Beiträge von Leipziger82

    Offenbar nicht immer. Ich hab auch schon mal knapp 15 EUR bezahlt. Die sind da wohl flexibel.

    Der Preis ergibt sich aus der Anzahl der Briefseiten. Verschickst Du ein halbes Buch, wird das entsprechend teurer. Ein Zweiseitiger Brief kostet beispielsweise 9,90 EUR. Die Preise sind in dem Gerichtsvollzieherkostengesetz geregelt und somit einheitlich.

    Hallo,

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    gibt es ein § für das?

    Am ehesten § 1 Kindergartengesetz.

    Grundsätzlich ist das Vorgehen des Hausmeisters Unsinn. Da scheint ein Kontrollzwang vorzuliegen.
    Sollte der Hausmeister tatsächlich die Tonnen abschließen, würde ich mal den kontakt zur Versorgungsgesellschaft suchen.

    Alternativ würde ich im Stundentakt beim Hausmeister klingeln (auch Nachts) und ihm einen gelben Sack in die Hand drücken.

    Zitat

    Der neue Verwalter hat mit dem Wechsel meines Mitbewohners in unsere beiden neuen Verträge eine Erhöhung der Kaltmiete um 50€ eingeführt

    Mit welcher Begründung? Wurde dies mittels Nachtrag zum Mietvertrag von den Beteiligten vereinbart?

    Zitat

    Eine Mieterhöhung war auch nicht angekündigt worden.

    Was denn nun? Ich denke, diese wurde im Vertrag/Nachtrag vereinbart?

    Ohne eindeutige Aussage, was nun tatsächlich vereinbart wurde und was nicht, kann ich hier keine Aussage treffen.

    Hallo,

    Zitat

    Währenddessen gab es starke Lärmbelästigung von den Nachbarn und wir haben (nach einer Vorwarnung an dem Vermieter + Lärmprotokoll und Angabe dass die Dusche auch gemacht werden sollte) die Miete um 40% gemindert

    Mietminderung von 40% wegen lauter Nachbarn? Mutig...

    Zitat

    hat der Vermieter der Einbau einer neuen Dusche versprochen

    Das ist Teil des Mietvertrages, bzw. es gibt eine schriftliche Vereinbarung hierüber? Worte sind schnell mal vergessen.

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    Meine Frage lautet: Wie hoch darf eine Mietminderung sein, wenn kein Schaden am Objekt vorliegt, sondern der Vermieter nur Versprochen hat dieses Objekt zu ersetzen

    Keine Auskunft von mir, da ich keine Rechtsberatung geben kann. Vielleicht kann hier eine Minderung wegen der verschlissenen Dusche erfolgen, was aber höchstens ein paar EUR im Monat sein dürften.

    Hallo,

    Vorab:
    Sind die Umlaut-Tasten defekt?

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    jedoch geht der lsrm derren kinder uber das normale an larm raus.


    Das sagt wer? Sowas ist ja letztendlich immer ein subjektives Empfinden.

    Grundsätzlich ist Kinderlärm zu dulden. Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung sogar außerhalb der Ruhezeiten.

    Ausnahme ist ein übertriebener Kinderlärm, wobei sich die Frage stellt, wer entscheidet, was übertrieben ist und was nicht.

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    was kann man tun dagegen

    Im schlimmsten Fall ausziehen.

    Hallo,

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    Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, das er sein Haus, in dem ich alleine mit meiner Frau zur Miete wohne, energethisch sanieren möchte

    Liegt hier eine schriftliche Modernisierungsankündigung mit der zu erwartenden Mieterhöhung vor? Wenn ja, hast Du in der Kündigung hierauf Bezug genommen?

    Ist beides nicht der Fall, hast Du keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ist es der Fall, würde ich hier mal den Gang zum Fachanwalt wagen.

    Nein, dass ist nicht zulässig. Mit welcher Begründung macht er das?

    Für Beräumungen von Wohnungen sind die jeweiligen Mieter dieser Wohnungen zuständig. Kommen diese der Pflicht nicht nach, muss der Vermieter die Kosten übernehmen und sich ggfs. von dem Ex-Mieter zurückholen.

    Die Gemeinschaft hat diese Kosten nicht zu tragen.

    Zitat

    Das mit der Vertragsfreiheit wusste ich, ich dachte nur sie müsse eine Art Mindestmiete nehmen, weiß aber nicht mehr wo ich das gehört habe. Aber so weiß ich Bescheid, danke.

    Nein, so etwas gibt es nicht. Theoretisch könnte Dir der Vermieter sogar Geld zahlen, damit Du in eine Wohnung ziehst.

    Zitat

    beziehe mein Gehalt aus den Niederlanden

    Solange Du dein Geld nicht mit dem Verkauf von Marihuana verdienst, sondern nur mit Käse und Tulpen, ist das in Ordnung. :p

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    Ich habe nichts schriftlich, ist aber meines Erachtens nach nicht nötig.

    Das habe ich schon öfter gehört...

    Die Einstellung wirst Du schlimmstenfalls dann ändern, wenn sich die Vermieterin plötzlich an nichts mehr erinnern kann und Miete von Dir verlangt (zuzüglich zu den Reparaturen).
    Selbiges gilt, wenn das Haus mal verkauft wird und Ihr weiterhin wohnen bleiben wollt. Oder was passiert, wenn Dich dein Kumpel rauswerfen will (einen Vertrag gibt es ja nicht)?

    Das mag alles weit hergeholt klingen, ist aber alles schon vorgekommen.

