frage zu makler und mieterselbstauskunft

  • hallo erstmal :)
    ich hab mal eine frage..am freitag schau ich mit meiner frau ein richtig schönes haus zur miete an..dieses wir durch einen makler vermittelt bekmmen haben.
    da wir beide sehr gut verdienen,ist es finanziell kein problem für uns..nun will der makler eine mieterselbstauskunft für den vermieter.
    ist eine mieterselbstauskunft eine erlaubnis zur abfrage bei der schufa,oder nur zb was schriftliches über einen selbst an den vermieter?
    und um welche schufa auskunft handelt es sich den dabei?um teil 1 od. teil 2?wir haben zwar nur einen autokredit,aber uns interessiert es,ob dies der vermieter sieht.soweit ich weiß ist der teil 1 nur für dritte und teil 2 für mich selber,wo man dann nur dort sowas sieht..liege ich da richtig?
    mich interessiert dieses thema sehr,da ich finde,alles geht den vermieter ja auch nicht an..
    :cool::confused:
    danke schon mal für antworten..gruss michaela

    2 Mal editiert, zuletzt von passarto (3. März 2015 um 21:56)

  • Zitat

    ist eine mieterselbstauskunft eine erlaubnis zur abfrage bei der schufa,oder nur zb was schriftliches über einen selbst an den vermieter?


    Kommt darauf an, was der Vermieter in der Mieterselbstauskunft wissen will und welche Genehmigung er sich einholt.

    Zitat

    da ich finde,alles geht den vermieter ja auch nicht an..


    Normalerweise SOLLTE es einem Vermieter reichen, wenn aus der Schufa hervorgeht, dass keine Negativmerkmale vorliegen. Der Autokredit geht ihn nichts an. Wenn er euch das Haus ohne weiterreichende Informationen nicht geben will, wird euch aber nichts anderes übrig bleiben, als ihm diese Infos zu geben.

  • passarto:

    "ist eine mieterselbstauskunft eine erlaubnis zur abfrage bei der schufa,"
    - Nein, es sei denn, Ihr vermerkt dies ausdrücklich auf der Selbstauskunft (falls die Schufa das akzeptiert und evtl. dazu auch noch Eure Personalausweise sehen will).

    "oder nur zb was schriftliches über einen selbst an den vermieter?"
    - Das wäre die eigentliche Selbstauskunft.

    "um welche schufa auskunft handelt es sich den dabei?um teil 1 od. teil 2?"
    - I don't know. Wir hatten seinerzeit mal die "Selbstauskunft für Mietinteressenten" für knapp 20€ beantragt.

    "wir haben zwar nur einen autokredit,aber uns interessiert es,ob dies der vermieter sieht."
    - Nein, der bekommt lediglich zu lesen, dass Ihr "unbefleckt" seid.

    "..hoffe es klappt mir dem haus..wir sind ja schon die favoriten der maklerin"
    - Komm' mal wieder herunter... Favoriten der Makler sind diejenigen, an denen sie mit geringstem Aufwand am meisten verdienen...

  • hallo erstmal :)
    ich hab mal eine frage..am freitag schau ich mit meiner frau ein richtig schönes haus zur miete an..dieses wir durch einen makler vermittelt bekmmen haben.
    da wir beide sehr gut verdienen,ist es finanziell kein problem für uns..nun will der makler eine mieterselbstauskunft für den vermieter.
    ist eine mieterselbstauskunft eine erlaubnis zur abfrage bei der schufa,oder nur zb was schriftliches über einen selbst an den vermieter?

    Hallo,

    nur und ausschließlich nur wenn dies in der Selbstauskunft drin steht, steht das da nicht dass der Mieter eine Abfrage, bzw. einer Bonitätsauskunft über seine Person zustimmt, dann darf weder Vermieter noch Immobilienmakler eine Abfrage einleiten!


    Zitat

    und um welche schufa auskunft handelt es sich den dabei?um teil 1 od. teil 2?wir haben zwar nur einen autokredit,aber uns interessiert es,ob dies der vermieter sieht.soweit ich weiß ist der teil 1 nur für dritte und teil 2 für mich selber,wo man dann nur dort sowas sieht..liege ich da richtig?

