Zitat
Und wie gesagt: private Zahlungsverpflichtungen (Privatkredite), etc., unterhaltszahlungen, etc., die ziehst Du Dir nicht aus den Gehaltsabrechnungen und der Schufa. Und die sind wichtig zur Berechnung der Zahlungsfähigkeit des Bewerbers.
Die gehen dich aber nichts an. Hier gibt es diverse Urteile, mit denen Du, bzw. deine Firma sich mal beschäftigen solltest (Als Beispiel: AG Rendsburg, WM 1990, 508). Fragst Du die Interessenten auch, wieviel diese für den Wochenendeinkauf ausgeben? Oder wie viel Geld für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke ausgegeben wird? Das wäre nämlich dann für dich auch interessant. Gebe ich nämlich monatlich 1.500 € für Lebensmittel und sonstige Dinge aus, bleibt für die Miete auch nichts übrig.
Es ist also völlig Egal, ob Kredit oder Barzahlung.
Zahlungsverpflichtungen aus Unterhalt und Krediten haben dich nicht zu interessieren.
Dahingehend scheint deine Selbstauskunft doch juristisch anfechtbar zu sein.
Wenn Du magst, kann ich Dir auch Urteile höherer Gerichte dazu schicken. Muss ich aber erst suchen.
Als Mieter würde ich diese Angaben im Zweifel nicht wahrheitsgemäß beantworten, was aufgrund der Unzulässigkeit der Frage keinerlei Rechtsfolgen nach sich ziehen würde.
Wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass Du derartige Infos abfordern darfst? Um Himmels Willen!
Es hat übrigens einen guten Grund, dass Du derartige Informationen nicht von der Schufa bekommst.
Ich hoffe, dass Du derartige Dinge nicht auch noch als Dozent verbreitest.
Dahingehend wirst Du mit deiner angeblich juristisch geprüften Selbstauskunft scheitern.