Muss der Wasser Zählerstand im Mietvertrag stehen ?

  • Muss der Wasserzählerstand im Mietvertrag stehen? 3

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    Hallo,

    Ich bin am 01.07.14 in eine Wohnung eingezogen und am 01.04.15 wieder ausgezogen.
    Die Wohnung wurde komplett kernsaniert und auch neue zählerstände sind hineingekommen.
    Ich habe beim Einzug leider nicht darauf geachtet ob die Stände wirklich auf "0" stehen.
    Ist es als Vermieter ein Muss die Wasserstände im Mietvertrag zu hinterlegen? Oder kann er diese auch weg lassen?
    Bei mir steht leider nichts drin.

    Zumal habe ich noch die Frage ob 14,000m3 Wasserverbrauch für 9 Monate gerechtfertigt ist? Ich müsste für solch einen Verbrauch ja jeden Tag 200l Wasser laufen gelassen haben....
    Für 2014 kann man mir eine Kostenabrechnung ausstellen allerdings für 2015 kann man
    Mir die noch nicht geben weil das Geld kosten würde , was den Rahmen sprengen soll ( so der Vermieter) , stimmt diese Aussage ?
    Ich hoffe mir kann jemand schnell helfen.

    Lieben Dank im Voraus.

  • Achse du meinst wegen den 200l :D
    Ich Doofi....

    Das war eher ein
    Scherz, aber was meinst du , ist der Verbrauch normal? Oder muss ich mit einer Nachzahlung rechnen ?

  • Achse du meinst wegen den 200l :D
    Ich Doofi....

    Das war eher ein
    Scherz, aber was meinst du , ist der Verbrauch normal? Oder muss ich mit einer Nachzahlung rechnen ?

    welchen verbrauch meinst du jetzt?
    deine 200 Liter oder meine 51 Liter?

    51 ist ok
    sogar etwas wenig.
    ich verbrauch mehr.

    zählerstände werden üblicher weise im übergabe Protokoll notiert.
    so mach ich es.

  • Thalina:

    "01.07.14 in eine Wohnung eingezogen und am 01.04.15 wieder ausgezogen."
    - ok.

    "Ich habe beim Einzug leider nicht darauf geachtet ob die Stände wirklich auf "0" stehen."
    - Neue Zähler haben i.d.R. Anzeigenstände von ~30-40 L vom Probelauf.

    "Ist es als Vermieter ein Muss die Wasserstände im Mietvertrag zu hinterlegen?"
    - Im MV sowieso nicht, sondern im ÜP.

    "Zumal habe ich noch die Frage ob 14,000m3 Wasserverbrauch für 9 Monate gerechtfertigt ist? Ich müsste für solch einen Verbrauch ja jeden Tag 200l Wasser laufen gelassen haben...."
    - Quatsch - Üblich sind pro Bundesbürger 35-40m³ pr Jahr. Rechne selbst, und Du wirst feststellen, dass Dein Verbrauch bedenklich niedrig war.

    "Für 2014 kann man mir eine Kostenabrechnung ausstellen allerdings für 2015 kann man Mir die noch nicht geben weil das Geld kosten würde , was den Rahmen sprengen soll ( so der Vermieter) , stimmt diese Aussage ?"
    - Ja, sie stimmt.

  • Zitat

    Ich habe beim Einzug leider nicht darauf geachtet ob die Stände wirklich auf "0" stehen.

    Zähler stehen nie auf 0. Entweder auf dem Endstand des Vormieters oder, wenn neu installiert, auf etwa 20 - 30 Liter. Da das ein minimaler Betrag ist, nach meinem Wasserpreis etwa 13 Cent, also nichts worüber ein Streit lohnt.

    14 m³ Wasserverbrauch in 9 Monaten. Das sind etwa 51 Liter am Tag. Extrem wenig. Der Durchschnitt liegt bei ca. 130 l pro Person im am Tag.

    Zählerstände werden üblicherweise in einem Übergabeprotokoll. Da die Zähler aber neu installiert wurden kannst Du getrost von 0 ausgehen.

