Hallo,
ich habe in meinem Miethaus eine neue Brennwertheizung einbauen lassen. Da diese vom Schornsteinfeger abgenommen werden musste, sind da Kosten angefallen (wg. Emmissionsmessung, etc.). Jetzt die Frage: Normalerweise kann man die Schornsteinfegerkosten ja als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Geht das hier jetzt auch? Oder muss ich als Eigentümer die Kosten allein tragen?
Schornsteinfegerkosten nach Erneuerung der Heizung umlagefähig?
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ari9904 -
3. Februar 2015 um 16:42 -
Erledigt
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Zitat
Oder muss ich als Eigentümer die Kosten allein tragen?
Umlagefähig sind nur alle regelmäßig wiederkehrenden Kosten. Da diese Abnahme eine einmalige Tätigkeit ist, kommt hier auch keine Umlage auf den Mieter in Frage.
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Vielen Dank!
Habe ich mir zwar gedacht, war aber nicht sicher. -
Die jährliche, vorgeschriebene, Emissionsmessung ist umlegbar. Sofern vertraglich vereinbart.
Die einmalige Abnahme dagegen nicht.
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Die jährliche, vorgeschriebene, Emissionsmessung ist umlegbar. Sofern vertraglich vereinbart.
Wird ja sowieso über die Heizkostenabrechnung umgelegt... -
Auch Vermieter haben gewisse finanzielle Verpflichtungen einzuhalten....Ist halt nicht immer nur eine Goldgrube Eigentum zu haben.
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Auch Vermieter haben gewisse finanzielle Verpflichtungen einzuhalten....Ist halt nicht immer nur eine Goldgrube Eigentum zu haben.
Da werden Sie wohl bald auf den Index der Mieterfeindlichkeit stehen.
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Maggy2020,
jetzt hast Du uns sechs Tage lang mit Deinen geistigen Ergüssen verschont; es hätte auch gerne dabei bleiben sollen.:(
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