Beiträge von Leipziger82

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    Die Wohnungen gehören dem Bund und deren Verwaltung ist nicht gesprächsbereit. Mieterschutzbund, Lokalpolitiker und Presse sind am Rühren.

    Lokalpolitiker? Stehen bei Euch auch Wahlen an?

    Im Ernst: Wenn die Wohnungen dem Bund gehören (ich dachte eigentlich, dass die alle verkauft worden sind), dann kann sich die Öffentlichkeit auch auf den Kopf stellen. Vater Staat sitzt am längeren Hebel, unabhängig davon, dass die Sanierung von 65 Wohneinheiten kaum einen großangelegten öffentlichen Aufschrei verursachen werden.

    Um den Mieter vor Mieterhöhungen zu schützen, hat der Gesetzgeber das Recht zur Sonderkündigung eingeräumt. Dahingehend verstehe ich nicht wirklich, warum hier eine Klage erfolgen soll?

    Hallo,

    ich würde den Vermieter mal schriftlich (alsp Brief und nicht so ein Nonsens, wie SMS) zur Schlüsselübergabe auffordern und im Zweifel auch schon mal die Mietzahlungen zurückfordern.

    Alternativ hast Du hier das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

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    1.Gibt es wegen unserem Rücktritt von der Reservierungsvereinbarung rechtliche Folgen für uns?

    Nicht wirklich. Solange kein Vertrag unterzeichnet wurde, ist alles in Butter. Eine entsprechende Gebühr für die Auflösung kann der Vermieter verlangen, aber auch nur, wenn dies in der Vereinbarung steht.

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    2.Bekommen wir die bezahle Kaution wieder in Gänze zurück?

    Ja, eine Kaution ist eine Sicherheit für ein Mietverhältnis. Da es aber kein Mietverhältnis gibt, ist die Kaution wieder auszuzahlen.

    So etwas würde ich künftig im Übrigen unterlassen. Zahlungen würde ich erst dann leisten, wenn ich einen unterzeichneten Mietvertarg in den Händen halte.

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    Ist es als Vermieter ein Muss die Wasserstände im Mietvertrag zu hinterlegen?

    Nein!
    Es ist nicht mal ein Muss, einen schriftlichen Mietvertrag zu vereinbaren. Ich kenne sogar Verträge, die eine halbe Seite lang sind.

    Der Wasserverbrauch ist völlig normal.

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    Für 2014 kann man mir eine Kostenabrechnung ausstellen allerdings für 2015 kann man
    Mir die noch nicht geben weil das Geld kosten würde , was den Rahmen sprengen soll

    Der Vermieter ist nicht zu Zwischenabrechnungen verpflichtet, was auch im BGB festgehalten ist.

    Hallo,

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    Gibt es hier jemanden mit Erfahrungswerten?

    Hat die Hausgemeinschaft denn schon einmal das Gespräch mit dem Vermieter gesucht? Ich würde als Mieter einfach mal auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Was hat der Vermieter denn davon, wenn nach der Sanierung das ganze Haus leer steht?

    Apropos Sonderkündigungsrecht: Dies laut Gesetzgebung eigentlich die einzige Möglichkeit, um gegen die Mieterhöhung nach § 559 BGB vorzugehen.
    Alternativ bleibt dann nur der Weg zum Amtsgericht. Wie dort geurteilt wird, steht in den Sternen. Das von Dir erwähnte Urteil des AG Pankow hat nur einer geringe Relevanz.

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    und es ist für uns nicht zumutbar zu ihm zu fahren um die Belege einzusehen.

    Persönliche Befindlichkeiten interessieren leider keinen Richter. Hier wird nur geprüft, ob die Entfernung zu den Räumlichkeiten zumutbar ist.

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    Notfalls gehen wir vor Gericht, weil ich habe echt die Nase voll von diesem Mann. Da wir im Rechtschutz sind mach ich mir da auch keine Gedanken!

