Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

    wurde die Mieterin denn jemals nachweislich abgemahnt? Nach § 543 (3) BGB wäre dies vermutlich erforderlich, bevor außerordentlich gekündigt werden kann.

    Zitat

    beschuldigt Vermieter des Diebstahls, Nachweis auch via Chat-Verlauf möglich

    Nein, ist es nicht.

    Warum muss heutzutage eigentlich immer alles über irgendwelche digitalen Chats besprochen werden? Digitale Nachrichten, wie Whatsapp, oder was auch immer sind kein wasserdichter und rechtssicherer Nachweis für irgendwas.

    Ich habe in der Vergangenheit schon öfter erlebt, dass ein Richter über solche "Beweise" nur müde lächelt und diese ablehnt.

    Kannst Du zu 100% sicher sein, dass sich keine Dritte Person einen Spaß gemacht hat und auf dem Handy der Mieterin geschrieben hat? Wenn ja, wie willst Du das einem Richter nachweisen?

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    Befristeter Untermietvetrag, unmöbiliertes Zimmer,, Dauer 1Jahr

    Nur so interessehalber: Wie wurde die Befristung begründet?

    Hallo,

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    Habe ich ein Recht darauf?

    Nein, hast Du nicht. Es heißt gemietet, wie gesehen.
    Sofern es also keine vertragliche Vereinbarung gibt, wonach der Vermieter sich verpflichtet, den Bodenbelag zu wechseln, hast Du hierauf auch keinen Anspruch.

    Ansonsten wäre es nicht schlecht gewesen, wenn Du dich vor deinem Gespräch mit dem Vermieter schlau gemacht hättest.

    Es wäre durchaus möglich, dass die Tatsache, dass Du den Vermieter auf den Nerv gegangen bist, nicht unbedingt förderlich für das künftige Miteinander ist.

    Zitat

    Mit wieviel Kostenbeteiligung habe ich zu rechnen?

    Keine Ahnung. Das ist Verhandlungssache. Allein die Tatsache, dass sich der Vermieter an den Kosten beteiligt, kann schon als Kulanz betrachtet werden.

    Ich meinte damit,


    dass die Kaltwasserleitung, welche in das Haus geht, an der Gasheizung (Warmwasser, )Heizkörper)) im Keller angeschlossen ist. Wenn die Haupleitung (Kaltwasser) abgesperrt werden muss, funktioniert die Heizung (Warmwasser) auch nicht mehr.

    Jede Leitung besitzt einen separaten Absperrhahn. Ansonsten wird die Kaltwasserleitung kaum direkt mit der Heizungsanlage verbunden sein. Wenn dem so wäre, würde auch aus dem Kaltwasserhahn warmes Wasser kommen.

    Verwaltungskosten sind grundsätzlich Sache des Vermieters, bzw. sind mit den Mietzahlungen abgegolten.

    Abschreibungen mindern immer nur den Buchwert und sind somit eigentlich keine messbaren Kosten, die mit einer Rechnung nachgewiesen werden können.

    Umlegbar nach § 1 BetrKV sind nur die Betriebskosten des Hauses/Objektes. Geschäftskosten sind was völlig anderes und somit auch nicht umlegbar.

    Ok, das ändert alles.

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    Der Vermieter verargumentiert die hohe Nachzahlung mit dem Anbau einer neuen Antenne

    inwiefern? Der Anbau der neuen Antenne ist nicht umlagefähig. Was ist hier konkret teurer geworden?

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    Frage: Darf der Vermieter mir so einen utopischen Gaspreis / pro Einheit in Rechnung stellen wobei der Gaspreis stetig geblieben wenn nicht sogar gesunken ist?

    Der Vermieter muss hier die tatsächlichen Kosten umlegen, allerdings ist er nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. Hier hilft nur eine Rechnungseinsicht.

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    Somit ergibt sich für mich ein Preis von 3,78 EUR / pro m² an Nebenkosten

    Das kommt mir sehr hoch vor.
    Ich empfehle, die Abrechnung einem Fachanwalt für Mietrecht zur Prüfung vorzulegen.

    Hallo,

    Zitat

    Jetzt soll ich aber 360,56 EUR nachzahlen wobei ich im Jahr davor (Jahr 2013) nur knappe 71,00 EUR nachzahlen musste. Mein Verbrauch hat sich jedoch nur geringfügig verändert, wenn nicht sogar vermindert.

    Wenn Du eine Betriebskostenpauschale zahlst, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachzahlungen verlangen. Alle Kosten sind mit dieser Pauschale abgegolten.

    Der Vermieter kann nach § 560 BGB allerdings die monatlichen Pauschalen erhöhen, sofern dies vertraglich vereinbart wird. Diese Erhöhungen muss der Vermieter nachweisen.

    Ebenfalls ohne Gruß...

