Befristeten Mietsvertrag aus beruflichen Gründen kündigen

  • Hallo, wer kennt sich aus?

    Wir (Familie, 2 Kinder) haben einen auf 4 Jahre befristeten Mietsvertrag (bis maximal 4 Jahre steht es drin), den wir auf Grund von unserem beruflichen Umzug (400km) nach knappen 3 Jahren kündigen wollen.

    Ist es ohne weiterees möglich, oder bin ich als Mieter verpflichtet 4 Jahre zu zahlen, bzw. einen Nachmieter zu suchen?

    Danke


    Klara

  • Hallo,

    Zitat

    Wir (Familie, 2 Kinder) haben einen auf 4 Jahre befristeten Mietsvertrag

    wie wurde die Befristung begründet? Ohne Begründung nach § 575 BGB wäre der Zeitmietvertrag unzulässig und Ihr könnt mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.

    Ist der Zeitmietvertrag wirksam, seid Ihr verpflichtet, für diese 4 Jahre zu zahlen.
    Alternativ könnt Ihr mit dem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag oder Nachmieter verhandeln. Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.

    Oder handelt es sich um einen Kündigungsausschluss? Dieser wäre - je nach Wortlaut im Vertrag - auch wirksam.

    Bitte mal den genauen Wortlaut abtippen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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