Erste Wohnung und ein paar Fragen

  • Hallo,

    ich ziehe jetzt aus dem Elternhaus aus und ziehe in eine Mietwohnung.


    Die Übergabe der Schlüssel und das Übergabeprotokoll fand schon statt. Hierbei habe ich Angst etwas falsch gemacht zu haben. Hätte das wohl vor der Vertragsunterschrift machen sollen, aber ich war etwas überfordert.

    Nunja, die Wohnung sollte renoviert sein. Laut Mietvertrag habe ich eine renovierte Wohnung übernommen.
    Laut Übergabeprotokoll sind ein paar Schäden aufgeschrieben worden. Aber solche Sachen wie Kratzer im Laminat, oder Bohrlöcher in den Wänden wurden nicht vermerkt.
    Allerdings wurde im Übergabeprotokoll vermerkt, dass die Malerarbeiten nicht ganz neu waren, sondern im vergangen Jahr durchgeführt wurden. Also war nach der Renovierung noch ein Mieter dazwischen.

    Was genau heißt denn Renovierung? Muss es ganz frisch sein, oder reicht es einfach nur, dass man theoretisch sofort einziehen kann?
    Mich stören die Bohrlöcher und Kratzer im Laminat nicht, da es für mich persönlich normaler Gebrauch ist. Aber was passiert wenn ich mal ausziehe? Bin ich später verpflichtet normale Gebrauchsspuren zu erneuern?


    Jetzt wo ich in die WOhnung einziehen möchte, sind mir beim einräumen der Möbel leider weitere Fehler aufgefallen. U.a. sind leider alle Fenster defekt. Es handelt sich um eine Doppelverglasung und die sind im inneren total milchig.
    Dachte bei der Überageb die wären einfach nur richtig dreckig. Aber leider nicht.

    Zudem ist eine Fensterbank gerissen.

    Das Badezimmer hat keine Dusche. Der Vormieter oder Vermieter hat aber in die Badewanne eine Brause an die Armatur angeschlossen und die passende Wandhalterung für den Brausestab.
    Jetzt haben wir aber durch einen Elektriker erfahren, dass der Durchlauferhitzer gar nicht in diesem Bereich der badewanne bzw. Brause verbaut sein darf.

    Laut Übergabeprotokoll
    - ist der Keller noch voll mit Müll vom Vermieter
    - Wandaufkleber im badezimmer
    - Alle Fenster nicht richtig eingestellt und müssen neu justiert werden damit sie richtig auf und zugehen.
    - wurde mir nur ein Haustürschlüssel übergeben (der andere ist nicht mehr vorhanden)

    Die Vermittlerin hat bei der Übergabe gesagt, dass der Vermieter sich noch mit in Verbindung setzen will um diese Sachen zu beheben.
    Bisher hat er es aber nicht getan obwohl morgen der Umzug ansteht.


    1. Was sagt ihr zum ersten Teil?
    2. Wie soll ich mit den neu gefunden Mängel umgehen?
    3. Wie soll ich das bei den Sachen handhaben die nicht vor Mietbeginn erledigt wurden?

    Ich habe im Vertrag ja eine Klausel drin, nach der ich Schäden in Höhe von 120€ selber tragen muss.
    Aber solche Mängel die schon vorhanden sind, können doch nicht auf mich abgewälzt werden, oder? Z.B. jetz die defekten Fenster oder die Einstellung der Fenster?

  • Zitat

    Laut Übergabeprotokoll sind ein paar Schäden aufgeschrieben worden. Aber solche Sachen wie Kratzer im Laminat, oder Bohrlöcher in den Wänden wurden nicht vermerkt.

    Das wäre allerdings sinnvoll gewesen. Das würde ich dem Vermieter noch schriftlich mitteilen.

    Zitat

    1. Was sagt ihr zum ersten Teil?

    Alle (versteckten) Mängel, die Du noch festgestellt hast, würde ich schriftlich und nachweislich (also nicht E-Mail u.ä.) dem Vermieter mitteilen und hier eine Frist zur Behebung setzen.
    Diverse Kratzer würde ich in das Übergabeprotokoll aufnehmen lassen.

