Wand wieder weiß streichen?

  • Hey hallo,
    ich ziehe zum 31.03. aus. In den zwei Jahren, in denen ich hier gewohnt habe, habe ich mir ein Stück Wand hellgrün gestrichen. Dieser Streifen ist etwa 2 m breit und nimmt die komplette Wandhöhe ein.
    Der Vermieter verlangt nun, dass diese Wand wieder weiß gestrichen wird, obwohl die Wand bei meinem Einzug auch nciht sauber weiß war!

    In meinem Mietvertrag gibt es keinen Absatz dazu, das ich das machen muss. Da steht nur, dass ich die Gardinen waschen muss, Fenster putzen soll und den Boden fegen muss.

    Muss ich dann trotzdem streichen?

    MfG David

  • Ja. Musst du. Such mal nach Schönheitsreperaturen. Oder schau hier in der Auflistung, was alles zu den Schönheitsreperaturen gehört. Dort steht z.B. auch

    Zitat

    Streichen oder Tapezieren der Wände

    Ich finde, das ist selbstverständlich. Nicht jeder Mensch findet dieses grün gut - bezogen auf deine Nachmieter.

  • Zitat

    ich ziehe zum 31.03. aus. In den zwei Jahren, in denen ich hier gewohnt habe, habe ich mir ein Stück Wand hellgrün gestrichen. Dieser Streifen ist etwa 2 m breit und nimmt die komplette Wandhöhe ein.

    Auch ohne Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen müsstest Du ggfs. streichen. Farbintensive Wände gelten als Beschädigung und müssen vom Vermieter nicht geduldet werden.

    Zitat

    obwohl die Wand bei meinem Einzug auch nciht sauber weiß war!

    Na und? Der Zustand der Wohnung bei Übernahme ist für den Auszug und die Schönheitsreparaturen unerheblich.

    Zitat

    Muss ich dann trotzdem streichen?

    Das kommt auf den Farbton an.
    Aber: Warum im Zweifel einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, wenn die einzelne Wand in ein paar Minuten gestrichen ist?

    Zitat

    Ja. Musst du. Such mal nach Schönheitsreperaturen. Oder schau hier in der Auflistung, was alles zu den Schönheitsreperaturen gehört. Dort steht z.B. auch

    Was soll dieser Beitrag? Der Fragesteller schrieb, dass zu Schönheitsreparaturen nichts im Vertrag vereinbart wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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