2. Hauptmieter zieht aus - Fragen zur Kaution sowie dem Mietvertrag

  • Hallo,

    ich habe einige Fragen zwecks Auszug eines Hauptmieters. Dabei geht es um etwas mehr als nur die Kaution.

    Zur Vorgeschichte: Mieter A und Mieter B haben einen gemeinsamen Mietvertrag, das heißt beide sind im Mietvertrag eingetragen. Der Vater von Mieter B hat zur Hälfte die Kaution bezahlt sowie Mieter A die andere Hälfte.

    Da Mieter B mit einer eigenen Wohnung nicht zurechtkommt und wieder zu den Eltern will, will Mieter B ausziehen. Mieter A hat nichts dagegen und machte das Angebot, Mieter B sofort am 28.02. ausziehen zu lassen. Dafür verbleiben einige Gegenstände wie Küche (die Vater von Mieter B bezahlt hat, Privatkauf) und Vorhänge in der Wohnung. Somit spart sich Mieter B drei Monatsmieten und kann sofort raus.

    Nun will Mieter B noch seine Kaution zurück, die dessen Vater bezahlt hat. Mieter A allerdings sieht sich finanziell nicht in der Lage sowohl mehr Miete als auch noch eine Kaution auf der Stelle zu zahlen. Da Mieter A bereits auf der Suche nach einem neuen Mitbewohner ist, machte er das Angebot, die Kaution dann zu zahlen, sobald dieser jemanden gefunden hat und der ja auch die Kaution zahlt. Dieses Angebot lehnte Mieter B ab und will nun folgendermaßen vorgehen.

    Mieter B möchte den originalen Vertrag deren Wohnung haben und mit dem Vermieter dessen Namen aus dem Vertrag streichen und eine sofortige Auszahlung der Kaution (50%). Der Vermieter akzeptierte das vorerst und würde das machen - ohne meine Unterschrift und ohne, dass dieser gefragt wird. Da iMieter A in der Wohnung verbleibt (was der Vermieter akzeptiert) und auch im Mietvertrag steht, ist er sich sicher, dass das nicht so einfach geht.

    Begehen Mieter B und Vermieter nicht eine Art "Urkundenfälschung", wenn man so etwas einfach ohne den anderen Hauptmieter macht? Und wie sieht es mit der Kaution aus? Kann man die einfach auszahlen, obwohl Mieter A die finanziellen Mittel jetzt gerade nicht aufbringen kann, diese nachzuzahlen? Wie wirkt sich das rechtlich aus, wenn Mieter B und Vermieter ohne Zustimmung von Mieter A den Vertrag ändern und die Kaution ausbezahlt? Welche Dinge kann Mieter A dann einleiten?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    2 Mal editiert, zuletzt von Freaky (19. Februar 2015 um 14:39)

  • Ein Mieter kann aus ein gemeinschaftliches Mietverhältnis NUR austreten, wenn ALLE Vertragsparteien dem zustimmen, also die restlichen Mieter, der Vermieter, und er selber natürlich auch. Ohne das Wissen eines anderen Hauptmieters kann niemand das Mietverhältnis verlassen oder und ohne eigene Zustimmung kann man auch nicht aus einem gemeinschaftlichen Mietverhältnis geworfen werden.

    Es gibt keine Pflicht, dass jemand den Austritt eines Hauptmieters akzeptiert. Der Vermieter KANN zustimmen, MUSS aber nicht.

    Die Kaution wird aus dem Mietverhältnis an den Vermieter geschuldet. Wer wieviel davon zahlt ist belanglos. Wenn ein Mieter aus einem gemeinschaftlichem Mietverhältnis wirksam per Vereinbarung austritt, hat er kein Anrecht auf seinem Kautionsteil dem Vermieter gegenüber, da das eigentliche Mietverhältnis ja noch besteht, sonder ner hat ggf. einen Anspruch gegen seinen ehemaligen Mitmieter. Wie er diesen Anspruch durchsetzt ist jedoch kein Mietrecht sondern Zivilrecht.

  • Hallo,

    Zitat

    Der Vermieter akzeptierte das vorerst und würde das machen - ohne meine Unterschrift und ohne, dass dieser gefragt wird

    Ich dachte, es geht hier nur um Mieter A und Mieter B. Wie kommst Du hier nun ins Spiel?

