Muss der Wasserzählerstand im Mietvertrag stehen? 3
-
Danke (0) 0%
-
Ja (0) 0%
-
Nein (3) 100%
Hallo,
Ich bin am 01.07.14 in eine Wohnung eingezogen und am 01.04.15 wieder ausgezogen.
Die Wohnung wurde komplett kernsaniert und auch neue zählerstände sind hineingekommen.
Ich habe beim Einzug leider nicht darauf geachtet ob die Stände wirklich auf "0" stehen.
Ist es als Vermieter ein Muss die Wasserstände im Mietvertrag zu hinterlegen? Oder kann er diese auch weg lassen?
Bei mir steht leider nichts drin.
Zumal habe ich noch die Frage ob 14,000m3 Wasserverbrauch für 9 Monate gerechtfertigt ist? Ich müsste für solch einen Verbrauch ja jeden Tag 200l Wasser laufen gelassen haben....
Für 2014 kann man mir eine Kostenabrechnung ausstellen allerdings für 2015 kann man
Mir die noch nicht geben weil das Geld kosten würde , was den Rahmen sprengen soll ( so der Vermieter) , stimmt diese Aussage ?
Ich hoffe mir kann jemand schnell helfen.
Lieben Dank im Voraus.