    Auch wenn Ihr kostenlos wohnen dürft, würde ich das immer mittels Mietvertrag festhalten. Entsprechende Vordrucke gibt es in jedem gut sortierten Schreibwarenladen.
    Das ist eine Arbeit von vielleicht 30 Minuten, die aber Euch und auch dem Vermieter Sicherheit bringt.

    Hallo,

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    Wenn ich von hier in den nächsten Block ziehe, der einer anderen Wohnungsgenossenschaft gehört, bekomme ich den Umzug nicht bezahlt, ist das rechtens?

    Die Tatsache, dass die Genossenschaft den internen Umzug bezahlt ist reine Kulanz. Einen Rechtsanspruch gibt es hier nicht.

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    Wir müssen ja raus und wollen eigentlich nicht.

    Der Wille spielt aber keine Rolle. Die Möglichkeit der Kündigung für den Vermieter ergibt sich aus § 573 (2) Pkt. 3 BGB.
    Hier ist allerdings nicht von Entschädigungen oder ähnlichem die Rede. Ist die Kündigung - die ja noch nicht vorliegt - wirksam, so müsst Ihr auf eigene Kosten ausziehen.

    Ansonsten würde ich erst einmal die Kündigung abwarten und noch nicht in Panik verfallen.
    Beteiligungen der Genossenschaft an einem Umzug sind immer Verhandlungssache.

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    hm..
    meinst du, daß da ein offener, frei einsehbarer boden dazu gehört?

    Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine Vielzahl von Kratzern an einem Fenster erst bei einem bestimmten Lichteinfall zu erkennen waren.
    Den tatsächlichen Wohnungszustand des Fragestellers kenne ich nicht.

    Außerdem hat sich meine Antwort pauschal auf den Link bezogen, wo geschrieben steht, dass eine Forderung des Vermieters generell nicht mehr möglich ist, wenn ein Schaden nicht im Protokoll vermerkt wurde.

    Zitat

    "Findet der Vermieter nach der Übergabe Mängel, die er bei der Übergabe nicht sah oder sehen konnte und auch nicht protokolliert hat, kann er diese nicht mehr geltend machen. Ein Mieter ist immer nur für die Schäden verantwortlich zu machen, die im gemeinsamen Übergabeprotokoll benannt sind."

    Das ist schlichtweg falsch! Der Vermieter hat die Möglichkeit, versteckte Mängel bis zu 6 Monaten nach Wohnungsabnahme geltend zu machen.
    Hier stellt sich nur die Frage nach der Definition von "versteckt".

    Zitat

    Die ordentliche Kündigung gilt zum 30. April, aber wenn ich nun die Schlüssel der Hausverwaltung übergebe, habe ich ja keinen Zutritt mehr zur Mietsache. Ist die fristlose Kündigung nun mit der Schlüsselübergabe rechtswirksam?

    Nö, denn Du kannst Dir ja später mal den Schlüssel zurückholen. Allein die Schlüsselübergabe ist nicht mit einer Beendigung des Mietverhältnisses gleichzusetzen.

    Hallo,

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    Wir (Familie, 2 Kinder) haben einen auf 4 Jahre befristeten Mietsvertrag

    wie wurde die Befristung begründet? Ohne Begründung nach § 575 BGB wäre der Zeitmietvertrag unzulässig und Ihr könnt mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.

    Ist der Zeitmietvertrag wirksam, seid Ihr verpflichtet, für diese 4 Jahre zu zahlen.
    Alternativ könnt Ihr mit dem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag oder Nachmieter verhandeln. Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.

    Oder handelt es sich um einen Kündigungsausschluss? Dieser wäre - je nach Wortlaut im Vertrag - auch wirksam.

    Bitte mal den genauen Wortlaut abtippen.

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    Mein Anwalt hält die Sache keineswegs für "unsicher", sondern für glasklar.

    Logisch! Würde Dein Anwalt sagen, dass es unsicher wäre, würde er schlimmstenfalls kein Geld verdienen.
    Ich tippe mal stark darauf, dass der Anwalt der Gegenseite das selbe sagt.
    Es gibt drei Personengruppen, denen ich grundsätzlich nie glaube:

    1. Anwälte
    2. Politiker
    3. Makler

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    ich ziehe zum 31.03. aus. In den zwei Jahren, in denen ich hier gewohnt habe, habe ich mir ein Stück Wand hellgrün gestrichen. Dieser Streifen ist etwa 2 m breit und nimmt die komplette Wandhöhe ein.

    Auch ohne Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen müsstest Du ggfs. streichen. Farbintensive Wände gelten als Beschädigung und müssen vom Vermieter nicht geduldet werden.

    Zitat

    obwohl die Wand bei meinem Einzug auch nciht sauber weiß war!

    Na und? Der Zustand der Wohnung bei Übernahme ist für den Auszug und die Schönheitsreparaturen unerheblich.

    Zitat

    Muss ich dann trotzdem streichen?

    Das kommt auf den Farbton an.
    Aber: Warum im Zweifel einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, wenn die einzelne Wand in ein paar Minuten gestrichen ist?

    Zitat

    Ja. Musst du. Such mal nach Schönheitsreperaturen. Oder schau hier in der Auflistung, was alles zu den Schönheitsreperaturen gehört. Dort steht z.B. auch

    Was soll dieser Beitrag? Der Fragesteller schrieb, dass zu Schönheitsreparaturen nichts im Vertrag vereinbart wurde.

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