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Zum 31.08. letzten Monats endete der Mietvertrag nach Kündigung von mir, ebenso der meiner Mitbewohnerin, die im März diesen Jahres in die Wohnung einzog, nachdem meine vorherige Mitbewohnerin gekündigt hatte. Mit jener hatte ich einen gemeinsamen Mietvertrag, der nach ihrer Kündigung jedoch weder geändert noch neu aufgesetzt wurde, zudem bekam meine neue Mitbewohnerin einen eigenen Vertrag, in dem ich nicht aufgenommen wurde.
Verwirrend...
Du hast einen Mietvertrag über eine Wohnung mit der ehemaligen Mitbewohnerin und die neue Mitbewohner hat extra einen Mietvertrag über die gleiche Wohnung? Das funktioniert doch gar nicht.
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Nun verlangt mein Vermieter von mir und meiner Mitbewohnerin den Keller zu räumen, der mit Gerümpel meiner ersten Mitbewohnerin und anderen ehemaligen Mietern vollgestopft ist
Wenn der Keller von Dir und der ehemaligen Mitbewohner vollgestellt worden ist, müsst Ihr auch für die Beräumung sorgen. Dem Vermieter ist grundsätzlich egal, wer diesen Keller vollgestellt hat. Ihr haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch, so dass sich der Vermieter irgend einen (ehemaligen) Vertragspartner suchen kann, der die Beräumung des Kellers vornehmen muss.
Ergo: Du bist Vertragspartner und musst eine beräumte Wohnung übergeben.
Du kannst die Kosten der Beräumung dann im WG-Innenverhältnis geltend machen.
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Ich jedoch werde nicht das Eigentum anderer Leute entsorgen, die mir dann am Ende noch Wertgegenstände in Rechnung stellen.
Warum hast Du bei Auszug der ehemaligen Mitbewohnerin nicht darauf geachtet, dass sie ihre Sachen aus dem Keller räumt? Im Zweifel musst die Sachen jetzt irgendwo einlagern.