Hallo,
ich habe ein etwas merkwürdiges Problem, dass ich gern etwas beleuchten würde.
Es gibt im Netz zwar tausende Beiträge zum Thema Mietrecht und Hundehaltung, allerdings habe ich nichts wirklich vergleichbares gefunden, darum versuche ich es mal hier.
Folgendes Problem:
Eine Freundin ist kürzlich mit ihrem Hund (groß) in eine neue Wohnung (Mehrfamilienhaus) gezogen. Nun kam der Vermieter auf sie zu und drohte ihr die Kündigung an, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen den Hund wegschafft. Begründung sei das Klappern der Steuermarke am Geschirr des Hundes. Witziger weise, trägt er das Geschirr in der Wohnung nicht, sondern sie legt es ihm nur zum Gassigehen an. Jedenfalls dürfe sie das Tier nicht weiter in ihrer Wohnung halten. Die Hundehaltung in dem Mietobjekt ist offensichtlich nicht untersagt. Sie hat sich vor dem Einzug zwar nicht mit dem Vermieter abgesprochen, allerdings haben einige Nachbarn ebenfalls große Hunde und im Mietvertrag wird die Tierhaltung nicht thematisiert also auch nicht untersagt.
Für mich klingt das ganze als suche man einen Grund, denn eine Ruhestörung durch die Hundemarke halte ich eher für ausgeschlossen und würde die Intensität derartiger Geräusche unter Zimmerlautstärke verbuchen, ein generelles Hundeverbot ist im Prinzip auch ausgeschlossen. Die Frist von 2 Wochen halte ich auch eher für... na ja, sagen wir übertrieben knapp.
Mich bzw. uns würde nun interessieren, wie das ganze zu Bewerten ist. Meine Recherche im Netz hat eigentlich nichts ergeben, was das ganze wirklich rechtfertigen würde, wobei wie oben schon gesagt, kein wirklich vergleichbarer Fall auszumachen war. Welche Schritte sollten nun ergriffen werden? Mehr als Anwalt einschalten und das Geschirr erst draußen vor der Tür anzulegen ist mir auf die Schnelle nicht eingefallen, wobei ich die Sache mit der Marke wie gesagt für einen Vorwand halte. Die Abgabe des Hundes ist übrigens keine Option, ein erneuter Umzug auch nicht wirklich.
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen,
liebe Grüße.