    Das ist verschieden, bzw. es werden bei verschiedenen bevorzugten Auskunfteien eine Bonitätsabfrage ( Infoscore, Schufa, Bürgel usw. gestellt, diese ist meist sehr oberflächlich gehalten, bei Problemfällen mit schlechtem Bauchgefühl wird eine qualifizierte Anfrage gestellt, hier wird dann auch nicht bezahlte Rechnungen aus Handyverträgen, Versicherungen usw. berücksichtigt.

    Zitat

    mich interessiert dieses thema sehr,da ich finde,alles geht den vermieter ja auch nicht an..
    :cool::confused:

    Nun, das ist ein zweischneidiges Schwert.

    Es geht den Vermieter sicher nichts an, welches Sexualverhalten der Mieter an den Tag legt, genauso wenig ob ein Mieter ständig wechselnde Sexualpartner hat, dennoch und man bedenke, der Vermieter überlässt dem Mieter zum Gebrauch eine Immobilie im Wert von mehreren hunderttausend Euro, da sollte zumindest erfragt werden dürfen, ob der Mieter in einem soliden Verhältnis zu seinen Finanzen steht, ob er regelmäßige Einkünfte vorzuweisen hat, ob der in einer Schuldnerkartei eingetragen ist usw.

    Meist werden nur einfache Abfragen gestellt und erteilt, dies aber ausschließlich nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Mietinteressenten!

    Gruß

    BHShuber

  • Eine Mieterselbstauskunft ist bei professionellen Vermietern Standard. Es werden Einkünfte, Ausgaben, Schulden und sonstige Verpflichtungen erfasst, ob Tiere und Kinder mit in die Wohnung ziehen sollen, etc.
    Die Mieterselbstauskunft dient zur Kontrolle der Bonität des Mieters in Spe und ist ein Hilfsmittel zur Mieterauswahl.

    Die Mieterselbstauskunft muss vom Mieter in Spe unterschrieben werden. Wer da etwas unwahres reinschreibt ("ich habe keine weiteren Zahlungsverpflichtungen", gibt aber 50 % seines Einkommens für Privatkredite aus, die nicht in der Schufa stehen), begeht somit Betrug, da er die Richtigkeit seiner Angaben mit seiner Unterschrift bestätigt. Er erschleicht sich eine Wohnung, die er sonst nicht bekommen hätte. Dies kann zu einer gültigen fristlosen Kündigung führen.

    Und Schufa-Auskunft ist auch Standard. Wir sind selber an der Schufa angeschlossen und können die Auskunft mit dem Einverständnis des Berwerbers ziehen. Ist das Rating unter 95 % ist der Bewerber raus, da seine Finanzen desolat sind. (Um auf 95 % runterzukommen muss man schon einiges angestellt haben!).
    EV oder Insolvenz oder Restschuldbefreiung oder Ähnliches sind natürlich auch KO-Kriterien.

  • In der Kürze liegt die Würze:

    Schau mal hier rein: https://www.mietrecht.de/wp-content/upl…ter-Vorlage.doc

    Dieser Vordruck enthält die erlaubten Fragen.

    Sollten unerlaubte Fragen gestellt werden, so dürfte man auch lügen, ohne Konsequenzen. ;)

    Mit dieser Auskunft kannst Du Dir den A** abwischen. Da steht nichts über die Finanzen drin, was Du nicht sowieso in Form einer Schufa und Mietschuldenfreiheiutsbescheinigung erhälst.

    In einer richtigen (und auch juristisch unangefochtenen) Mieterselbstauskunft steht weitaus mehr drin.

  • Zitat

    In einer richtigen (und auch juristisch unangefochtenen) Mieterselbstauskunft steht weitaus mehr drin.

    Na da bin ich aber mal auf deine Selbstauskunft gespannt. Konfrontierst Du deine Interessenten mit einem 5-10seitigen Pamphlet?

