Beiträge von Leipziger82

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    meine Mitbewohnerin weigert sich aber die Kündigung zu unterschreiben aus dem Grund, dass sie Angst hat, die Vermieterin könnte mit dem neuen Mietvertrag die Miete anheben

    Dann macht dem Vermieter und den Mitbewohnern klar, dass eine Mieterhöhung bei Austritt einer Vertragspartei nicht rechtmäßig ist.

    Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an.

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    Inwiefern kann sich Mieter B das Geld holen?

    Ist Mieter B aus dem Mietverhältnis ausgetreten und er hat aber nachweislich Kaution gezahlt, kann er sich das Geld von A zurückholen.
    Für weitere Infos solltest Du einen Rechtsanwalt fragen.

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    Was wenn der Vermieter trotz fehlender Unterschrift einen Teil der Kaution auszahlt?

    Dann hilft der Anwalt.

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    Richtiger: Möchte Mieter A von Mieter B die Kautionsteilauszahlung C für das Mietverhältnis D, dann ist dieses im Innenverhältnis über Anwalt E zu regeln, notfalls über Amtsgericht F.

    Da habe ich doch glatt das "E" unterschlagen. Ich hätte damals bei der Sesamstraße besser aufpassen sollen, als Grobi das "E" erklärt hat.

    Hallo,

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    Der Vermieter akzeptierte das vorerst und würde das machen - ohne meine Unterschrift und ohne, dass dieser gefragt wird

    Ich dachte, es geht hier nur um Mieter A und Mieter B. Wie kommst Du hier nun ins Spiel?

    Ansonsten Änderungen des Vertrags nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich. Tritt jemand aus dem Vertrag aus, müssen alle Mieter zustimmen. Selbiges gilt für die Auszahlung der Kaution. Stimmst Du nicht zu, dass eine Teilauszahlung erfolgt, muss sich der Vermieter daran halten.

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    Und wie sieht es mit der Kaution aus?

    Eine Kaution wird immer für ein Mietverhältnis (Nennen wir es Mietverhältnis C...) hinterlegt und nicht für Mieter A oder/und B.

    Möchte Mieter B von Mieter A die Kautionsteilauszahlung D für das Mietverhältnis C, dann ist dieses im Innenverhältnis über Anwalt F zu regeln.

    Oder anders: Wenn Du die Teilauszahlung nicht zulässt, kann sich der Mitbewohner das Geld auf anderem Wege von Dir holen.

    Das hat dann aber nichts mit Mietrecht zu tun.

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    Kann mir jemand da irgendeinen Tipp geben, wie ich die Sache für mich noch etwas vereinfachen kann.

    Einfach hinnehmen und die Miete bis Mietende weiterzahlen.
    Du hast keinen Anspruch auf die Stellung eines Nachmieters.

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    Bzw ist eine so hohe Steigerung überhaupt gerechtfertigt?

    Das ist völlig unerheblich. Wie gesagt, Du hast keinen Anspruch auf Nachmieter. Der Vermieter hätte Deine Bemühungen da auch gleich im Keim ersticken können.

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    - Darf er Miete erhöhen, aufgrund der Modernisierung, nachdem 2014 die Miete an die ortsüblichen Mieten angeglichen wurden?

    Ja, darf er. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB spielen bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete keine Rolle (Vgl. § 558 Abs. 1 BGB (letzter Satz)). Eine Kappungsgrenze gibt es hier nicht.

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    Nach BGB §555c muss dies DREI MONATE vorher angekündigt werden. Nach heutigem Gespräch mit dem Vermieter, fiel die Aussage: "Da es sich um den Außenbereich handelt, muss ich das nicht machen!"

    Da hat der Vermieter unrecht. Modernisierungsmaßnahmen in diesem Umfang müssen angekündigt werden. Die Fristen sind ja nicht nur dazu da, um eine Kenntnis über mögliche Beeinträchtigungen der Mietsache während der Baumaßnahme zu erhalten, sondern vielmehr um ein mögliches Sonderkündigungsrecht aufgrund der Mieterhöhung auszuüben.

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    Muss die Drei-Monatsfrist nach BGB §555c eingehalten werden, da sie ja 2011 angekündigt haben, das ein Balkon dran kommt, aber nicht WANN?

    Die Ankündigungsfrist muss eingehalten werden, was hier auch der Fall sein dürfte. Grundsätzlich muss die Frist mindestens 3 Monate betragen. Das ist hier ja der Fall, auch wenn seit 2011 etliche Tage ins Land gezogen sind.

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    Ab wann muss ich diesen Betrag zahlen?

    Nach Abschluss des Anbaus muss der Vermieter die tatsächliche Erhöhung nach § 559 BGB nochmals in Textform erklären. Mit Beginn des 3 Monats nach Zugang der Erklärung ist die Erhöhung zu zahlen.

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    Mieter 1 ist sicherlich normal mit 3 Monaten zu kündigen. Da sollte es keine Probleme geben denke ich.

    Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn im September ein Vertrag mit Kündigungsausschluss von max. 4 Jahren vereinbart wurde, ist schlimmstenfalls die Kündigung erst in ca. 4 Jahren möglich.
    Solche Klauseln sind in den Formularmietverträgen heutzutage durchaus üblich.

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    Mieter 2 hat laut meiner Internetrecherche 9 Monate Kündigsfrist. Er hat mir das auch bereits gesagt. Ich denke da ist viel wahres dran.

    So ist es! Es sei denn, dem Mieter wurde ein dauerhaftes Wohnrecht eingetragen oder es gibt einen langfristigen befristeten Vertrag. Normalerweise könnte bei 40 Jahren Mietdauer auch befristete Verträge gekündigt werden (Vgl. § 544 BGB), allerdings ist der letzte Vertrag erst 18 Jahre alt.

    Weiterhin können die Mieter vielleicht einen Härtefall erklären.

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    2. Gibt es da noch Möglichkeiten die Zeit zu reduzieren?

    Man kann den Mietern den vorzeitigen Auszug "vergolden".

    Ansonsten sehe ich ein ganz anderes Problem: Wie wollt Ihr den Eigenbedarf für ein gesamtes Dreifamilienhaus begründen?

    Angenommen, ihr kündigt die Wohnung, die Mieter ziehen aus und ihr nutzt die Wohnung für einen längeren Zeitraum nicht, macht Ihr Euch ggfs. Schadenersatzpflichtig.

    Das Problem besteht auch dann, wenn Ihr eine Gästewohnung für Euren Besuch einrichten wollt. Ihr müsst nach Eigenbedarfskündigung die Wohnung(en) tatsächlich bewohnen.

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    na wir möchten das ganze Haus als EFH haben.

    Also legt Ihr die Wohnungen nachweislich zusammen?

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    Er meinte dass die 200 übertrieben sind. Angemessen wären 75 Euro. Hat er damit Recht?

    Was angemessen ist, entscheidet im Zweifel ein Richter, da es hierfür keine genaue gesetzliche Festlegung gibt.
    Es gab vor ein paar Jahren schon Gerichtsurteile, wonach 120 € im Einzelfall durchaus noch im Rahmen liegen. Aufgrund der ständigen Preissteigerungen sind das heutzutage vielleicht ein paar EUR mehr.

    200 € halte ich auch für zu viel.

    Ist die Küche überhaupt schriftlich im Mietvertrag erwähnt worden?

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    1. Habe ihn darauf hingewiesen das es durch 75% der Holzfenster zieht.

    Altbau oder Neubau? In einem Altbau sind laut Rechtsprechung undichte/zugige Fenster teilweise hinzunehmen.

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    2. In der Wohnung ist eine Einbauküche mit Kühlschrank drin. Hatte in paar Foren gelesen, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist den Kühlschrank zu ersetzen. Stimmt das oder irren die sich da alle?

    Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Wie ist hier der vertragliche Wortlaut?

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    Bis jetzt ist keine Reaktion vom Vermieter gekommen. Möchte gern wissen wie ich weiter vorgehen soll?

    Ich würde mal anrufen und fragen, ob das Schreiben angekommen ist. Vielleicht gibt's hier vorab schon eine mündliche Info.

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    Tja, das ist leider das Problem bei komplexeren und großflächigeren Sachverhalten: sie lassen sich nicht mal eben so auf 2 Sätze heruntebrechen, ohne unvollständig zu werden.

    Es ist aber vermutlich unerheblich, dass die Schwester Tütensuppen kocht und nicht lernen will, wie man kocht.

    Eine kurze Fragestellung könnte so aussehen:

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    Meine Freundin lebt mit Ihrer Schwester zusammen in einer Wohnung. Beide sind gleichberechtige Hauptmieter. Da das Zusammenleben nicht funktioniert, möchte ich Sie aus dem Mietvertrag streichen lassen. Welche Möglichkeiten habe ich?

    War von mir eher ironisch gemeint.

    Grundsätzlich sind hier aber viele Vermieter vorsichtig, mich mit eingeschlossen.
    Das hat aber weniger etwas mit Fremdenfeindlichkeit zu tun, sondern vielmehr mit kulturellen Angewohnheiten.

    Über meine Vietnamesen, die praktisch 24 Stunden am Tag kochen, freuen sich nicht alle Mieter.


    Nicht unbedingt, ich habe mal einen Vermieter gehabt, bei dem auch EU-Bürger willkommen sind. Die sind ihm sogar manchmal lieber weil sie im Gegensatz zu deutschen Mietern nicht wegen jedem Kleinmist gleich die Miete mindern oder fristlos kündigen wollen.

    Geht mir ähnlich. Ich habe aktuell ein griechisches Restaurant in meinem Verwaltungsbestand. Dieser hat aufgrund städtischer Baumaßnahmen erhebliche Einbußen (er kann erst Abends öffnen) und diverse Beschädigungen an seinem Inventar erlitten.