    Ansonsten Änderungen des Vertrags nur mit Zustimmung aller Vertragspartner möglich. Tritt jemand aus dem Vertrag aus, müssen alle Mieter zustimmen. Selbiges gilt für die Auszahlung der Kaution. Stimmst Du nicht zu, dass eine Teilauszahlung erfolgt, muss sich der Vermieter daran halten.

    Zitat

    Und wie sieht es mit der Kaution aus?

    Eine Kaution wird immer für ein Mietverhältnis (Nennen wir es Mietverhältnis C...) hinterlegt und nicht für Mieter A oder/und B.

    Möchte Mieter B von Mieter A die Kautionsteilauszahlung D für das Mietverhältnis C, dann ist dieses im Innenverhältnis über Anwalt F zu regeln.

    Oder anders: Wenn Du die Teilauszahlung nicht zulässt, kann sich der Mitbewohner das Geld auf anderem Wege von Dir holen.

    Das hat dann aber nichts mit Mietrecht zu tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antworten. Inwiefern kann sich Mieter B das Geld holen? Was wenn der Vermieter trotz fehlender Unterschrift einen Teil der Kaution auszahlt? Welche Konsequenzen hat das für Mieter A, B und dem Vermieter?

  • Möchte Mieter B von Mieter A die Kautionsteilauszahlung D für das Mietverhältnis C, dann ist dieses im Innenverhältnis über Anwalt F zu regeln.


    Richtiger: Möchte Mieter A von Mieter B die Kautionsteilauszahlung C für das Mietverhältnis D, dann ist dieses im Innenverhältnis über Anwalt E zu regeln, notfalls über Amtsgericht F.:o

  • Zitat

    Inwiefern kann sich Mieter B das Geld holen?

    Ist Mieter B aus dem Mietverhältnis ausgetreten und er hat aber nachweislich Kaution gezahlt, kann er sich das Geld von A zurückholen.
    Für weitere Infos solltest Du einen Rechtsanwalt fragen.

    Zitat

    Was wenn der Vermieter trotz fehlender Unterschrift einen Teil der Kaution auszahlt?

    Dann hilft der Anwalt.

    Zitat

    Richtiger: Möchte Mieter A von Mieter B die Kautionsteilauszahlung C für das Mietverhältnis D, dann ist dieses im Innenverhältnis über Anwalt E zu regeln, notfalls über Amtsgericht F.

    Da habe ich doch glatt das "E" unterschlagen. Ich hätte damals bei der Sesamstraße besser aufpassen sollen, als Grobi das "E" erklärt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was wenn der Vermieter trotz fehlender Unterschrift einen Teil der Kaution auszahlt?

    Dann melden Sio sich hier wieder! Der rechtliche Weg wurde Ihnen bereits erläutert.
    Für "was wäre, wenn" steht ich nicht zur Verfügung, weil ohne Sinn.

  • Da habe ich doch glatt das "E" unterschlagen. Ich hätte damals bei der Sesamstraße besser aufpassen sollen, als Grobi das "E" erklärt hat.


    Jaa nee is klar: E wie Einundleipzch...:cool:

  • Vielen Dank für die Antworten. Inwiefern kann sich Mieter B das Geld holen? Was wenn der Vermieter trotz fehlender Unterschrift einen Teil der Kaution auszahlt? Welche Konsequenzen hat das für Mieter A, B und dem Vermieter?

    Hallo,

    wenn der Vermieter dir deine Hälfte der Kaution zurückzahlt, dann hast du dein Geld wieder und der Vermieter nur noch die Hälfte der Sicherheit. Ich weiß nicht, warum der Vermieter das machen sollte. Genauso wenig verstehe ich, warum der Vermieter dich "einfach" aus dem Vertrag streichen würde. Damit würde er dich faktisch aus der Zahlungsverantwortung entlassen und würde, falls A nicht mehr zahlt, keinen Zugriff mehr auf dich haben.

    An deiner Stelle würde ich es so versuchen, wie A vorschlägt. Findet einen neuen Untermieter und der steigt für dich in den Vertrag ein und zahlt deinen Teil der Kaution.

    Gruss
    H H

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