Hallo,
ZitatMeine Frage ist deshalb, ob es doch darüber hinaus iiiirgendeine Möglichkeit gibt, dass legal eine solche Klausel gültig und wirksam eingefügt werden kann, die besagt, dass über die in der Quelle genannten Gründe hinaus auch aus den von mir darüber genannten Gründen der Vertrag nicht verlängert würde.
Das funktioniert grundsätzlich über eine individuell ausgehandelte Vereinbarung, die aber nicht Teil des eigentlichen Formularmietvertrages sein darf.
Am besten handschriftlich und mit einem anderen "Abschlussdatum" als der Mietvertrag.
Nur eine Befristung innerhalb eines Formularmietvertrages unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und wäre demnach unzulässig.
Handelt es sich hierbei zufällig um ein Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt? Wenn ja, könnte er Euch auch grundlos nach § 573a BGB kündigen, so dass diese einjährige "Probezeit" gar nicht nötig ist.
Oder anders: Will er Euch nicht mehr haben, bzw. hat Angst (wovor auch immer), kündigt er einfach.
Nur als kleine Gedankenanregung: Was passiert eigentlich, wenn Ihr Euch beide in der Wohnung wohlfühlt, alles funktioniert und der Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) das Mietverhältnis aber trotzdem nicht fortsetzen will?