    Zu Zwischenabrechnungen wenn ein Mieter auszieht ist der Vermieter nicht verpflichtet. Die Aussage ist korrekt.

    Erst wenn alle Kosten des Abrechnungszeitraumes, meist das Kalenderjahr, bekannt sind kann der Vermieter eine korrekte Abrechnung für alle Mieter, auch die im Abrechnungszeitraum ausgezogenen, erstellen.

    Ob Du mit einer Nachzahlung rechnen mußt kann man mit diesen wenigen Angaben nicht sagen.

    Neben-/Betriebskosten sind ja viel mehr als nur Wasser.

    Der Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes, Wohnfläche, Umlageschlüssel der Kosten und die monatlichen Vorauszahlungen sind wichtige Kriterien.

    Sind auch die Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten in den NK die an den Vermieter gezahlt werden enthalten?

    Wenn ja könnte es allein deswegen zu einer Nachzahlung kommen. Denn Dein Nutzungszeitraum waren ausschließlich Heizmonate.

    Apro Pos Warmwasseraufbereitungskosten, sind die auch in den NK enthalten mußt Du den Warmwasserverbrauch noch zum Kaltwasserverbrauch dazu rechnen.

  • Zitat

    Ist es als Vermieter ein Muss die Wasserstände im Mietvertrag zu hinterlegen?

    Nein!
    Es ist nicht mal ein Muss, einen schriftlichen Mietvertrag zu vereinbaren. Ich kenne sogar Verträge, die eine halbe Seite lang sind.

    Der Wasserverbrauch ist völlig normal.

    Zitat

    Für 2014 kann man mir eine Kostenabrechnung ausstellen allerdings für 2015 kann man
    Mir die noch nicht geben weil das Geld kosten würde , was den Rahmen sprengen soll

    Der Vermieter ist nicht zu Zwischenabrechnungen verpflichtet, was auch im BGB festgehalten ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay ich danke für die Auskunft.
    In den Nebenkosten ist kein warmwasser enthalten. Das lief über Strom den ich seperat gezahlt habe. Die Nebenkosten belaufen sich auf Wasser, Heizkosten, Müll und Versicherung.

    Mein Vermieter möchte allerdings nicht mit meiner Urkunde von Money fix rausrücken. Erst nach der Nebenkosten Abrechnung. Darf er das ? Schließlich zahle ich somit ja an Money fix weiter obwohl ich dort nicht mehr wohne.

  • Okay ich danke für die Auskunft.
    In den Nebenkosten ist kein warmwasser enthalten. Das lief über Strom den ich seperat gezahlt habe. Die Nebenkosten belaufen sich auf Wasser, Heizkosten, Müll und Versicherung.

    Mein Vermieter möchte allerdings nicht mit meiner Urkunde von Money fix rausrücken. Erst nach der Nebenkosten Abrechnung. Darf er das ? Schließlich zahle ich somit ja an Money fix weiter obwohl ich dort nicht mehr wohne.

    Bei Kautionen darf der Vermieter für zu erwartende zukünftige Forderungen, z. B. zu erwartende Betriebskostenabrechnungen, einen Sicherheitseinbehalt machen. Der muss in der Höhe der zu erwartenden Forderung angemessen sein.

    Bei den Bürgschaften kann man schlecht einen Teilbetrag zurückzahlen oder einbehalten, aber die Gefahr der drohenden Forderung besteht trotzdem. Insofern darf der Vermieter die Urkunde noch zurückhalten.

  • Mein Vermieter möchte allerdings nicht mit meiner Urkunde von Money fix rausrücken. Erst nach der Nebenkosten Abrechnung. Darf er das ? Schließlich zahle ich somit ja an Money fix weiter obwohl ich dort nicht mehr wohne.


    Mit Money Fix und Foxi haben wir hier nichts zu tun.
    Der VM hat die Kaution spätestens nach sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Danach darf er nur noch einen angemessenen Betrag in Höhe einer noch evtl. zu erwartenden Betriebskostennachzahlung zurückbehalten.

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