Unbefristeter Vertrag, gleichberechtigte Hauptmieter - will kündigen

  • Hallo liebes Forum.

    Erst einmal möchte ich sagen, dass es mich direkt erleichterte, zu sehen, dass es soetwas gibt.

    Meine Situation ist die folgende: Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit 5 gleichberechtigten Hauptmietern. Das Kündigungsrecht ist das "gesetzlich übliche". Ein Standardvertrag eben. Wir haben unter "Besondere Vereinbarungen“ im Vertrag stehen: „Scheidet einer der Mieter aus dem Mietverhältnis aus, so wird der Mietvertrag mit den verbleibenden Mietern fortgesetzt. Diese sind berechtigt, einen neuen Mieter, unter den Bedingungen dieses Mietvertrages, aufzunehmen." Die Mindestlaufzeit des Vertrags ist vorbei.
    Ich würde gerne so schnell wie möglich aus dem Vertrag ausscheiden. Habt ihr dazu einen guten Vorschlag? Mir wäre es sehr recht, einfach kündigen zu können. Das beste Auszugsdatum wäre der 01.05., wie ist das mit der dreimonatigen Kündigungsfrist? Alternativ würde ich gerne meinen Vermieter dazu bringen, einen vorgeschlagenen Nachmieter, der zumutbar ist, anzunehmen - müsste er das entsprechend der Klausel tun? Hat er eine Überlegungsfrist? Meine WG steht hinter mir, von denen erwarte ich keine Proteste.

    Ich habe mir etliche Texte online durchgelesen, aber ich bin mir einfach nicht sicher, was nun korrekt wäre.

    Bitte stellt mir noch ein paar Fragen, falls etwas unklar ist.

    Ich bin derzeit sehr angespannt und würde mich über eure Hilfe freuen.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich würde gerne so schnell wie möglich aus dem Vertrag ausscheiden. Habt ihr dazu einen guten Vorschlag?

    vermutlich müssen hier trotzdem alle Hauptmieter zustimmen. Du machst also ein Schriftstück fertig, wonach Du fristgemäß aus dem Mietverhältnis austreten möchtest und lässt dies von den verbleibenden Mitmietern unterschreiben.

    Zitat

    Das beste Auszugsdatum wäre der 01.05., wie ist das mit der dreimonatigen Kündigungsfrist?

    Was besagt denn der Mietvertrag zu den Kündigungsfristen? Ansonsten ist das bei Austritt aus dem Mietverhältnis separat zu klären. Es kann auf die Frist verzichtet werden. Der Vermieter kann aber den Auszug auch ganz verwehren.

    Zitat

    Alternativ würde ich gerne meinen Vermieter dazu bringen, einen vorgeschlagenen Nachmieter, der zumutbar ist, anzunehmen - müsste er das entsprechend der Klausel tun?

    Nein, muss er nicht. Die verbliebenen Mieter können - nach deinem Auszug - einen neuen Mitbewohner vorschlagen. Das muss der Vermieter aber grundsätzlich nicht akzeptieren.

    Zitat

    Meine WG steht hinter mir, von denen erwarte ich keine Proteste.

    Das ist doch schon mal was. Dann sollte die "Teilkündigung" kein Problem sein. Die Kündigungsfristen wären dann noch zu klären. Ich weiß ja nicht, ob die Mitbewohner kein Problem damit haben, wenn Du sofort ausziehst und denen dann die Teilmieten entgehen, die bei Einhaltung der Kündigungsfrist zu zahlen wären.

    Alles Verhandlungssache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es ist eine Änderung des Vertrages der beide Seiten zustimmen müssen. Insofern sind von allen Vertragsparteien Unterschriften notwendig: Vermieter, alle Hauptmieter und den neuen Hauptmieter.
    Und: Ob ein neuer Hauptmieter für den Vermieter zumitbar ist, entscheidet ER nicht Ihr.
    Da es sich hierbei um eine VertragsÄNDERUNG handelt, eine Vereinbarung über Mietaustritt und Mieteintritt, sind keine Fristen einzuhalten.

  • Wir haben unter "Besondere Vereinbarungen“ im Vertrag stehen: „Scheidet einer der Mieter aus dem Mietverhältnis aus, so wird der Mietvertrag mit den verbleibenden Mietern fortgesetzt. Diese sind berechtigt, einen neuen Mieter, unter den Bedingungen dieses Mietvertrages, aufzunehmen." .

    Hallo,

    wenn das wirklich so im Vertrag steht, dann ist nicht der Vermieter berechtigt, einen Nachmieter zu bestimmen, sondern die verbleibenden Mieter. Mit nicht ganz klar, warum der Vermieter einen solchen Passus aufgenommen hat, aber im Grunde ist es so, dass diese Bedingung impliziert, dass die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag und die Aufnahme eines Ersatzmieters in den Händen der Mieter liegt.

    Wenn die WG sich einige ist, dass du ausziehen darfst und ihr einen Ersatz gefunden habt, sollte es ohne Probleme möglich sein, dass du ausziehst. Ich würde das schriftlich festhalten (X tritt ab dem ... für Y in den Vertrag ein) diesen Wechsel dem Vermieter melden.

    Insgesamt ist es aber eine ungewöhnliche Konstellation, so dass es natürlich am besten wäre, wenn der Vermieter mit im Boot ist.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Die einfachste Lösung wäre m.E, wenn Vermieter, Mieter und Neumieter sich zusammensetzen und die Änderung im bestehenden MV zusammen dokumentieren. Das dauert fünf Minuten und wäre auch rechtssicher. Der Termin wäre dabei ganz egal. Das Bett des ausziehenden Mieters kann sogar noch warm sein...:D

  • Selbstverständlich halte ich den konfrontationslosen Weg für den besten und ich denke so oder so, dass mein Vermieter da garkeine Bedenken haben wird, der war immer sehr nett. Es geht nur um ein grundlegendes Verständnis.

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