Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

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    Meine Frage ist deshalb, ob es doch darüber hinaus iiiirgendeine Möglichkeit gibt, dass legal eine solche Klausel gültig und wirksam eingefügt werden kann, die besagt, dass über die in der Quelle genannten Gründe hinaus auch aus den von mir darüber genannten Gründen der Vertrag nicht verlängert würde.

    Das funktioniert grundsätzlich über eine individuell ausgehandelte Vereinbarung, die aber nicht Teil des eigentlichen Formularmietvertrages sein darf.
    Am besten handschriftlich und mit einem anderen "Abschlussdatum" als der Mietvertrag.

    Nur eine Befristung innerhalb eines Formularmietvertrages unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und wäre demnach unzulässig.

    Handelt es sich hierbei zufällig um ein Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt? Wenn ja, könnte er Euch auch grundlos nach § 573a BGB kündigen, so dass diese einjährige "Probezeit" gar nicht nötig ist.
    Oder anders: Will er Euch nicht mehr haben, bzw. hat Angst (wovor auch immer), kündigt er einfach.

    Nur als kleine Gedankenanregung: Was passiert eigentlich, wenn Ihr Euch beide in der Wohnung wohlfühlt, alles funktioniert und der Vermieter (aus welchen Gründen auch immer) das Mietverhältnis aber trotzdem nicht fortsetzen will?

    Hallo,

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    Und dass ich sie zahlen müsste, weil ich sie nicht sachgemäß benutzt hätte.

    Diese unsachgemäße Nutzung muss der Vermieter Dir nachweisen. Ansonsten der Verweis auf die Instandhaltungspflichten des Vermieters nach § 535 BGB.

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    Durch die Arbeiten des Malers (Ablösen des alten Lacks mit einem 4000 Watt Heißluftföhn) sind mir jetzt im Oktober insgesamt 100 kWh (knappe 28€) Mehrkosten entstanden. Kann ich mir diese Kosten vom Vermieter zurückholen?

    Schwierig. Wie willst Du nachweisen, dass genau 100 kWh verbraucht worden sind?

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    Wie ist das jetzt hat mein Vermieter das Recht die ganze Schließanlage zu wechseln?

    Grundsätzlich ja.

    Eine Ausnahme würde vielleicht dann bestehen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Schlüssel während einer Kreuzfahrt ins Meer geworfen hast.

    Melde den Verlust einfach deiner Haftpflichtversicherung.

    Hmm, wenn das BGB für den Mieter 3 Monate vorsieht, kann eine kürzere Kündigungsfist für ihn doch wohl nicht nachteilig sein?

    Du irritierst mich weiterhin.
    Der Fragesteller wollte wissen, ob eine kürzere Frist für den Mieter vereinbart werden kann, was in diesem Fall eindeutig mit ja beantwortet werden kann, da dies eben keine Benachteiligung des Mieters darstellt.

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    Soweit klar, was wir aber nicht wussten ist das die Mieterhöhungen das Amt bezahlt.

    Warum weiß man so etwas denn nicht? In der Regel gibt es aller 6 Monate einen Bewilligungsbescheid, auf dem die genaue Höhe der Kosten der Unterkunft steht.

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    Habe ich überhaupt eine chance das Geld wieder zubekommen ?

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfristen schon. Es ist allerdings möglich, dass dieses Guthaben bei Auszahlung auf dein Vermögen angerechnet wird und dein Hartz IV entsprechend gekürzt wird.

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    Korrigiere mich: § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB

    Berny, Du solltest doch wissen, dass Vereinbarungen zu Gunsten des Mieters durchaus geschlossen werden können. Wäre dem nicht so, würde unter § 573 C (4) stehen:

    "Eine Abweichende Vereinbarung ist unwirksam"

    Dort steht aber:

    "Eine zum Nachteil des Mieters [...] abweichende Vereinbarung ist unwirksam"

    ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterbund.

    Da läuft es mir gerade eiskalt den Rücken runter. Wenn möglich, suche Dir einen Fachanwalt.

    Erfahrungsgemäß ist der Mieterbund bei "komplexen" Themen, wie Mieterhöhungen überfordert und berät teilweise auch falsch. Je nach Standort ist der Mieterbund auch schon bei den einfachsten Sachverhalten überfordert.

    Hallo,

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    Damit hätte sich doch der der Mieter aus allen Pflichten des Mietvertrages verabschiedet.