    Zitat

    Ich habe im Vertrag ja eine Klausel drin, nach der ich Schäden in Höhe von 120€ selber tragen muss.
    Aber solche Mängel die schon vorhanden sind, können doch nicht auf mich abgewälzt werden, oder? Z.B. jetz die defekten Fenster oder die Einstellung der Fenster?

    Nein, da dies keine klassischen Kleinstreparaturen sind und diese offensichtlich schon vor deinem Einzug vorhanden sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Alina,
    meinem Vorredner schliesse ich mich an, werde aber noch auf Einzelheiten eingehen:

    "Die Übergabe der Schlüssel und das Übergabeprotokoll fand schon statt. Hierbei habe ich Angst etwas falsch gemacht zu haben. Hätte das wohl vor der Vertragsunterschrift machen sollen,"
    - Eigentlich wird ein MV vor Übergabe der Mietsache abgescossen.

    "Laut Mietvertrag habe ich eine renovierte Wohnung übernommen."
    - Du hast es so quittiert... - wobei der Ausdruck "renoviert" nicht gesetzlich geschützt bzw. glasklar definiert ist.

    "Laut Übergabeprotokoll sind ein paar Schäden aufgeschrieben worden. Aber solche Sachen wie Kratzer im Laminat, oder Bohrlöcher in den Wänden wurden nicht vermerkt."
    - Das solltest Du dem VM sofort nachweislich zur Kenntnis geben.

    "Was genau heißt denn Renovierung?"
    - Bereits erklärt.

    "Muss es ganz frisch sein,"
    - Dann sollten auch Details beschrieben sein.

    "reicht es einfach nur, dass man theoretisch sofort einziehen kann?"
    - Du kannst auch in eine unrenovierte Wohnung einziehen.

    "Mich stören die Bohrlöcher und Kratzer im Laminat nicht,"
    - Niemanden interessiert, was Dich stört oder nicht.

    "da es für mich persönlich normaler Gebrauch ist. Aber was passiert wenn ich mal ausziehe? Bin ich später verpflichtet normale Gebrauchsspuren zu erneuern?"
    - Das könnte kommen - ein hier oft diskutiertes Thema...

    "Jetzt wo ich in die WOhnung einziehen möchte, sind mir beim einräumen der Möbel leider weitere Fehler aufgefallen. U.a. sind leider alle Fenster defekt. Es handelt sich um eine Doppelverglasung und die sind im inneren total milchig."
    - Das solltest Du dem VM sofort nachweislich zur Kenntnis geben und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, diese Mängel zeitnah zu beheben.

    "Zudem ist eine Fensterbank gerissen."
    - Dito.

    "Jetzt haben wir aber durch einen Elektriker erfahren, dass der Durchlauferhitzer gar nicht in diesem Bereich der badewanne bzw. Brause verbaut sein darf."
    - Dito.

    "- Alle Fenster nicht richtig eingestellt und müssen neu justiert werden damit sie richtig auf und zugehen."
    - Dito.

    "Laut Übergabeprotokoll
    ist der Keller noch voll mit Müll vom Vermieter
    Wandaufkleber im badezimmer"
    - Und, ist im ÜP etwas vermerkt, wer diesen Mist innerhalb welcher Frist auf wessen Kosten zu beseitigen hat?

    "wurde mir nur ein Haustürschlüssel übergeben (der andere ist nicht mehr vorhanden)"
    - Du hast es wohl offensichtlich so akzeptiert...

    "Die Vermittlerin hat bei der Übergabe gesagt, dass der Vermieter sich noch mit in Verbindung setzen will um diese Sachen zu beheben."
    - Vermittler/Maler versprechen viel - bis sie endlich ihre Provision haben...

    "Ich habe im Vertrag ja eine Klausel drin, nach der ich Schäden in Höhe von 120€ selber tragen muss."
    - Abgesehen davon, dass i.d.R. die Höchstbeträge unter 100€ sind betrifft die Kleinreparaturklausel nur Schäden an Einrichtingsgegenständen, die dem regelmässigen Gebrauch unterliegen, bspw. Hebel, Griffe u.ä

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