Beiträge von Leipziger82

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber greift bei so einem Schaden nicht § 554 Abs. 4 BGB?
    Anspr

    Den § 554 BGB gibt es nicht mehr.

    Ggfs. könnte man sich auf § 555a BGB berufen, wonach Du lediglich eine Duldungspflicht hast und keine Mitwirkungspflicht. Aber: Eine Trocknung kann auch dann erfolgen, wenn sich Möbel in der Wohnung befinden. Hier geht es wohl eher darum, dass deine Möbel nicht durch das Wasser aufquellen.

    Alle Kosten, die hier im Zusammenhang mit deinem Hausrat entstehen, werden von der Hausratversicherung getragen (also auch das Abtransportieren von Möbeln).

    Die Gebäudeversicherung trägt nur die Kosten, die mit der Instandsetzung des Gebäudes im Zusammenhang stehen.

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    Ich bin erst vor einem Monat in die Wohnung eingezogen und hatte bis dahin keine Hausratversicherung abgeschlossen.

    Schlecht! Da bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht findet sich ein Kompromiss.

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    Was ist jetzt für mich als Mieter bindend..der Mietvertrag oder das Gesetz?

    Welches Gesetz meinst Du? Das Bundesimmissionsschutzgesetz, bzw. die Lärmschutzverordnungen der einzelnen Länder? Diese beziehen sich aber nur auf Lärmobergrenzen, die durch den Betrieb von Arbeitsmaschinen entstehen und haben mit Geräuschentwicklungen innerhalb eines Mietbereiches, bzw. eines Hauses recht wenig zu tun.

    Bindend sind die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten. Nachtruhe heißt aber nicht, dass Du dich stillschweigend ins Bett verkriechen musst.

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    Wie hoch können wir eurer Meinung nach die Mietminderung ansetzen?

    Das lässt sich zum einen aus der Ferne nicht beurteilen, zum anderen wäre das eine unzulässige Rechtsberatung. Hier empfehle ich die einschlägigen Mietminderungstabellen im Internet. Da wirst Du sicher fündig.

    Vergiss aber nicht, dass Du vorab den Vermieter schriftlich und nachweislich über die Höhe der Minderung zu informieren hast.

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    So.. und trotz allem haben wir noch keine Einsicht erhalten.

    Dann würde ich hierzu nochmals einen Termin einfordern. Notfalls mittels Anwalt.

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    Unsere "Hausmeister" (3 verschiedene innerhalb 1 Jahres, bzw. für 4 Monate gab es komplett KEINEN Hausmeister) bekamen weder Lohnbescheide, geschweige die mtl. Zahlung in Höhe 80€/bzw. seit 2015 die 85€. Seit gut 1 Jahr bezahlt unser Vermieter den "Hausmeister" nicht.

    Wenn der Vermieter mittels Gehaltsabrechnungen/Rechnungen nicht nachweisen kann, dass er einen Hausmeister beschäftigt hat, kann er auch keine Kosten geltend machen.

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    Die Klärgrube wurde seit über 10 Jahren nicht geleert, wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung und nun sollen wir -weil wir gerade das Pech haben und in einer ungünstigen Zeit wohnen- für den Rest der über 10 Jahre nicht geleert wurde zahlen?

    Ja, das ist durchaus rechtens. Es gibt diverse Arbeiten, die eben nicht jedes Jahr durchgeführt werden. Solange diese aber regelmäßig erfolgen (auch wenn das nur aller 10 Jahre sind), können diese Kosten innerhalb einer Abrechnungsperiode den jeweiligen Mietern geltend gemacht werden.

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    Was den Hausstrom betrifft.. kann man vom Vermieter verlangen sich einen günstigeren Stromanbieter zu suchen? Die vollbiologische Kläranlage hat bisher in 7 Monaten satte 1500 kWh verbraucht.

    Jein! Der Vermieter ist grundsätzlich zwar an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, allerdings heißt das nicht, dass er permanent den günstigsten Anbieter suchen muss. Solange sich die Kosten im Durchschnitt aller Anbieter befinden, ist er seinen Pflichten nachgekommen.
    Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot ist im übrigen durch den Mieter nachzuweisen.

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    1. In unserem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien werden die Warmwasserkosten nicht durch einen Wärmezähler erfasst sondern mit einer Formel errechnet. Dadurch bin ich dann berechtigt diese Warmwasserkosten um 15% zu kürzen?

    Jein!
    Wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet werden kann, ist der Umlagemaßstab die Wohnfläche. Von diesen Kosten werden dann 15% abgezogen.