    Zitat

    Darf der Vermieter die Installationskosten für die Wärmeleitung auf die Wärmelieferung umrechnen, oder , wie ich meine, sind das Instandhaltungskosten die im Mietpreis enthalten sind ?

    Hier könnte der § 555b Pkt. 2 BGB greifen, so dass die Kosten der Installation grundsätzlich umlagefähig wären.

    Zitat

    Muß der Vermieter mir seine Einkaufsrechnung zeigen?

    Im Zuge der Betriebskostenabrechnung hast Du das Recht, alle Belege einzusehen.

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    Also, wenn ich ein Haus oder eine Wohnung miete, kann ich davon ausgehen, das ich außer der Energiekosten keine weiteren Kosten für Wärme habe?

    Da irrst Du. Hier gibt es etliche Kosten, die damit im Zusammenhang stehen. Hier wären beispielsweise schon die Wartungskosten oder die Kosten der Ablesung zu nennen.

    Hallo,

    das Landgericht hat den Berliner Mietenspiegel als einfachen Mietenspiegel bestätigt, nicht als qualifizierten.

    Interessanter Aspekt, den ich fast überlesen hätte.

    Man möge mich korrigieren, aber wenn es nur einen einfachen Mietspiegel gibt, ist der Vermieter - im Gegensatz zum qualifizierten - gar nicht verpflichtet, diesen bei Mieterhöhungen zu verwenden, oder?
    Er könnte sich hier einfach auf die Ortsüblichkeit, bzw. auf Vergleichswohnungen beziehen.

    Folglich wäre ggfs. auch die neue erhöhte Miete in Ordnung.

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    Der Berliner Mieterverein ist sicherlich eine gute Adresse.

    Mietervereine kann ich grundsätzlich nicht empfehlen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Das ist immer gut. Zuerst fragt man nach einer Mietminderung, anstatt den Riegel mit Schnellzement o.ä. wieder an Ort und Stelle zu befestigen.

    Naja...es soll ja durchaus Menschen geben, die handwerklich mit zwei linken Händen auf die Welt gekommen sind.

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    Da dies aber mit Sicherheit eine Kleinreparatur ist, dürfte bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag derjenige feststehen, der die Rechnung bezahlt.

    So isses!

    Ja, wer muss nun zahlen?

    Vermutlich Du. Egal, wie Du es drehst:

    Wenn es Vermietereigentum, bzw. Teil der Mietsache ist, greift die Kleinstreparaturklausel und Du zahlst, wenn es Dein Eigentum ist, zahlst Du sowieso.

    Zitat

    Die Heizung ist ja auch an der Wasserleitung angeschlossen oder?

    Ich kann Dir nur zwingend empfehlen, das von einer Fachfirma machen zu lassen. Dir fehlen schon die grundlegendsten Kenntnisse.
    Fangen wir mal leicht an: Was bedeutet der kleine blaue Punkt, der auf deinem Absperrhahn zu finden ist? Richtig, Kaltwasser.

    Kein Geschirrspüler läuft mit Warmwasser. Heizleitungen und Warmwasserleitungen sind auch immer ein verschiedene paar Schuhe.

    Hallo,

    Es kommt hier in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung an. Ist der Keller ein Teil des Mietvertrags oder ggfs. nur zur kostenlosen Nutzung überlassen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    Ansonsten würde ich den Vermieter hier nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, den Keller zu reparieren. So etwas sollte auch kurzfristig möglich sein.

    Wir drehen uns hier im Kreis...
    Es ist aus dem Satz nicht erkennbar, dass die Küchenmonteure diesen Anschluss gesetzt haben.

    Wenn der Vermieter diesen Anschluss - im Zuge des Kücheneinbaus - auf seine Kosten installieren lässt, wie kann dann die Instandsetzung dieses Ventils in den Zuständigkeitsbereich des Mieters fallen?

    Ich kann aber aus der Fragestellung nicht entnehmen, dass die Küchenmonteure diesen Absperrhahn montiert haben.
    Was ist denn, wenn dieses Kombieckventil schon vor dem Einbau der Küche vorhanden gewesen ist?

    In meiner Mietwohnung war bei Einzug ebenso ein solches Ventil vorhanden, in den vom mir vermieteten Wohnungen gibt es auch überall so ein Ventil. Das ist heutzutage meiner Meinung nach Standard.

    Wenn der Fragesteller aus der Wohnung auszieht, wird ja auch niemand erwarten, dass dieses Absperrventil zurück gebaut wird. Vielmehr dürfte das Ventil zu einem wesentlichen Bestandteil des Gebäudes geworden sein (§§ 93 ff. BGB).

    Zitat

    Ich meine die Ersetzung der Unterschrift meines Mitbewohners für die Kündigung.

    Das hat Berny ja schon vorgeschlagen. Ob das zum Ziel führt, muss dann ein Richter entscheiden.

