Mietminderung bei wiederkehrenden Wasserschäden

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage zum Thema Mietminderung. Ich und meine Freundin wohnen in einem Bauernhof auf dem Land wo der Vermieter mehrere Wohneinheiten hat und auch selber wohnt. Als wir dort eingezogen sind (Erdgeschoss) wurde uns bei der Besichtigung von einem Wasserschaden erzählt der aber vor unserem Einzug noch behoben werden sollte. Dies geschah auch so. Als wir dort eingezogen sind war das Gästezimmer mit neuem Boden und neuer Deckenverkleidung renoviert wurden. Es handelt sich um eine 3,5 Zimmerwohnung (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer, kleines Gästezimmer/Abstellraum).

    Seit unserem Einzug jedoch haben wir sporadisch (teilweise mehrmals die Woche) einen sehr großen Wasserfleck im Gästezimmer. Das Wasser tropft aus der Decke und spritzt im ganzen Raum herum. Der Wasserfleck ist teilweise bis zu 2m² groß. Der Raum ist für uns dadurch nicht nutzbar, da Gegenstände nass gespritzt werden wenn das Wasser auf den Boden trifft und der Boden außerdem voll Wasser ist. Wir waren dann mal bei dem Mieter über uns und dieser Hat uns mal sein Badezimmer gezeigt (Dieses liegt über unserem Gästezimmer). Er hat ein großes Loch gleich neben seiner Dusche und er meint das dies von Handwerken des Vermieters gemacht wurde. Angeblich wurde die Ursache des ersten Wasserschadens gesucht aber nix gefunden. Der Vermieter meint das der Mieter über uns mutwillig die Wasserschäden verursacht. Der Vermieter und der Mieter über uns streiten sich schon seit Monaten herum. Wir jedoch haben immer wieder Wasser im Gästezimmer. Da es uns langsam reicht (Wir zahlen ja jeden Monat für einen Raum den wir nicht nutzen können) wollen wir die Miete mindern.

    Das ständige Wasser in der Decke und auf dem Boden sorgt ja sicher über kurz oder lang auch für Schimmel.
    Wie hoch können wir eurer Meinung nach die Mietminderung ansetzen? Ich hätte jetzt pauschal die Prozent der Gästezimmerfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung ausgerechnet und diesen Prozentbetrag von der Brutto Monatsmiete abgezogen. Wäre das so ok und angemessen?

    Vielen Dank für eure Hilfe im voraus. Gruß Toni

  • Zitat

    Wie hoch können wir eurer Meinung nach die Mietminderung ansetzen?

    Das lässt sich zum einen aus der Ferne nicht beurteilen, zum anderen wäre das eine unzulässige Rechtsberatung. Hier empfehle ich die einschlägigen Mietminderungstabellen im Internet. Da wirst Du sicher fündig.

    Vergiss aber nicht, dass Du vorab den Vermieter schriftlich und nachweislich über die Höhe der Minderung zu informieren hast.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • In den Mietminderungstabellen findet man leider selten ständig wiederkehrende Wassereinbrüche. Hast du eventuell einen Link zu einer ausführlichen Tabelle?
    Gibt es einen pauschale Formel für Berechnung der Mietminderung in Abhängigkeit betroffenen Wohnfläche zu Gesamtwohnfläche?

  • Hast du den Vermieter überhaupt nachweislich über den Schaden informiert? Darüber lese ich nämlich nichts in deinem ersten Beitrag. Und eine pauschale Formel zur Berechnung der Mietminderung gibt es nicht und wird es auch nicht geben, weil es Sache der Gerichte ist darüber zu befinden.

  • Ja natürlich weiß der Vermieter darüber Bescheid. Ich habe jedesmal Fotos gemacht und ihm auch mehrmals den Schaden persönlich gezeigt. Deswegen streitet er ja mit den Mietern über uns. Er behauptet Sie würden die Wasserschäden absichtlich verursachen die Mieter über uns sagen das liegt an defekten Rohrleitungen. Jetzt streiten sich diesbezüglich Ihre Anwälte.

    Der Vermieter meinte auch das ich doch Schadensersatz und Mietminderung bei den Mietern über uns geltend machen soll.
    Aber dafür bräuchte ich ja wieder einen Anwalt den ich bezahlen muss. Meiner Meinung nach will ich die Mietminderung beim Vermieter geltend machen. Ich bezahle ja für einen Raum der ständig voller Wasser ist und ich ihn deshalb nicht nutzen kann. Warum das so ist und wer daran Schuld hat (Vermieter, Mieter über uns) sollte mir doch egal sein. Das ist doch die Pflicht des Vermieters sich darum zu kümmern und zu Sorgen das kein Wasser mehr in meine Wohnung eintritt.

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