    Weswegen vor Gericht? bevor Ihr eine Klage auf Neuerstellung einer Betriebskostenabrechnung einreicht, müsst ihr doch erst einmal nachweisen, dass die Abrechnung falsch ist. Einfach auf irgendwas klagen, geht nicht.

    Mein Tipp: Wenn ihr schon eine Rechtsschutzversicherung habt, dann beauftragt einen Fachanwalt mit der Prüfung der Abrechnung, einschließlich der Belegeinsicht.

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    Bin ich nun tatsächlich noch dazu verpflichtet die Rückzahlung zu tätigen?

    Nein, nicht für die Abrechnungen 2012 und 2013. Die Forderungen hieraus sind verjährt. Für 2014 kann der Vermieter korrigieren, wenn der Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr ist.
    Eine Korrektur ist auch dann möglich, wenn dies zum Nachteil des Mieters ist (Vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09).

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    Er hat dann erst nach dem Datum eine neue Abrechnung geschickt, einmal von 01.01.2014 - 01.01.2015 und noch eine Abrechnung vom 02.01.2015 bis 27.03.2015, er hat also aus der ersten falschen Abrechnung, zwei Abrechnungen gemacht.

    Das ist immer noch falsch. Die erste Abrechnung müsste vom 01.01.14-31.12.2014 gehen.

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    Aber auch in der neuen Abrechnung von Januar 2014 bis Januar 2015 sind wieder Fehler drinnen, die wir nicht überprüfen können, weil noch immer keine Belege dabei sind.

    Die Belege muss der Vermieter nicht beifügen. Hier habt Ihr das Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter.

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    aber da er 25 km entfernt wohnt, sind wir dazu nicht bereit

    Da bleibt Euch aber wenig übrig. Ich kenne ein Gerichtsurteil, wonach selbst eine Entfernung von 100 Km zur Belegeinsicht noch angemessen ist. 25 Km sind zumutbar. Wenn Ihr das aus persönlichen/fachlichen Gründen nicht wollt, dann schickt einen Anwalt hin.

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    Frage von mir: Gehen wir das Risiko einer Kündigung ein wenn wir die Miete in diesem Fall um 10% mindern?

    Ja, wenn sich die Mietminderung auf eine Gesamtsumme von 2 Monatsmieten summiert hat.
    Lass mich raten: Es handelt sich nicht um einen Fachanwalt für Mietrecht?

    Der Vermieter ist verpflichtet, eine Belegeinsicht zu gewähren, was er wohl auch getan hat. Der Vermieter ist aber wiederum nicht verpflichtet, irgendwelche Belege an dich oder einen Anwalt zu schicken. Dahingehend finde ich die Art und Weise des Anwalts schon erschreckend.

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    "Mit Ihrer E-mailanfrage erteilen Sie uns einen schriftlichen Suchauftrag Ihnen das hier angebotene Mietobjekt oder vergleichbare Objekte zu zeigen und erkennen im Falle einer erfolgreichen Vermittlung die Zahlung unserer Gebühr an."

    Derartig kreative Versuche, den Mietern eine Provision aufzudrücken, wird man künftig wohl öfter lesen.

    Fakt ist, dass der Eigentümer der Immobilie einem Makler mit der Vermittlung beauftragt hat. Demnach trägt der Vermieter/Eigentümer die Kosten.

    Es handelt sich hier auch nicht um einen "Suchauftrag", da Ihr die Immobilie bereits gefunden habt.

    Hallo Tobias,

    eine Prüfung der Originalbelege ist hier unumgänglich, da sich eine Erhöhung in verschiedensten Faktoren begründen kann.
    Vielleicht wurden in dem benannten Abrechnungszeitraum einfach umfangreichere Arbeiten durchgeführt?

    Ansonsten veröffentlichen die lokalen Mietervereine einen Betriebskostenspiegel, der schon mal in der Tendenz eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit deine Abrechnung geben können. Einfach mal googeln.