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    3. Durch die Abrechnung ergibt sich ein recht hohes Guthaben (ca. 1100 €). Kann man daher vorschlagen die Nebenkostenvorrauszahlungen monatlich etwas niedriger anzusetzen, damit sich nicht jedes Jahr so viel Guthaben ansammelt?

    Nicht vorschlagen, sondern schriftlich ankündigen (Vgl. § 560 (4) BGB).

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    Was ich mir verspreche? Schutz. So ist der Brandschutz nicht gegeben.

    Ich verweise auf meinen ersten Beitrag: Rigips ist praktisch nicht entflammbar. Die Vorschriften hinsichtlich doppelter "Beplankungen" beziehen sich auf Wärme- und Schallisolierungen.

    Alternativ solltest Du vielleicht erst einmal mit dem Vermieter besprechen, ob hier tatsächlich nur eine Wand verbaut wurde.
    Allein die Tatsache, dass man das durch Klopfen herausfindet, ist gelinde gesagt unsinnig.

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    Ein Bekannter war zu Besuch und hat gegen die Wand geklopft. Ja, Rigips kann verwendet werden, aber dann muss es doppelt verwendet werden, also 2 Schichten.

    Und nur vom Klopfen stellt er fest, dass die Rigips-Wand nicht doppelt ist? Wie geht das denn? :confused:

    Das lässt sich aber einfach feststellen: Bohre ein 2 cm tiefes Loch in die Wand. Siehst Du dann deinen Nachbarn winken, ist es tatsächlich nur eine Rigipsplatte.

    Aber mal was anderes: Was erhoffst Du Dir dann von dieser Geschichte?

    Angenommen, es wurde tatsächlich nur eine Wand eingebaut und der Vermieter muss nachbessern, dann bedeutet das, dass der Vermieter einen Teil deiner Wohnfläche dafür nimmt, eine zweite Wand einzubauen. Das bedeutet für dich ganz konkret, dass deine Wohnfläche um vielleicht 1-2m² kleiner wird, ohne das hierfür deine Miete sinkt.

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    Aber ich wurde darauf hingewiesen dass diese normalen / einfach Rigipswände nicht im Bereich
    der Wohnungstrennwände verwendet werden dürfen.

    Wer hat Euch denn darauf hingewiesen?

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    Aufgrund der Brandschutzbestimmungen.

    Wenn man bedenkt, dass sogar Brandschutzwände aus Rigips gefertigt werden, ist das Quatsch. Rigips ist feuerhemmend.

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    Stimmt dies

    ganz Pauschal: Nein!

    Hallo,

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    da unsere Wohnung uns kleiner vorkam als im MV geschrieben, haben wir nachgemessen.
    Mit einem Laser. Aufgrund der Schrägen haben wir keine 90 qm, sondern nur 73 qm.

    Habt Ihr die Wohnung auch korrekt nach Wohnflächenverordnung ausgemessen?

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    Da wir keinen weiteren Ärger möchten - reicht uns schon so - haben wir die 90 qm nicht bemängelt.

    Die Betriebskostenabrechnung muss nach der tatsächlichen Wohnfläche berechnet werden. Das sollte demnach schon bemängelt werden.

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    Wie wäre der weitere Verlauf?

    Mahnbescheid oder Anwalt.

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    Im Internet ließt man immer wieder,dass der Vermieter gar nicht rechtlich die Schufa des Vermieters abfragen darf


    Der Vermieter kann eine Schufa-Auskunft einholen, sofern der Mietinteressent damit einverstanden ist. In deinem Eingangsbeitrag hast Du ja geschrieben, dass Du deine Einwilligung gegeben hast. Dahingehend ist alles i.O.

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    Was erfäht ein Vermieter bei der Schufa?

    Alle Forderungen, die Du bei irgendwelchen Gläubigern hast und die der Schufa gemeldet worden sind. Das können Mietschulden oder irgendwelche Rechnungen sein. Weiterhin ist dort erkennbar, ob Du dich in einem Insolvenzverfahren befindest, bzw. vielleicht auch mal eine EV abgegeben hast.

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    Interessiert ihm hauptsächlich ob man jemals Mietschulden hatte?

    Keine Ahnung, was deinen Vermieter interessiert. Ich persönlich schaue auf alle offenen Forderungen/Einträge, da dies in der Regel ein zuverlässiger Indikator für die Zahlungsmoral des Interessenten ist.

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    Welche Möglichkeiten hat Frau X ihrer Tochter Y zu kündigen?

    Bei einem Zweifamilienhaus, in welchem der Vermieter eine Wohnung bewohnt, kann der Vermieter grundlos nach § 573a BGB kündigen.

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    Was muss sie dabei alles beachten?