    Nun war ich vorgestern da und er hat mir noch freundlich einen Kaffee spendiert. Jeder Deutsche Gastronom wäre mit der Axt in mein Büro gestürmt.

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    In den bisherigen 24 Jahren habe ich gelernt, dass man den Mund aufmachen sollte, wenn einem etwas komisch vorkommt bzw. einem etwas nicht passt.

    Ich habe gelernt, dass man das eben nicht immer tun sollte. Behältst Du diese Einstellung, wirst Du im späteren Arbeitsleben vermutlich Probleme mit deinem Chef bekommen.
    Man sollte schon abwägen, wann es sich lohnt, den Mund aufzumachen. Wegen ein paar EUR würde ich das nicht machen.

    Hallo,

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    Ich würde gerne so schnell wie möglich aus dem Vertrag ausscheiden. Habt ihr dazu einen guten Vorschlag?

    vermutlich müssen hier trotzdem alle Hauptmieter zustimmen. Du machst also ein Schriftstück fertig, wonach Du fristgemäß aus dem Mietverhältnis austreten möchtest und lässt dies von den verbleibenden Mitmietern unterschreiben.

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    Das beste Auszugsdatum wäre der 01.05., wie ist das mit der dreimonatigen Kündigungsfrist?

    Was besagt denn der Mietvertrag zu den Kündigungsfristen? Ansonsten ist das bei Austritt aus dem Mietverhältnis separat zu klären. Es kann auf die Frist verzichtet werden. Der Vermieter kann aber den Auszug auch ganz verwehren.

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    Alternativ würde ich gerne meinen Vermieter dazu bringen, einen vorgeschlagenen Nachmieter, der zumutbar ist, anzunehmen - müsste er das entsprechend der Klausel tun?

    Nein, muss er nicht. Die verbliebenen Mieter können - nach deinem Auszug - einen neuen Mitbewohner vorschlagen. Das muss der Vermieter aber grundsätzlich nicht akzeptieren.

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    Meine WG steht hinter mir, von denen erwarte ich keine Proteste.

    Das ist doch schon mal was. Dann sollte die "Teilkündigung" kein Problem sein. Die Kündigungsfristen wären dann noch zu klären. Ich weiß ja nicht, ob die Mitbewohner kein Problem damit haben, wenn Du sofort ausziehst und denen dann die Teilmieten entgehen, die bei Einhaltung der Kündigungsfrist zu zahlen wären.

    Alles Verhandlungssache.

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    Soll ich jetzt ein Einwurfschreiben bezüglich Untätigkeit zum konkreten Fall gestern Abend verfassen?

    Einfach mitteilen, dass hier ein Mangel besteht und zur Beseitigung auffordern. Das ganze mit Fristsetzung. Zusätzlich würde ich die Raumtemperaturen messen und dem Vermieter mitteilen. Das "Druckmittel" der Mietminderung nach § 536 BGB ab sofort kann manchmal Wunder bewirken.


    jetzt muss die wohnung nur noch so super sein wie auf den fotos, dann schlag ich direkt zu und hoffe, dass ich sie bekomme

    Viel Erfolg!

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    ich soll zwar nichts mitbringen, aber ich nehm trotzdem mal eine kopie von meinem personalausweis mit und die letzten gehaltsabrechnungen.

    Das ist schon mal sinnvoll.
    Wenn Du das noch bekommst, eine aktuelle Bescheinigung vom derzeitigen Vermieter, dass Du immer deine Miete gezahlt hast (Vormietbescheinigung).

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    gibt es noch irgendwas auf das ich achten muss?

    Ordentliches und gepflegtes Auftreten. Ansonsten die Wohnung genauestens unter die Lupe nehmen, was Mängel (undichte Fenster, Schimmel, etc.) betrifft.

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    wie ist das, wenn ich direkt nach der besichtigung zb. sage, dass ich die wohnung nehmen würde. werden dann die anderen überhaupt noch eingeladen?

    Wenn Deine Bonität in Ordnung ist, dann stehen die Chancen vielleicht nicht schlecht. Bedenke, dass der Eigentümer hier das letzte Wort hat und nicht der Makler. Eine Zusage wirst Du da vermutlich kaum gleich bekommen.

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    Die Hundehaltung in dem Mietobjekt ist offensichtlich nicht untersagt

    Nicht untersagt heißt aber nicht, dass es erlaubt ist.

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    Begründung sei das Klappern der Steuermarke am Geschirr des Hundes.

    Albern!

    Liegt denn eine schriftliche Genehmigung der Hundehaltung vor? Diese wäre schon erforderlich.
    Hier hätte der Vermieter schon einen Grund, mietrechtlich gegen die Dame vorzugehen.

    Wenn der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangt, die Freundin damit aber nicht einverstanden ist, bleibt nur der Gang zum Anwalt/Gericht.

    Warum fragt die Freundin hier nicht selbst nach? Ich finde es amüsant, dass bei diversen "Problemchen" immer eine Freundin/Freund/Bekannter/Mister X vorgeschoben wird.

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