Beiträge von Leipziger82

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    Liege ich richtig

    Ja, da gehe ich mit, zumal schon die Fristen der Mieterhöhung nicht korrekt sind.

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    was sollte ich tun?

    Nur ein Rechtsanwalt kann eine Rechtsberatung geben. Ich würde persönlich einfach nicht zustimmen, mit dem Risiko, dass das ganze vor Gericht landet.

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    Wer googlet findet auch dazu genügend Stellen

    Dann ist es ja kein Problem für dich, mir mal schnell einen Link zu schicken, oder?

    In der BRD darf ein Vermieter die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Glück abfragen und diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

    Ich habe einen Nachweis im Sinne eines Urteils gebracht, Du bist deinem Schuldig geblieben. Da kannst Du argumentieren, wie Du willst.
    daher nochmal die Frage: Lässt Du dir auch Einkaufszettel des Wochenendeinkaufes zeigen?

    Klar, der Fristenplan ist vorhanden, allerdings sind diese weich, da diese Arbeiten eben nur nach dem Grad der Abnutzung durchzuführen sind.

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    Die Beschädigungen der Tapete sehe ich als Abnutzung durch die den Gebrauch im Sinne des § 538 BGB.

    Wie kann eine Beschädigung eine Abnutzung sein? Selbst wenn ich mal mit einem Schrank versehentlich an die Tapete gestoßen bin und deswegen dort ein Kratzer ist, wäre das keine Abnutzung mehr, sondern eine Beschädigung.

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    Und wie gesagt: private Zahlungsverpflichtungen (Privatkredite), etc., unterhaltszahlungen, etc., die ziehst Du Dir nicht aus den Gehaltsabrechnungen und der Schufa. Und die sind wichtig zur Berechnung der Zahlungsfähigkeit des Bewerbers.

    Die gehen dich aber nichts an. Hier gibt es diverse Urteile, mit denen Du, bzw. deine Firma sich mal beschäftigen solltest (Als Beispiel: AG Rendsburg, WM 1990, 508). Fragst Du die Interessenten auch, wieviel diese für den Wochenendeinkauf ausgeben? Oder wie viel Geld für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke ausgegeben wird? Das wäre nämlich dann für dich auch interessant. Gebe ich nämlich monatlich 1.500 € für Lebensmittel und sonstige Dinge aus, bleibt für die Miete auch nichts übrig.
    Es ist also völlig Egal, ob Kredit oder Barzahlung.

    Zahlungsverpflichtungen aus Unterhalt und Krediten haben dich nicht zu interessieren.
    Dahingehend scheint deine Selbstauskunft doch juristisch anfechtbar zu sein.
    Wenn Du magst, kann ich Dir auch Urteile höherer Gerichte dazu schicken. Muss ich aber erst suchen.

    Als Mieter würde ich diese Angaben im Zweifel nicht wahrheitsgemäß beantworten, was aufgrund der Unzulässigkeit der Frage keinerlei Rechtsfolgen nach sich ziehen würde.
    Wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass Du derartige Infos abfordern darfst? Um Himmels Willen!

    Es hat übrigens einen guten Grund, dass Du derartige Informationen nicht von der Schufa bekommst.

    Ich hoffe, dass Du derartige Dinge nicht auch noch als Dozent verbreitest.

    Dahingehend wirst Du mit deiner angeblich juristisch geprüften Selbstauskunft scheitern.

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    In einer richtigen (und auch juristisch unangefochtenen) Mieterselbstauskunft steht weitaus mehr drin.

    Na da bin ich aber mal auf deine Selbstauskunft gespannt. Konfrontierst Du deine Interessenten mit einem 5-10seitigen Pamphlet?

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    Da steht nichts über die Finanzen drin

    Doch, Fragen über monatliches Nettoeinkommen, Schufa-Klausel, Insolvenz und EV. Was willst Du noch? Die restlichen Angaben erfahrt man, in dem man sich die Vormietbescheinigung und die letzten drei Gehaltsbescheinigungen vorzeigen lässt.

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    und auch juristisch unangefochtenen

    wie kann ein grundsätzlich formloses und freiwilliges Dokument des Vermieters juristisch angefochten werden?
    :confused:

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    Nach dem hier eingestellten Text handelt es sich bei den Schönheitsreparaturen um einen starren Fristenplan, der in dieser Form unwirksam ist. Diese Klausel ist nicht auf den Bedarf, sondern auf einen Zeitablauf gerichtet. Daher eine Benachteiligung des Mieters.

    Wo erkennst Du hier starre Fristen?
    In der Klausel steht geschrieben:

    Hat der Mieter die Schönheitsreperaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen

    Unabhängig davon schrieb der Fragesteller, dass die Tapeten teilweise Beschädigungen aufweisen, welche demnach nicht unter irgendwelche Schönheitsreparaturklauseln fallen.
    Beschädigungen muss der Vermieter nicht hinnehmen, Klausel hin oder her.