    Es muss fristgemäß nach § 573c BGB gekündigt werden, da auch bei einem mündlichen Verträgen, die Fristen wirksam sind. Bei einer Kündigung nach § 573a verlängert sich die Frist jedoch noch mal um 3 Monate. Demnach beträgt die Frist mindestens 6 Monate, längstens 12 Monate (je nach Dauer des Mietverhältnisses).

    Hallo,

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    Allerdings muss die kaputte Couch auch entsorgt werden. Trägt das nun die Hausverwaltung oder muss ich die Kosten selber tragen.

    Diese Entsorgungskosten trägt in der Regel ebenso die Hausratversicherung.

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    Meine Frage ist jetzt, besteht denn die Möglichkeit einer Mietminderung?

    Wenn der Raum tatsächlich nicht nutzbar ist, dann ja. Hier bietet Google diverse Mietminderungstabellen, um die genaue Höhe des Minderungsbetrages festzulegen.

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    Ist es denn evtl möglich, auf Kulanz-Basis irgendetwas zu erreichen?

    Fragen kostet nichts. Ich persönlich kann nicht beantworten, ob der Vermieter kulant ist.

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    ich habe einen Mietvertrag in dem der handschriftliche Zusatz (Individualvereinbarung) steht

    Eine handschriftliche Änderung eines Formularmietvertrages ist keine Individualvereinbarung, sondern nur eine Ergänzung des Formularmietvertrages.

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    Der Mieterverein teilte mir mit, dass diese Klausel wirksam ist, da es sich um eine Individualvereinbarung handelt (im Gegensatz zu befristeten Zeitmietverträgen, die unwirksam sind, wenn nicht begründet etc.).

    Typisch Mieterschutzbund...
    Die Klausel würde nur dann als Individualvereinbarung gelten, wenn der gesamte Mietvertrag handschriftlich verfasst worden wäre.

    Zitat

    Kann mir jemand mitteilen, wo bzw. wie ich herausfinden kann, ob es weitere Mietverträge gibt, in denen handschriftlich vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis ab einem bestimmten Datum für ein Jahr geschlossen wird und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird?

    unwahrscheinlich, da dies eine unzulässige Klausel ist.

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    Somit dürften die Kosten für die Firma A+S nicht umlagefähig sein, oder?

    Keine Ahnung. Hier sollte erst einmal geklärt werden, was sich hinter diesen Kosten verbirgt. Vielleicht sind das gar keine Verwaltungskosten?

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    Der andere Posten, der mich auf der Abrechnung stutzig gemacht hat, ist der Kostenpunkt der "Treppenhausreinigung" (grün markiert auf Seite 2). Die Abrechnung wurde am 08.05.2015 erstellt und das Rechnungsdatum für die Treppenhausreinigung ist mit dem 26.05.2015 datiert. Somit lag der Kostenpunkt zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung in der Zukunft. Kann man das dann trotzdem abrechnen für das Jahr 2014?

    Ausschlaggebend ist nur, in welchem Jahr die Rechnung ausgestellt wurde, bzw. ob die Leistung in dem Jahr erbracht wurde. Das scheint hier der Fall zu sein.

    Hallo,

    Zitat

    Bin ich überhaupt verpflichtet, mich an die Hausordnung zu halten.

    Nur wenn dies mündlich vereinbart wurde. Die Instandhaltung des Objektes obliegt grundsätzlich dem Vermieter, allerdings kann er die Treppenhausreinigung vertraglich abwälzen. Selbiges gilt für Betriebskosten, die laut § 1 BetrKVO eigentlich der Vermieter zu zahlen hat. Ohne vertragliche Grundlage kann er gegenüber dem Mieter keine Kosten geltend machen.

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    Den hätte ich auch gerne... da beide Mieter jeder für sich gesamtschuldnerisch für die Einhaltung des Mietvertrages haftet, bedarf es zum "Innenausgleich" zwischen den Mietern eine Vereinbarung.

    Beide Hauptmieter haben im Innenverhältnis eine GbR geründet. Diese "Vereinbarung" muss nicht schriftlich geschlossen werden, sondern kann auch - wie im aktuellen Fall - durch konkludentes Handeln erfolgen.

    Zitat

    Im Gegenteil würde ich, wäre ich der ausgezogene Mieter, mit konkludentem Handeln argumentieren.

    Hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Mietforderungen können Deiner Meinung nach nicht geltend gemacht werden, da man sich hier auf konkludentes Verhalten berufen kann, auf der anderen Seite kann der Partner aber wieder einziehen?

    Könnte man sich hier dann nicht ebenso auf ein konkludentes Verhalten berufen, wonach der Partner ausgezogen ist und demnach alle Rechte an der Mietsache verwirkt sind?

    Ich würde hier mal den Gang zum Anwalt empfehlen.

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