    Zitat

    Da steht nichts über die Finanzen drin

    Doch, Fragen über monatliches Nettoeinkommen, Schufa-Klausel, Insolvenz und EV. Was willst Du noch? Die restlichen Angaben erfahrt man, in dem man sich die Vormietbescheinigung und die letzten drei Gehaltsbescheinigungen vorzeigen lässt.

    Zitat

    und auch juristisch unangefochtenen

    wie kann ein grundsätzlich formloses und freiwilliges Dokument des Vermieters juristisch angefochten werden?
    :confused:

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Na da bin ich aber mal auf deine Selbstauskunft gespannt. Konfrontierst Du deine Interessenten mit einem 5-10seitigen Pamphlet?


    Doch, Fragen über monatliches Nettoeinkommen, Schufa-Klausel, Insolvenz und EV. Was willst Du noch? Die restlichen Angaben erfahrt man, in dem man sich die Vormietbescheinigung und die letzten drei Gehaltsbescheinigungen vorzeigen lässt.


    wie kann ein grundsätzlich formloses und freiwilliges Dokument des Vermieters juristisch angefochten werden?
    :confused:


    Es reichen 2 Seiten.

    Und wie gesagt: private Zahlungsverpflichtungen (Privatkredite), etc., unterhaltszahlungen, etc., die ziehst Du Dir nicht aus den Gehaltsabrechnungen und der Schufa. Und die sind wichtig zur Berechnung der Zahlungsfähigkeit des Bewerbers.

    Und wenn Du schon zitierst, dann zitiere RICHTIG: "da steht nichts über Finanzen drin, was Du nicht in Form einer...."
    Die finanziellen Daten aus dem hochgeladenen Dokument sind alle in anderen Bewerbungsunterlagen extrahierbar. Die kann man sich da sparen. Was eben fehlt sind Zahlungsflüsse, die nicht so erfasst sind.

    Und natürlich kann ein Mieter nach Abschluss eines Mietvertrages auf Basis falscher Daten versuchen die Kündigung anzufechten mit der Ausrede, die MSA wäre ja nicht Vertragsbestandteil. Damit wird er aber vor Gericht scheitern, weil er sich mit der Abgabe falscher Daten der arglistigen Täuschung schuldig macht und die Kündigung rechtens ist. Er kann im Nachhinein die von ihm gemachten Angaben und mit seiner Unterschrift bestätigten Angaben nicht "widerrufen", die unterschriebene Mieterselbstauskunft nicht anfechten, zumindest nicht, wenn diese keine sittenwidrige Fragen stellt.

  • Zitat

    Und wie gesagt: private Zahlungsverpflichtungen (Privatkredite), etc., unterhaltszahlungen, etc., die ziehst Du Dir nicht aus den Gehaltsabrechnungen und der Schufa. Und die sind wichtig zur Berechnung der Zahlungsfähigkeit des Bewerbers.

    Die gehen dich aber nichts an. Hier gibt es diverse Urteile, mit denen Du, bzw. deine Firma sich mal beschäftigen solltest (Als Beispiel: AG Rendsburg, WM 1990, 508). Fragst Du die Interessenten auch, wieviel diese für den Wochenendeinkauf ausgeben? Oder wie viel Geld für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke ausgegeben wird? Das wäre nämlich dann für dich auch interessant. Gebe ich nämlich monatlich 1.500 € für Lebensmittel und sonstige Dinge aus, bleibt für die Miete auch nichts übrig.
    Es ist also völlig Egal, ob Kredit oder Barzahlung.

    Zahlungsverpflichtungen aus Unterhalt und Krediten haben dich nicht zu interessieren.
    Dahingehend scheint deine Selbstauskunft doch juristisch anfechtbar zu sein.
    Wenn Du magst, kann ich Dir auch Urteile höherer Gerichte dazu schicken. Muss ich aber erst suchen.

    Als Mieter würde ich diese Angaben im Zweifel nicht wahrheitsgemäß beantworten, was aufgrund der Unzulässigkeit der Frage keinerlei Rechtsfolgen nach sich ziehen würde.
    Wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass Du derartige Infos abfordern darfst? Um Himmels Willen!