    Selbst wenn eine Kostensteigerung von >200% vorhanden ist, muss dies nicht zwingend ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot darstellen. Vielleicht war die Firma vorher auch nur extrem billig oder hat kaum was gemacht?

    Hallo,

    ich versuche mal zu interpretieren:

    Du hast die Wohnung im November 2014 - fristgerecht zum 28.02.2015- gekündigt. Nachdem Dir der Vermieter das Angebot gemacht hat, dass Mietverhältnis vorzeitig gegen Zahlung von 1.500 € zu beenden, hast Du den Betrag überwiesen, richtig? Demnach war das Mietverhältnis zum 31.12.2014 beendet.

    Richtig ist, dass der Vermieter keine pauschale Endrenovierung im Formularmietvertrag verlangen darf. Wenn er Dir aber in einem separaten Schreiben anbietet, dass Du 1.500 € zahlst und Du nimmst dieses Angebot an, ist das zulässig.

    Stichwort: Individualvereinbarung.

    Richtigerweise freut sich nun der Vermieter über 1.500 €, da er Euch gar nicht nachweisen muss, was er tatsächlich mit dem Geld angestellt hat.

    Wie definiert sich denn diese Verbrauchseinheit? Solche Einheiten sind keine festen Größen, sondern können "frei Schnauze" festgelegt werden. Ausschlaggebend ist nur der Gesamtverbrauch, bzw. die dadurch entstandenen Kosten.

    Als Beispiel: Ich habe 2013 den Ablesedienst gewechselt und demnach auch neue Heizkostenverteiler bekommen. Statt durchschnittlich 2.000 Einheiten in 2012 sind es 2013 dann 4.000 Einheiten gewesen, bei ähnlichen Gesamtkosten.

    Ausschlaggebend ist also der Preis pro Einheit, bzw. die Gesamtkosten. Gibt es denn da eine Steigerung?

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    Laut Übergabeprotokoll sind ein paar Schäden aufgeschrieben worden. Aber solche Sachen wie Kratzer im Laminat, oder Bohrlöcher in den Wänden wurden nicht vermerkt.

    Das wäre allerdings sinnvoll gewesen. Das würde ich dem Vermieter noch schriftlich mitteilen.

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    1. Was sagt ihr zum ersten Teil?

    Alle (versteckten) Mängel, die Du noch festgestellt hast, würde ich schriftlich und nachweislich (also nicht E-Mail u.ä.) dem Vermieter mitteilen und hier eine Frist zur Behebung setzen.
    Diverse Kratzer würde ich in das Übergabeprotokoll aufnehmen lassen.

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    Ich habe im Vertrag ja eine Klausel drin, nach der ich Schäden in Höhe von 120€ selber tragen muss.
    Aber solche Mängel die schon vorhanden sind, können doch nicht auf mich abgewälzt werden, oder? Z.B. jetz die defekten Fenster oder die Einstellung der Fenster?

    Nein, da dies keine klassischen Kleinstreparaturen sind und diese offensichtlich schon vor deinem Einzug vorhanden sind.

    Hallo,

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    Auf eine vertragliche Mindestlaufzeit des Mietvertrages wird verzichtet.
    Sollte das Mietverhältnis jedoch vor Ablauf von 2 Jahren ab Mietbeginn gekündigt werden, so hat der Mieter für die Aufwendungen einer Neuvermietung einen Betrag von 2 Nettomieten an den Vermieter zu bezahlen. Diese Aufwandsentschädigung kann auch nicht durch die Gestellung oder Vorschlag eines Nachmieters umgangen oder gemindert werde, sie ist in jedem Fall fällig

    Die Klausel kannst Du in die Tonne treten und fristgerecht kündigen. Zahlen musst Du diese Gebühr nicht.

    Ich würde den Vermieter nur noch fragen, auf welche Rechtsgrundlage sich seine Forderung stützt.

    Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen hat der Vermieter binnen 4 Wochen an den Mieter auszuzahlen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Urteilen.

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