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So.. und trotz allem haben wir noch keine Einsicht erhalten.
Dann würde ich hierzu nochmals einen Termin einfordern. Notfalls mittels Anwalt.
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Unsere "Hausmeister" (3 verschiedene innerhalb 1 Jahres, bzw. für 4 Monate gab es komplett KEINEN Hausmeister) bekamen weder Lohnbescheide, geschweige die mtl. Zahlung in Höhe 80€/bzw. seit 2015 die 85€. Seit gut 1 Jahr bezahlt unser Vermieter den "Hausmeister" nicht.
Wenn der Vermieter mittels Gehaltsabrechnungen/Rechnungen nicht nachweisen kann, dass er einen Hausmeister beschäftigt hat, kann er auch keine Kosten geltend machen.
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Die Klärgrube wurde seit über 10 Jahren nicht geleert, wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung und nun sollen wir -weil wir gerade das Pech haben und in einer ungünstigen Zeit wohnen- für den Rest der über 10 Jahre nicht geleert wurde zahlen?
Ja, das ist durchaus rechtens. Es gibt diverse Arbeiten, die eben nicht jedes Jahr durchgeführt werden. Solange diese aber regelmäßig erfolgen (auch wenn das nur aller 10 Jahre sind), können diese Kosten innerhalb einer Abrechnungsperiode den jeweiligen Mietern geltend gemacht werden.
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Was den Hausstrom betrifft.. kann man vom Vermieter verlangen sich einen günstigeren Stromanbieter zu suchen? Die vollbiologische Kläranlage hat bisher in 7 Monaten satte 1500 kWh verbraucht.
Jein! Der Vermieter ist grundsätzlich zwar an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, allerdings heißt das nicht, dass er permanent den günstigsten Anbieter suchen muss. Solange sich die Kosten im Durchschnitt aller Anbieter befinden, ist er seinen Pflichten nachgekommen.
Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot ist im übrigen durch den Mieter nachzuweisen.