Nachbarwohnung aus meiner Wohnung heraus renovieren

  • Guten Tag leibe Forengemeinde,

    ich habe eine Frage zu dem Vorgehen meines Vermieters bezüglich der Renovierung der Wohnung über mir.
    Dort soll das Badezimmer neu gemacht werden und in diesem Zuge auch die Dusche von A nach B verlegt werden. Dadurch muss die Rohrleitung umgelegt werden und dafür muss in meinem Badezimmer (liegt genau unter dem Bad der Wohnung über mir) ordentlich gearbeitet werden.

    Wie läuft das nun eigentlich ab? Muss mich der Vermieter um Erlaubnis bitten oder darf er das auch ohne meine Zustimmung als "notwendige Reparatur" durchführen? In meinen Augen ist so ein Wunsch die Dusche zu versetzen eine Designfrage und keine Notfallreparatur. Ich habe keine Lust für die optischen Ansprüche meines Nachbarn oben drüber mein Badezimmer zwei Tage zur Baustelle erklären zu lassen ehrlich gesagt.

    Darf der Vermieter nun also die Baumaßnahmen veranlassen? Oder muss ich eine gewisse Vorlaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung oder so bekommen? Heute wurde ich informiert und Montag soll es losgehen.

    Wie wäre der Fall gelagert, wenn die Rohre erneuert werden müssten, egal wo die Dusche steht, ist es dann eine nötige Reparatur?

    Habe ich da rechtliche Grundlagen nun, mich gegen diese Maßnahmen zu wehren (Mietminderung oder verweigern des Eintritts?)

    Ich fühle mich einerseits von der Vermietung nicht ausreichend informiert, bisher haben nur die Handwerker mir erklärt was getan werden soll, ich finde aber die können mir erstmal vieles erzählen, ich will sowas von der Vermietung erklärt bekommen.
    Weiterhin möchte ich nicht auf meine "Kosten" bzw. auf meinen Aufwand einfach so die Reparaturen ertragen weil oben die Dusche lieber woanders hin soll. Schließlich habe ich dann Handwerker in meiner Wohnung rumlaufen, und da möchte ich dann auch Zuhause sein, muss also meine Termine anpassen. Und die Lärmbelastung etc. möchte ich eigentlich nicht "kostenlos" erdulden.

    Ich hoffe ihr könnt mir meine Situation etwas aufklären.

    Viele Grüße,
    Hannes

  • Hallo,

    Zitat

    Muss mich der Vermieter um Erlaubnis bitten oder darf er das auch ohne meine Zustimmung als "notwendige Reparatur" durchführen?

    Er muss weder darum bitten, noch muss er deine Zustimmung einholen. Vielmehr bist Du nach § 555a BGB dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Da für den Umbau der oberen Wohnung entsprechende Maßnahmen in deiner Wohnung notwendig sind, kannst Du hier wenig dagegen tun.
    Im Übrigen entscheidet der Vermieter, welche Arbeiten notwendig sind.

    Zitat

    Oder muss ich eine gewisse Vorlaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung oder so bekommen?

    Die Maßnahmen müssen mit einer angemessenen Frist angekündigt werden. Wenn das heute angekündigt worden ist und bereits Montag die Maßnahmen beginnen sollen, erscheint mir das als zu kurz.

    Zitat

    Habe ich da rechtliche Grundlagen nun, mich gegen diese Maßnahmen zu wehren (Mietminderung oder verweigern des Eintritts?)

    Hier wäre ggfs. eine Mietminderung für den Zeitraum der Maßnahme möglich. Die Höhe lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für deine Antwort!
    Das notwendige Reparaturen zulässig sind, war mir klar. Heute kamen bereits mehrfach Handwerker zu mir wegen eines Rohrbruchs über mir, das verstehe ich dann ja auch.

    Dass aber das Verschieben der Dusche als notwendig ausgelegt werden kann finde ich schon seltsam. Ich werde nun erstmal den Vermieter anrufen und mir das alles erklären lassen, ich sehe mich da nicht in der Pflicht mich direkt mit den Handwerkern zu einigen. Da sollte schon der Vermieter auf mich zukommen und mich darüber informieren wann und wo bei mir gearbeitet werden soll.