    Die Miete einschließlich vereinbarter Vorauszahlungen auf Betriebskosten hat der Mieter noch zu leisten.

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    der Vermieter wäre dann bereits dazu verpflichtet, eventuelle Vorkommnisse, die eintreten könnten, wie evtl. Wasserschäden usw. zu überwachen.

    Welche Vorkommnisse sollte es hier denn geben? Die Absperrventile für das Wasser werden zugedreht, selbiges gilt für Thermostate an Heizungen. Da kann kaum etwas passieren.

    Du hast das nicht falsch formuliert, sondern vielmehr die Antwort von toffer2105 nicht richtig verstanden.

    Wenn eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist, bedeutet das im Umkehrschluss, dass eine Vereinbarung zum Vorteil des Mieters wirksam ist. Ergo können auch kürzere Fristen für den Mieter vereinbart werden.

    Hallo,

    warum sollte hier keine Mietminderung möglich sein? Lass Dich nicht vom Vermieter abwimmeln. Mietminderungen sind nach § 536 BGB möglich, wenn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist.

    Ich empfehle Dir hier den Gang zum Anwalt. Der Sachverhalt scheint zu umfangreich zu sein, so dass Du hier kaum Hilfe erwarten kannst.

    Nur eins: Ich hoffe, dass die Trocknungsgeräte mit einem Zwischenzähler versehen worden sind, bzw. der Zählerstand vorab abgelesen worden? Je nach Gerät dürften hier aufgrund des Zeitraums locker Kosten von > 200 € entstanden sein.
    Hier ist es im Übrigen sinnvoll, Kontakt zum Stromanbieter zu suchen und den Schaden mitzuteilen. Aufgrund des Mehrverbrauches durch die Trockner dürften sonst deine Abschlagszahlungen erhöht werden.

    Ich finde die Klausel widersprüchlich:

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    Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 31.03.2016 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags.

    Heißt für mich: Bis 31.03.16 kann ich keine Kündigung einreichen, bzw. ich kann erst zum 30.06. kündigen.

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    Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzluchen Vorschriften gekündigt werde.

    Das Wörtchen "zum" irritiert mich. Wenn ich zum Ablauf des Verzichtszeitraums kündigen kann, heißt dass, ich kann das Mietverhältnis zum 31.03. beenden.

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    Also wie gesagt, wenn ich irgendeine Möglichkeit habe, hier auch nur ein paar € rauszuschlagen würd ich das machen, da mich meine liebe Vermieterin, deren Hunde ca. 10 Std. am Tag allein IN der Wohnung eingesperrt sind, durchaus Nerven kostet/gekostet hat!

    Wie gesagt: In dem Fall wäre es einfacher "verschwenderischer" mit Wasser und Heizung umzugehen.

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    Kennt vielleicht irgendjemand hier eine Seite, die aufzeigt inwiefern sich die Betriebskosten (Heizöl, Wasser, Strom) verändert haben (im Verlauf der letzten Jahre?)

    Hat sich Wasser und Strom tatsächlich vergünstigt? Das wäre mir neu. Öl ist sicher günstiger geworden, aber wer weiß, zu welchen Preisen deine Vermieterin eingekauft hat.

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    Denken Sie, wir würden hier, falls sich unsere Vermieterin nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlässt, auf juristischem Weg an unser Ziel kommen? Können Sie dies grob abschätzen?

    Das kann im Zweifel nur ein Fachanwalt beantworten. Hier stellt sich die Frage, ob Ihr es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollt, wenn Ihr sowieso den Auszug plant?

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    ich ihr keinen "Vorteil" eingestehen will, wollte ich mich hier mal informieren, inwiefern ich meine Vermieterin hier "ärgern" kann.

    Ich würde meinen Vermieter ärgern, in dem ich vielleicht weniger sparsam mit dem Wasser umgehe oder einfach mal während des Lüftens vergesse, die Heizung abzudrehen.

    Hallo,

    ich verweise auf § 560 (3) BGB. Hier sind die Betriebskosten herabzusetzen, sofern die Kosten sich reduzieren.

    Im Übrigen halte ich den Betrag von 250,00 EUR für 80m² auch schon generell für zu hoch. Das wären 3,13 €/m². Der Schnitt liegt in der Regel eigentlich bei 2,50 €/m².

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