Hallo,
ich habe einige Fragen zwecks Auszug eines Hauptmieters. Dabei geht es um etwas mehr als nur die Kaution.
Zur Vorgeschichte: Mieter A und Mieter B haben einen gemeinsamen Mietvertrag, das heißt beide sind im Mietvertrag eingetragen. Der Vater von Mieter B hat zur Hälfte die Kaution bezahlt sowie Mieter A die andere Hälfte.
Da Mieter B mit einer eigenen Wohnung nicht zurechtkommt und wieder zu den Eltern will, will Mieter B ausziehen. Mieter A hat nichts dagegen und machte das Angebot, Mieter B sofort am 28.02. ausziehen zu lassen. Dafür verbleiben einige Gegenstände wie Küche (die Vater von Mieter B bezahlt hat, Privatkauf) und Vorhänge in der Wohnung. Somit spart sich Mieter B drei Monatsmieten und kann sofort raus.
Nun will Mieter B noch seine Kaution zurück, die dessen Vater bezahlt hat. Mieter A allerdings sieht sich finanziell nicht in der Lage sowohl mehr Miete als auch noch eine Kaution auf der Stelle zu zahlen. Da Mieter A bereits auf der Suche nach einem neuen Mitbewohner ist, machte er das Angebot, die Kaution dann zu zahlen, sobald dieser jemanden gefunden hat und der ja auch die Kaution zahlt. Dieses Angebot lehnte Mieter B ab und will nun folgendermaßen vorgehen.
Mieter B möchte den originalen Vertrag deren Wohnung haben und mit dem Vermieter dessen Namen aus dem Vertrag streichen und eine sofortige Auszahlung der Kaution (50%). Der Vermieter akzeptierte das vorerst und würde das machen - ohne meine Unterschrift und ohne, dass dieser gefragt wird. Da iMieter A in der Wohnung verbleibt (was der Vermieter akzeptiert) und auch im Mietvertrag steht, ist er sich sicher, dass das nicht so einfach geht.
Begehen Mieter B und Vermieter nicht eine Art "Urkundenfälschung", wenn man so etwas einfach ohne den anderen Hauptmieter macht? Und wie sieht es mit der Kaution aus? Kann man die einfach auszahlen, obwohl Mieter A die finanziellen Mittel jetzt gerade nicht aufbringen kann, diese nachzuzahlen? Wie wirkt sich das rechtlich aus, wenn Mieter B und Vermieter ohne Zustimmung von Mieter A den Vertrag ändern und die Kaution ausbezahlt? Welche Dinge kann Mieter A dann einleiten?
Vielen Dank für eure Hilfe!