Türrahmen beschädigt

  • Hallo zusammen,

    ich habe in meiner Wohung eine Klimmzugstande in einen Türrahmen gespannt. Nun, da ich ausziehe und die Stange abmontieren musste, sehe ich, dass diese den Türrahmen verbogen hat une einen Abdruck hinterlässt.

    Ist dies als Schaden zu werten und wenn ja, muss ich für diesen vollständig aufkommen?

    Herzliche Grüße
    Rami

  • Hallo,

    Zitat

    Ist dies als Schaden zu werten

    Ja, klar. Als was denn sonst?

    Zitat

    muss ich für diesen vollständig aufkommen?

    Die Reparaturkosten hast Du zu tragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es kann ja sein, dass gewisse Schäden auch der natürlichen Fraglität von Material geschuldet sind. Ebenso ist die Tür ja auch nicht nagelneu. Daher habe ich das wort "vollständig" in meine Frage eingebaut. Ich habe von zeitanteiligem Aufkommen für Schäden gehört ... wie sieht es damit aus?

  • Es kann ja sein, dass gewisse Schäden auch der natürlichen Fraglität von Material geschuldet sind.


    Weshalb hat der Teufel seine Grossmutter erschossen?
    (Sie hatte keine Ausrede)

  • Sie müssen nur den Zeitwert ersetzen.

    Genauer gesagt: Kosten fuer eine Reparatur muessen in voller Hoehe uebernommen werden. Muss der Tuerstock ausgetauscht werden, weil nicht reparierbar, muessen die Kosten fuer den Austausch in voller Hoehe uebernommen werden, fuer den Tuerrahmen selbt kann ein Abzug alt fuer neu vorgenommen werden.

    Wenn noch Zeit ist, selbst einen Maler beauftragen, der kann einen beschaedigten Tuerrahmen normalerweise spachteln und lackieren, so dass der aussieht wie neu und man spart sich den Aerger mit dem Vermieter.

    cu
    Guenni

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