nicht benannt worden, dadurch das sie eingezogen ist und miete gezahlt hat ist daraus ein Vertrag geworden
    Gut dann reiche ich die Kündigung mit der 3 Monatigen frist und gleichzeitig werde ich für den Schlüssel eine frist von 2 Tagen beim ihm einreichen.
    Und dann bin ich gespannt was passieren wird.


    ... worüber Du uns sicherlich berichten wirst...

  • Sie wohnt seit einem Monat dort drin und will schon wieder raus? Das ging ja fix.

    Wie Frauen halt so sind, ändern ihre Meinungen schnell wieder :D

    Ich werde euch hier auf den laufenden halten


    Sag mal habt ihr auch Probleme hier mit der Website ?
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