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    Die Tapete ist zum Großteil noch in Ordnung es gibt ein paar Stellen mit Beschädigungen.

    Hier liegt das Problem: Beschädigungen muss der Vermieter nicht hinnehmen. Grundsätzlich kommt die Mutti hier noch gut weg. Der Vermieter könnte nämlich ggfs. auch verlangen, dass die Mutti neu tapeziert.
    Ansonsten halte ich die Klausel zu Schönheitsreparaturen für wirksam.

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    Die wohnung wurde übrigens vor 35 Jahren Tapeziert übergeben, die ursprüngliche Tapete ist unter den ganzen Schichten sicher auch noch zu finden. :)

    Völlig unerheblich. Der Zustand der Mietsache bei Übergabe ist hinsichtlich durchzuführender Schönheitsreparaturen egal.

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    Karanthenestation

    Mein Deutschlehrer würde im Grabe rotieren, wenn er das lesen könnte.

    Das heißt "Quarantäne".

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    Ich warte jetzt erst Mal auf die Rückmeldung vom VM und dann schaue ich weiter.

    Du kannst uns gern auf dem Laufenden halten.

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    und wir haben bereits einen Nachmieter gefunden.

    Weiß der Vermieter davon? Bei einer Änderung des Mietvertrages müssen alle Vertragspartner zustimmen, also auch der Vermieter.

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    Wie wäre hier das rechtliche Vorgehen?

    Hierum sollte sich der Vermieter kümmern. Eine Kündigung ist nicht zwingend notwendig. Hier würde ggfs. ein Nachtrag ausreichen, sofern der Vermieter damit einverstanden ist.

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    Bin ich überhaupt verpflichtet diese Kosten zu übernehmen?

    Eine Betriebskostenabrechnung muss nachvollziehbar sein. Das betrifft den Verteilerschlüssel und die Rechnungen.
    Beides ist hier offensichtlich nicht der Fall.

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    Als ich um Rechnungseinsicht gebeten habe, hat sie nur gesagt, dass ich dort nicht erkennen könne welche Kosten entstanden sind, da diese vermischt sind mit der privaten Rechnung ihrer Mutter.

    Dann kann die Vermieterin diese Kosten auch nicht umlegen.

    Schriftlich widersprechen und die Abrechnung um diese Position kürzen.

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    Zur Thematik,meine Vermieterin hat Handwerker vor der Übergabe der Wohnung bestellt und sagt nun ich müsse die Rechnung tragen

    Wie sind denn die Handwerker in die Wohnung gekommen, wenn keine Übergabe stattgefunden hat?

    Ansonsten muss der Vermieter dir die Möglichkeit einräumen, den Schaden selbst zu beseitigen. Das ist wohl nicht erfolgt, weshalb Du nicht zahlen musst.

    Hallo,

    der § 553 (2) BGB besagt folgendes:

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    Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

    Wenn sich die Anzahl der Personen nicht ändert, gibt es meiner Meinung nach kein Anspruch auf einen Untermietzuschlag. Es sei denn vielleicht, dass dem Vermieter durch die Untervermietung ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht.

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    ich habe etwas Angst zu sehr auf die Barrikaden zu gehen, weil im Mietvertrag steht, dass ungenehmigte Untervermietung fristlose Kündigung zur Folge hat und er es zwar telefonisch genehmigt hat aber schriftlich noch nicht.

    Da hätte ich auch Angst.

    Hallo,

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    Sagt mal, was will er denn jetzt beim Anwalt?

    Das weiß nur der Vermieter. Ich persönlich weiß das nicht.

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    Haben wir etwas gemacht, dass nicht rechtens ist

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Man kann sich auch durch einen Anwalt beraten und vertreten lassen, ohne das irgend jemand etwas falsches gemacht hat.

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    Ich meine, wir haben nichts falsches getan!

    Dann ist doch alles gut.

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    Mieterschutzbund?

    Niemals! Bei Problemen würde ich immer den Fachanwalt vorziehen.

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    Was können wir tun?

    Warten bis das Schreiben vom Anwalt oder Vermieter kommt? Gibt es dann Unklarheiten, kannst Du dich gern hier melden.

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    Die Wohnung habe ich über eine Markler Firma die sich für den Vermieter um die Vermietungen kümmert und eine Hausverwaltungsfirma für die Reparaturen und co.. Ich habe dort gefühlte 100 mal das Thema angesprochen, doch die sagen mir nur eins, "Wir müssen auf die Freigabe des Vermieters warten. Wir fragen jeden 2. Tag.".

    Ich würde die Hausverwaltung schriftlich und nachweislich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern und hier ggfs. das Druckmittel der Mietminderung nutzen.
    Wenn der Vermieter nicht die volle Miete bekommt, kommt er sicher schnell in die Gänge.

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    Ich wohne im 3. O.G. und da meine Tochter erst 1 ist, kann ich sie ja schlecht alleine lassen um unten die Tür zu öffnen

    Warum denn nicht?

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