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    Nun kam mein Mitbewohner auf die Idee mich aus dem Mietvertrag zu entbinden mit einem notariell beglaubigten Vertrag.

    Die Mühe könnt Ihr Euch sparen. Selbst wenn ein solcher Vertrag existiert, kann der Vermieter dennoch Forderungen gegenüber Dir geltend machen.

    Hallo,

    Zitat


    1. Ausserordentliches Kündigungsrecht: Der Vermieter kann fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn wir den Hausfrieden nachhaltig stören und man dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumuten kann.

    Das ist soweit unwirksam. Wenn Ihr den Hausfrieden stört, muss der Vermieter erst einmal eine Abmahnung aussprechen, bevor er kündigen kann.
    Handelt es sich zufällig um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt? Wenn ja, könnte der Vermieter tatsächlich kündigen, wenn ihm Eure Nase nicht passt.

    Zitat

    3. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, haftet der Mieter bis zum Ablauf der gesetzlichen Vertragszeit für den Schaden, den der Vermieter dadruch erleidet...

    Was soll eine gesetzliche Vertragslaufzeit sein? So etwas gibt es nicht.

    Zitat

    2. Der Vermieter hat das Recht, statt der montatlichen Vorschüsse auf die Heizkosten unter Vorlage der Rechnug für den Brennstoff vom Mieter die Zahlung des Teilbetrags der Rechnung anfordern....
    Heisst, wenn er für 5000,0 Euro Öl tankt könnte er von uns unseren Teilbetrag sofort verlangen?

    Halte ich persönlich für unwirksam.

    M.E. gehört es zum Haus, da es die Wasserversorgungsleitung abschliesst. Kücheneinrichtungen etc werden generell ohne Wandanschlüsse verkauft, bestenfalls mit Geräte-Zuführungsschläuchen.

    Dem schließe ich mich an. Wenn es ein Teil der Küche ist, darf der Fragesteller das Ventil bei Auszug demontieren und mitnehmen? Das bezweifle ich.

    Ansonsten frage ich mich, warum dies nicht zu einer Kleinreparaturklausel gehören sollte? Das Ventil befindet sich doch im Zugriff des Mieters.

    Und zum "nochwas"... Ich schreibe nur das, was ich weiß und wie es ist.


    Dito! Was ist eigentlich dein Problem? Wenn du der Meinung bist, das du Recht hast, such dir einen Anwalt und klage.

    Du musst hier nicht Roman um Roman schreiben und dich rechtfertigen. Uns kann dein Problem grundsätzlich egal sein.

    Ausserdem: Wenn Du in Berlin offensichtlich nur irgendwelche Absteigen findest, warum ziehst du dann nicht nach Königs Wusterhausen oder Bestensee? Wie gesagt, wenn ich es fast 1,5 Jahre in einer überteuerten Absteige aushalte, kann das Problem nicht so groß sein.

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    Darüber hinaus musst du berücksichtigen, dass Berliner Vorrang haben. Und da ich noch kein Jahr zu dem Zeitpunkt dort gelebt habe, konnte ich genau eben eine bezahlbare Wohnung nicht bekommen!

    Unsinn!

    Ich (mittlerweile halber Berliner) habe letzten Sommer zusammen mit einer Bekannten eine Wohnung für sie (Berufsanfängerin mit geringem Einkommen) in Berlin gesucht. Unsere Suche hat exakt 1,5 Monate gedauert. Sie hatte eine hübsche Altbau-Wohnung in Berlin-Pankow und eine in Berlin Wedding zur Auswahl.

    Mein Arbeitgeber hat in Berlin ebenso einen Bestand von fast 5.000 Wohnungen (Hellersdorf und Lichtenberg). Wir haben dort seit Jahren einen fast konstanten Leerstand von fast 4 %. und vermieten auch an Niedrigverdiener und Hartz4-Empfänger.

    Die Wohnungsnot in Berlin gibt es nur in den innenstadtnahen Bezirken. In den Randgebieten um Hellersdorf, Köpenick, etc. findet man auch jetzt noch fast problemlos bezahlbare Wohnungen.

    Wenn man seine Wohnungssuche allerdings nur auf die einschlägigen Wohnungsportale, wie Immoscout und Co. beschränkt, ist es nicht verwunderlich, wenn man nichts findet.

    Im Übrigen gibt es in Berlin auch massenhaft WG-Zimmer.

    ich kann es nachvollziehen, dass man aufgrund einer Notlage kurzfristig das Erstbeste nehmen muss. Es entspricht aber nicht den Tatsachen, dass man innerhalb von einem Jahr keine Alternative in Berlin findet.

    Du hast Dich aufgrund deiner nicht vorhandenen Lebenserfahrung einfach leichtsinnig über den Tisch ziehen lassen. Dies solltest Du vielmehr als Lebenserfahrung verbuchen.

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