    Es hat übrigens einen guten Grund, dass Du derartige Informationen nicht von der Schufa bekommst.

    Ich hoffe, dass Du derartige Dinge nicht auch noch als Dozent verbreitest.

    Dahingehend wirst Du mit deiner angeblich juristisch geprüften Selbstauskunft scheitern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (4. März 2015 um 10:43)

  • Mit dieser Auskunft kannst Du Dir den A** abwischen. Da steht nichts über die Finanzen drin, was Du nicht sowieso in Form einer Schufa und Mietschuldenfreiheiutsbescheinigung erhälst.

    In einer richtigen (und auch juristisch unangefochtenen) Mieterselbstauskunft steht weitaus mehr drin.


    Du bist hier nicht innerhalb Deines Familienclans, wo Du solche Sprüche loslassen könntest. Ich jedenfalls mag solche dummen Sprüche überhaupt nicht, zumal sie dann mit keiner besseren oder korrigierten Aussage enden.
    Mit dem Lesen hast Du's wohl nicht so recht?

    Mit Deinem Beitrag solltest Du in der von Dir angesprochenen Weise beginnen!

  • Die gehen dich aber nichts an. Hier gibt es diverse Urteile, mit denen Du, bzw. deine Firma sich mal beschäftigen solltest (Als Beispiel: AG Rendsburg, WM 1990, 508). Fragst Du die Interessenten auch, wieviel diese für den Wochenendeinkauf ausgeben? Oder wie viel Geld für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke ausgegeben wird? Das wäre nämlich dann für dich auch interessant. Gebe ich nämlich monatlich 1.500 € für Lebensmittel und sonstige Dinge aus, bleibt für die Miete auch nichts übrig.
    Es ist also völlig Egal, ob Kredit oder Barzahlung.

    Zahlungsverpflichtungen aus Unterhalt und Krediten haben dich nicht zu interessieren.
    Dahingehend scheint deine Selbstauskunft doch juristisch anfechtbar zu sein.
    Wenn Du magst, kann ich Dir auch Urteile höherer Gerichte dazu schicken. Muss ich aber erst suchen.

    Als Mieter würde ich diese Angaben im Zweifel nicht wahrheitsgemäß beantworten, was aufgrund der Unzulässigkeit der Frage keinerlei Rechtsfolgen nach sich ziehen würde.
    Wer hat Dir denn den Floh ins Ohr gesetzt, dass Du derartige Infos abfordern darfst? Um Himmels Willen!

    Es hat übrigens einen guten Grund, dass Du derartige Informationen nicht von der Schufa bekommst.

    Ich hoffe, dass Du derartige Dinge nicht auch noch als Dozent verbreitest.

    Dahingehend wirst Du mit deiner angeblich juristisch geprüften Selbstauskunft scheitern.

    Und ob die Zahlungsfähigkeit eines Bewerbers den Vermieter was angeht. Wer googlet findet auch dazu genügend Stellen.
    Fragen zu sonstigen langfristigen Zahlungsverpflichtungen sind erlaubt und nicht nur in der Wohnungswirtschaft üblich sondern bei allen langfristigen Geschäften, z. B. bei der Kredivergabe.

    Vielleicht ticken ja in Leipzig die Uhren noch Antikapitalistisch und ein Mieter darf verschweigen, dass er sich die Miete gar nicht leisten kann, weil er für fünf Kinder und zwei Ex-Frauen Unterhalt zahlen muss... In der BRD darf ein Vermieter die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Glück abfragen und diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es liegt schließlich im primären Interesse eines Vermieters, dass sich der Mieter die Miete leisten kann und nicht sofort in Zahlungsverzug gerät.

  • Zitat

    Wer googlet findet auch dazu genügend Stellen

    Dann ist es ja kein Problem für dich, mir mal schnell einen Link zu schicken, oder?

