Beiträge von Leipziger82

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    Ist Sie jetzt fein raus und ich kann nichts dagegen machen?

    Doch, der Mieterin mitteilen, dass es sich hierbei nicht um möblierten Wohnraum handelt und auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.
    Alternativ kann man die Forderung sicher mittels Mahn-, Vollstreckungsbescheid titulieren, aber sobald die Mieterin widerspricht, macht es wenig Sinn, die Geschichte vor Gericht auszutragen.

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    1. Ist das ein Fall von Hausfriedensbruch und können wir deswegen fristlos das Mietverhältnis kündigen?

    Meiner Meinung nach liegt hier ein Hausfriedensbruch vor, da ihr immer noch Besitzer der Mietsache seid. Ob hier eine fristlose Kündigung möglich ist, kann Euch ein Anwalt verraten.

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    2. Inwiefern ist der zitierte Satz aus dem Mietvertrag rechtens? Und verneint das die Frage 1?

    Das ist nicht rechtens.

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    3. Wie sind oben genannte Ausnahmen definiert?

    Was meinst Du damit?

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    Die lila Absetzung habe ich bei Einzug damals gemacht. Diese würde ich auch überstreichen, aber zu mehr bin ich ehrlich gesagt nicht bereit

    Das sollte auch ausreichen. Unabhängig davon würde ich mit dem Vermieter einen Vorabnahmetermin vereinbaren. So könnte man sich das böse Erwachen bei der Abnahme ersparen.

    Hallo,

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    Muss mich der Vermieter um Erlaubnis bitten oder darf er das auch ohne meine Zustimmung als "notwendige Reparatur" durchführen?

    Er muss weder darum bitten, noch muss er deine Zustimmung einholen. Vielmehr bist Du nach § 555a BGB dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Da für den Umbau der oberen Wohnung entsprechende Maßnahmen in deiner Wohnung notwendig sind, kannst Du hier wenig dagegen tun.
    Im Übrigen entscheidet der Vermieter, welche Arbeiten notwendig sind.

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    Oder muss ich eine gewisse Vorlaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung oder so bekommen?

    Die Maßnahmen müssen mit einer angemessenen Frist angekündigt werden. Wenn das heute angekündigt worden ist und bereits Montag die Maßnahmen beginnen sollen, erscheint mir das als zu kurz.

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    Habe ich da rechtliche Grundlagen nun, mich gegen diese Maßnahmen zu wehren (Mietminderung oder verweigern des Eintritts?)

    Hier wäre ggfs. eine Mietminderung für den Zeitraum der Maßnahme möglich. Die Höhe lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen.

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    Was kann ich machen und wie sollten wir vorgehen?

    Solange diese Arbeiten nicht vertraglich vereinbart worden sind, würde ich beten, dass der Vermieter nicht feststellt, dass er zur Durchführung dieser Arbeiten gar nicht verpflichtet ist.

    Sind diese vereinbart, dann würde ich einen Termin zur Beseitigung der Mängel festsetzen. Inwiefern hier auch eine Mietminderung möglich wäre, könnte Euch ein Fachanwalt beantworten.

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    Bei jeder Betätigung der Spültaste wird ein Ventil geöffnet und lässt das Wasser frei, also ein Fall für die Kleinreparaturklausel.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Ventil innerhalb des Spülkasten keinem direkten Zugriff unterliegt. Ein Defekt des Tasters wäre eine Kleinstreparatur, aber niemals das Innenleben eines Spülkastens. Weiterhin muss ein defektes Schwimmerventil nicht mit einem defekten Taster zusammenhängen.

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    Ich muss doch auch einen Lichtschalter ersetzen, auch wenn ich nur indirekt die Leitung schließe oder öffne.

    Nach deiner Argumentation würde dann auch ein defekt an der Stromleitung unter die Kleinstreparaturklausel fallen. Schließlich fließt erst durch die Betätigung des Schalters Strom hindurch (ich weiß, dass diese Argumentation technisch falsch ist).
    Der Taster (egal ob Spülkasten oder Lichtschalter) fällt unter die Kleinstreparaturklausel, weil diese dem eben dem ständigen Zugriff ausgesetzt sind. Alles andere, auch wenn es damit zusammenhängt, nicht.

    Ansonsten bitte (u.a.) mal hier schauen. Das Schwimmerventil ist hier konkret benannt.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

    Hallo,

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    Ich weigere mich 2x im Monat das Treppenhaus zu putzen, weil ich sehe nicht ein das ich sein dreck weg machen soll.

    Das hast Du der Hausverwaltung auch nachweislich mitgeteilt? Hast Du die Verwaltung auch aufgefordert, hinsichtlich der Pflanzen etwas zu unternehmen?

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    Bevor man jetzt hier aber wieder vermeintlich etwas herausliest was nicht den Tatsachen entspricht, prüfe man ob man nicht tatsächlich mittels Kleinreparaturklausel selber ran muss.

    Eine Kleinstreparaturklausel darf aber nie beinhalten, dass der Mieter selbst eine Firma beauftragen muss. Vielmehr muss der Vermieter tätig werden und kann die Kosten ggfs. bei dem Mieter geltend machen.

    Im vorliegenden Fall würde ich wetten, dass hier kein Mangel vorliegt, der im Rahmen der Kleinstreparaturklausel geltend gemacht werden kann. Wenn das Wasser im Spülkasten nachläuft, ist meist ein defektes Schwimmerventil die Ursache hierfür. Da dieses Ventil nicht dem unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegt, trägt der Vermieter die Kosten.


    Letztendlich soll so verhindert werden, dass der Mieter vorab einen Mangel beheben lässt, der gar nicht unter die Kleinstreparaturklausel fällt.

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    Wie könnte man in diesem Fall reagieren?

    Schriftlich und nachweislich (Einwurfeinschreiben) den Vermieter auffordern den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Ich würde weiterhin ankündigen, dass bei fruchtlosem Verstreichen der Frist der Mangel im Zuge der Ersatzvornahme selbst beseitigt wird und die Kosten von der nächsten Miete abgezogen werden.

    Tatsächlich ? Habe eine Abrechnung von diesem Jahr erhalten, da stand aber meines Wissens nicht der Brennkessel ? LG

    Nein, nicht die Rechnung, die sich auf deine Wohnung bezieht. Es muss ja grundsätzlich eine Abrechnung des Stromanbieters geben, der das Haus abrechnet. Wenn es nur eine Rechnung gibt, die den Gesamtverbrauch für deine Wohnung erfasst, dann ist das natürlich nicht ersichtlich.

    Zitat

    Außerdem steht auf der Abrechnung "Allgemeine Reperaturkosten" 50 Euro für Glühbirnen und Sicherungen im Flur und Keller.

    Hallo,

    das ist unzulässig. Reparaturen sind Sache des Vermieters und haben in einer Betriebskostenabrechnung gar nichts verloren.

    Der Betriebsstrom des Heizkessels und der Hausbeleuchtung kann anteilig auf dich umgelegt werden, je nach vertraglicher Grundlage.

    Du kannst die Abrechnung hier gern mal anonymisiert einstellen. Dann können wir mal schauen, was hier vielleicht sonst noch falsch ist.

    Wie schon gesagt: Wäre die Tapete nur "abgewohnt", dann müssten hier keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Diese alten Klauseln dürften alle unwirksam sein, sofern überhaupt welche vereinbart worden sind.

    Wenn die Tapete aber schuldhaft beschädigt wurde, dann muss hier ggfs. neu tapeziert werden.

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