Untermietzuschlag legitim?

  • Hallo ihr netten Menschen,

    folgende Situation:

    2er WG, ein Mitbewohner geht studienbedingt für 15 Monate ins Ausland und möchte für diese Zeit einen Untermieter in seinem Zimmer wohnen lassen. Telefonisch hat er mit dem Vermieter vor Einzug des Untermieters um Erlaubnis gebeten, der Vermieter hat gesagt, dass das kein Problem sei und der Mieter ihm die Daten des Untermieters zukommen lassen soll. Dies ist geschehen, der Untermieter ist inzwischen eingezogen. Zwei Wochen später kommt ein Brief des Vermieters, in dem er sich auf ein Urteil des Amtsgericht Hamburgs (13.09.2008) beruft nach dem der Vermieter berechtigt sei, die Untermiete von einem Untermietzuschlag von bis zu 20% abhängig zu machen. Konkret möchte er "nur" 10% der (Gesamt-)Miete als Zuschuss haben. Ich kann dieses Urteil leider nirgendwo finden, habe irgendwo von einem Urteil vom 13.09.2007 gelesen, in dem der Zuschuss legitim ist, weil durch die Untermiete mehr Personen in der Wohnung leben als vorher.
    Außerdem finde ich das:

    Untervermietung Berliner Mieterverein e.V.

    "1. Der Vermieter kann die Genehmigung einer Untervermietung nicht von der Zustimmung zur Erhebung eines Untermietzuschlages abhängig machen, wenn sich die Anzahl der die Wohnung nutzenden Personen nicht erhöht."

    und

    Anspruch auf Untervermietung w

    Darf der Vermieter das machen? Der Untermieter wohnt bereits in der Wohnung, ich habe etwas Angst zu sehr auf die Barrikaden zu gehen, weil im Mietvertrag steht, dass ungenehmigte Untervermietung fristlose Kündigung zur Folge hat und er es zwar telefonisch genehmigt hat aber schriftlich noch nicht.

    Beste Grüße & Vielen Dank

  • Hallo,

    der § 553 (2) BGB besagt folgendes:

    Zitat

    Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

    Wenn sich die Anzahl der Personen nicht ändert, gibt es meiner Meinung nach kein Anspruch auf einen Untermietzuschlag. Es sei denn vielleicht, dass dem Vermieter durch die Untervermietung ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht.

    Zitat

    ich habe etwas Angst zu sehr auf die Barrikaden zu gehen, weil im Mietvertrag steht, dass ungenehmigte Untervermietung fristlose Kündigung zur Folge hat und er es zwar telefonisch genehmigt hat aber schriftlich noch nicht.

    Da hätte ich auch Angst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Tja, und das war es dann? Was erwartest Du nun?


    Wie meinst du das? Ich hatte ihn ja um ne Genehmigung gebeten. Diese macht er von der Zahlung eines Zuschlages abhängig.

  • Wie meinst du das? Ich hatte ihn ja um ne Genehmigung gebeten. Diese macht er von der Zahlung eines Zuschlages abhängig.

    Die Genehmigung ist da, eine erforderliche Abmahnung nicht, daher auch kein Problem mit einer fristlosen Kündigung.

    Wenn ich ich richtig gelesen habe, dann ist ja diese Forderung des Vermieters über einen Zuschlag, erst nach der Genehmigung gekommen, der Untermieter war doch bereits eingezogen. Ich gehe mal davon aus, dass auch die Daten an den Vermieter bereits gemeldet wurden.
    Und da sich an der Personenzahl nichts geändert hat müsste der Vermieter schon ordentlich Begründen, warum er plötzlich einen Zuschlag haben möchte.

  • Zählt eine telefonische Genehmigung denn? Wenn "das ist kein Problem mit dem Untermieter" überhaupt eine Genehmigung ist. Wäre schwer zu beweisen, oder?

    Zur fristlosen Kündigung bedarf es erst einer Abmahnung? Das ist gut zu wissen.

    Wie kann ich weiter vorgehen? :(

    Danke für die Mithilfe!!

    Edit: Also die Reihenfolge war: Telefonische Absprache mit Vermieter, Unterlagen des Untermieters an Vermieter geschickt (keine schriftliche Antwort), Einzug des Untermieters, zwei Wochen später Brief vom Vermieter in dem er die Genehmigung von Untermietzuschlag abhängig macht. Daraufhin habe ich ihm nochmal einen Brief geschickt, in dem ich gesagt habe, dass er einen Untermietzuschlag nur dann einfordern kann, wenn durch den Untermieter mehr Personen in der Wohnung leben als vorher. Darauf wieder die Antwort von ihm, dass er "nach dem Urteil vom AG Hamburg vom 13.09.2008 die Genehmigung von einem Untermietzuschlag abhängig machen kann". (Wie gesagt, kann dieses Urteil leider nirgendwo finden.) Und er setzt mir ne Frist von sieben Tagen den Zuschlag zu bezahlen.

    Ich schätze, dass er das Urteil hier meint: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Hamburg&Datum=13.09.2007&Aktenzeichen=49%20C%2095/07
    aber darauf habe ich leider keinen Zugriff.

    3 Mal editiert, zuletzt von inkognico (3. März 2015 um 11:45)

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