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Mieter 1 ist sicherlich normal mit 3 Monaten zu kündigen. Da sollte es keine Probleme geben denke ich.
Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn im September ein Vertrag mit Kündigungsausschluss von max. 4 Jahren vereinbart wurde, ist schlimmstenfalls die Kündigung erst in ca. 4 Jahren möglich.
Solche Klauseln sind in den Formularmietverträgen heutzutage durchaus üblich.
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Mieter 2 hat laut meiner Internetrecherche 9 Monate Kündigsfrist. Er hat mir das auch bereits gesagt. Ich denke da ist viel wahres dran.
So ist es! Es sei denn, dem Mieter wurde ein dauerhaftes Wohnrecht eingetragen oder es gibt einen langfristigen befristeten Vertrag. Normalerweise könnte bei 40 Jahren Mietdauer auch befristete Verträge gekündigt werden (Vgl. § 544 BGB), allerdings ist der letzte Vertrag erst 18 Jahre alt.
Weiterhin können die Mieter vielleicht einen Härtefall erklären.
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2. Gibt es da noch Möglichkeiten die Zeit zu reduzieren?
Man kann den Mietern den vorzeitigen Auszug "vergolden".
Ansonsten sehe ich ein ganz anderes Problem: Wie wollt Ihr den Eigenbedarf für ein gesamtes Dreifamilienhaus begründen?
Angenommen, ihr kündigt die Wohnung, die Mieter ziehen aus und ihr nutzt die Wohnung für einen längeren Zeitraum nicht, macht Ihr Euch ggfs. Schadenersatzpflichtig.
Das Problem besteht auch dann, wenn Ihr eine Gästewohnung für Euren Besuch einrichten wollt. Ihr müsst nach Eigenbedarfskündigung die Wohnung(en) tatsächlich bewohnen.
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na wir möchten das ganze Haus als EFH haben.
Also legt Ihr die Wohnungen nachweislich zusammen?