    Der Handwerker hat auch nach einem Schlüssel für meine Wohnung verlangt, falls ich nicht da bin. Habe natürlich abgelehnt, ohne meine Anwesenheit möchte ich hier keine fremden Bauarbeiter ohne Information vom Vermieter haben.

    Ich kann mich nochmal melden, wenn ich einen neuen Stand habe, besten Dank erstmal soweit!

  • Zitat

    Der Handwerker hat auch nach einem Schlüssel für meine Wohnung verlangt, falls ich nicht da bin. Habe natürlich abgelehnt, ohne meine Anwesenheit möchte ich hier keine fremden Bauarbeiter ohne Information vom Vermieter haben.

    Das würde ich genauso machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich kann mich nochmal melden, wenn ich einen neuen Stand habe, besten Dank erstmal soweit!


    Was wäre denn, wenn Du gerade Deinen Jahresurlaub in Thailand verbringen würdest?
    Bin gespannt, wie es ab/am Montag weitergehen wird.

  • Danke für deine Antwort!
    Das notwendige Reparaturen zulässig sind, war mir klar. Heute kamen bereits mehrfach Handwerker zu mir wegen eines Rohrbruchs über mir, das verstehe ich dann ja auch.

    Dass aber das Verschieben der Dusche als notwendig ausgelegt werden kann finde ich schon seltsam. Ich werde nun erstmal den Vermieter anrufen und mir das alles erklären lassen, ich sehe mich da nicht in der Pflicht mich direkt mit den Handwerkern zu einigen. Da sollte schon der Vermieter auf mich zukommen und mich darüber informieren wann und wo bei mir gearbeitet werden soll.

    Der Handwerker hat auch nach einem Schlüssel für meine Wohnung verlangt, falls ich nicht da bin. Habe natürlich abgelehnt, ohne meine Anwesenheit möchte ich hier keine fremden Bauarbeiter ohne Information vom Vermieter haben.

    Ich kann mich nochmal melden, wenn ich einen neuen Stand habe, besten Dank erstmal soweit!

    Hallo,

    grundsätzlich gilt:

    Die Mietrechtsreform zum 1.5.2013 verpflichtet den Mieter, Modernisierungsmaßnahmen seines Vermieters für die Dauer von 3 Monaten zu dulden. In diesem Zeitraum besteht kein Minderungsrecht.

    Eine gesetzlich festgelegte Frist zur Ankündigung von Baumaßnahmen gibt es nur für Modernisierungsmaßnahmen in § 555 c BGB, während sonstige Bauarbeiten am Hause oder in der Wohnung nur insoweit angekündigt werden müssen, als sich der Mieter darauf einstellen können muss § 555 a Abs. 2 BGB.

    Bei Notreparaturen wird der Mieter schon im eigenen Interesse keine vorherige schriftliche Ankündigung verlangen. Demgegenüber kann der Mieter in bezug auf sonstige Reparaturen innerhalb seiner Wohnung bei der Vereinbarung der notwendigen Handwerkertermine selbstverständlich mitreden.

    Sonstige Arbeiten am Hause außerhalb der Wohnung müssen im Übrigen nur dann angekündigt werden, wenn der Mieter hierdurch indirekt oder direkt betroffen ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Hier mal ein Update.
    Die Handwerker und ich sind uns einig, dass die Vermietung Schuld an der mangelnden Kommunikation hat. Die Handwerker wollen nur ihren Job erledigen, wann und wie das abläuft muss der Vermieter regeln (in die Wohnung über der zu renovierenden müssen die Handwerker auch rein, da ist auch niemand bereit dort die Handwerker ohne Anwesenheit arbeiten zu lassen).

    Daher kam heute der Techniker/Hausmeister der Vermietung zu mir und hat mir erklärt wozu was getan werden muss, wielange das dauert und in welchem Umfang mein Bad eingeschränkt wird. Na also, geht doch wenn man etwas Druck macht!

    Nun haben wir uns auf einen Termin am Donnerstag geeinigt wo die Handwerker ca. einen halben Tag im Bad arbeiten, das ist ok, Mietverringerung etc brauche ich da nicht. Fand es nur schwach wie meine Vermietung da agiert hat und das habe ich so klar gemacht und nun hat man es dort auch so eingesehen.

    Also alles gut soweit!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!