Kelllerräumung nach Auszug

  • Hallo erstmal!

    Ich bin auf dieses Forum gestoßen, da ich im Moment ein großes Problem mit meinem ehemaligen Vermieter habe.

    Zum 31.08. letzten Monats endete der Mietvertrag nach Kündigung von mir, ebenso der meiner Mitbewohnerin, die im März diesen Jahres in die Wohnung einzog, nachdem meine vorherige Mitbewohnerin gekündigt hatte. Mit jener hatte ich einen gemeinsamen Mietvertrag, der nach ihrer Kündigung jedoch weder geändert noch neu aufgesetzt wurde, zudem bekam meine neue Mitbewohnerin einen eigenen Vertrag, in dem ich nicht aufgenommen wurde.

    Weder bei meinem Einzug, noch bei dem meiner Mitbewohnerin wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, ebensowenig wurde Kaution erhoben.

    Nun verlangt mein Vermieter von mir und meiner Mitbewohnerin den Keller zu räumen, der mit Gerümpel meiner ersten Mitbewohnerin und anderen ehemaligen Mietern vollgestopft ist, wovon er jedoch wusste, da sich nicht zuletzt unsere Nachbarin mehrfach über den Zustand des Kellers beschwert hatte und wir den Vermieter mehrfach darauf hinwiesen, wem der Inhalt gehört. Anfangs hieß es, unser Vermieter würde den Keller auf Kosten der Dame, der ein Großteil des Krams gehört räumen lassen, dann hieß es, die Kosten der Räumung würden durch drei geteilt, nun ist lediglich von rechtlichen Schritten die Rede, was mir per SMS mitgeteilt wurde. Ich jedoch werde nicht das Eigentum anderer Leute entsorgen, die mir dann am Ende noch Wertgegenstände in Rechnung stellen.

    Ebenso geräumt haben möchte er die Abstellkammer, die jedoch lediglich mit Fließen, Parkett, Fußbodenleisten und anderen Dingen gefüllt ist, die bei der Renovierung der Wohnung ein Jahr vor meinem Einzug übrig blieben.

    Mittlerweile sind meines Wissens nach auch schon die neuen Mieter in der Wohnung und renovieren.

    Die Frage ist nun, wie meine rechtliche Lage ist. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

  • Zitat

    Zum 31.08. letzten Monats endete der Mietvertrag nach Kündigung von mir, ebenso der meiner Mitbewohnerin, die im März diesen Jahres in die Wohnung einzog, nachdem meine vorherige Mitbewohnerin gekündigt hatte. Mit jener hatte ich einen gemeinsamen Mietvertrag, der nach ihrer Kündigung jedoch weder geändert noch neu aufgesetzt wurde, zudem bekam meine neue Mitbewohnerin einen eigenen Vertrag, in dem ich nicht aufgenommen wurde.

    Verwirrend...
    Du hast einen Mietvertrag über eine Wohnung mit der ehemaligen Mitbewohnerin und die neue Mitbewohner hat extra einen Mietvertrag über die gleiche Wohnung? Das funktioniert doch gar nicht.

    Zitat

    Nun verlangt mein Vermieter von mir und meiner Mitbewohnerin den Keller zu räumen, der mit Gerümpel meiner ersten Mitbewohnerin und anderen ehemaligen Mietern vollgestopft ist

    Wenn der Keller von Dir und der ehemaligen Mitbewohner vollgestellt worden ist, müsst Ihr auch für die Beräumung sorgen. Dem Vermieter ist grundsätzlich egal, wer diesen Keller vollgestellt hat. Ihr haftet grundsätzlich gesamtschuldnerisch, so dass sich der Vermieter irgend einen (ehemaligen) Vertragspartner suchen kann, der die Beräumung des Kellers vornehmen muss.

    Ergo: Du bist Vertragspartner und musst eine beräumte Wohnung übergeben.

    Du kannst die Kosten der Beräumung dann im WG-Innenverhältnis geltend machen.

    Zitat

    Ich jedoch werde nicht das Eigentum anderer Leute entsorgen, die mir dann am Ende noch Wertgegenstände in Rechnung stellen.


    Warum hast Du bei Auszug der ehemaligen Mitbewohnerin nicht darauf geachtet, dass sie ihre Sachen aus dem Keller räumt? Im Zweifel musst die Sachen jetzt irgendwo einlagern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Problem ist, dass dort im Keller noch Gegenstände von anderen Vormietern vorhanden sind und entsprechend schon da waren, als ich eingezogen bin. Meine Mitbewohnerin habe ich mehrfach aufgefordert ihren Müll wegzuräumen, aber das einzige was sie getan hat, war gestern (nach einem halben Jahr) ein paar Kartons auszuräumen und die leeren Kartons dann auch noch stehen zu lassen.

    Was die Verhältnisse mit dem Mietvertrag angeht, so bin ich da selbst verwirrt, da in dem Mietvertrag den ich habe drinsteht, dass Änderungen daran vermerkrt werden müssen. Meine ehemalige Mitbewohnerin hat einfach gekündigt und mir wurde weder ein neuer Mietvertrag ausgestellt, noch wurde ich in den neuen mit einbezogen.

  • Hier wäre dann zu klären, inwiefern die ehemalige Mieterin haftbar gemacht werden kann, wenn diese ohne deine Zustimmung aus dem Mietverhältnis entlassen wurde.
    Damit würde ich den Vermieter mal konfrontieren.

    Zitat

    Das Problem ist, dass dort im Keller noch Gegenstände von anderen Vormietern vorhanden sind und entsprechend schon da waren, als ich eingezogen bin.

    Es ist also nicht nachvollziehbar, wer diese Gegenstände reingestellt hat, also Name und Adresse?
    Grundsätzlich hast Du hier aber die A-Karte gezogen: Du bist Hauptmieterin und haftest somit für das Mietverhältnis.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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