    In der BRD darf ein Vermieter die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Glück abfragen und diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

    Ich habe einen Nachweis im Sinne eines Urteils gebracht, Du bist deinem Schuldig geblieben. Da kannst Du argumentieren, wie Du willst.
    daher nochmal die Frage: Lässt Du dir auch Einkaufszettel des Wochenendeinkaufes zeigen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann ist es ja kein Problem für dich, mir mal schnell einen Link zu schicken, oder?


    Ich habe einen Nachweis im Sinne eines Urteils gebracht, Du bist deinem Schuldig geblieben. Da kannst Du argumentieren, wie Du willst.
    daher nochmal die Frage: Lässt Du dir auch Einkaufszettel des Wochenendeinkaufes zeigen?

    kannst Du mir mal logisch erklären, wie der Einkaufszettel (Du meinst wohl eher der Kassenbon) mit langfristigen Zahlungsverpflichtungen einhergeht? Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

  • kannst Du mir mal logisch erklären, wie der Einkaufszettel (Du meinst wohl eher der Kassenbon) mit langfristigen Zahlungsverpflichtungen einhergeht? Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

    Nö! Du sagst selbst, dass Du anhand von anderweitigen Zahlungsverpflichtungen Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral schließen kannst. Ich kann auch keinerlei Kredite und Unterhaltsverpflichtungen haben und trotzdem mein Geld zum Fenster hinauswerfen.

    Wenn ich eben ein Einkommen habe, welches grundsätzlich locker für die Miete reicht, ich aber grundsätzlich meinen Wochenendeinkauf im KaDeWe erledige, bleibt trotzdem kein Geld übrig.

    Verträge zu Versicherungen, Handy, Fernsehen, Fitnessstudio, Internet, Tierschutzverein und Zeitschriftenabos sowie die Mitgliedschaft im Lieblingsfußballverein lässt Du dir dann demnach auch vorzeigen? Das sind ja auch alles langfristige Zahlungsverpflichtungen.

    Ansonsten mal noch ein kleiner Link (funktioniert hoffentlich auch außerhalb von Leipzig):

    Die Selbstauskunft des Mieters

    Spannend wird es dort ab Punkt 10:

    Die Mietinteressenten müssen hierbei richtigerweise nicht ihre eigenen gesamten finanziellen Verhältnisse und Verbindlichkeiten offenbaren (vgl. AG Rendsburg, WM 1990, 508). Eine solche umfassende Offenbarungspflicht mit detaillierten Fragen zur persönlichen und finanziellen Situation würde in das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Mietinteressenten zu stark eingreifen.

    Ansonsten stimme ich @sense zu: ich halte es tendenziell für dreist, die allgemein anerkannten und gängigen Selbstauskunftsformulare derart zu herabwürdigen.
    Bist Du so eine Art Gott unter den Vermietern, der - entgegen diverser Fachmeinungen und Gerichtsurteilen - alles besser weiß?

    Ansonsten bist Du deinem Nachweis über Rechtmäßigkeit deiner Selbstauskunft noch schuldig geblieben. Ich bin gern bereit meine Meinung zu ändern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (4. März 2015 um 12:33)

  • AndreasC1977,
    bitte verwuchsele nicht Betrug mit (arglistiger) Täuschung.

    sorry! meinte natürlich arglistige Täuschung. Hast Recht, Betrug ist was anderes, wenn es auch ähnlich wirkt.

  • Und Schufa-Auskunft ist auch Standard. Wir sind selber an der Schufa angeschlossen und können die Auskunft mit dem Einverständnis des Berwerbers ziehen. Ist das Rating unter 95 % ist der Bewerber raus, da seine Finanzen desolat sind. (Um auf 95 % runterzukommen muss man schon einiges angestellt haben!).

    Und was z.B.?
    Mein bisheriges Vergehen liegt bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente seit dem 26. Lebensjahr. Bei Nachfrage lag mein Score bei über 90, aber nicht 95.
    Wie aussagekräftig ist diese Schfa nun?
    Ok, kreditwürdig bin ich so natürlich nur bis zu Beträgen unter 300€ max.

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