Hallo,
wurde die Mieterin denn jemals nachweislich abgemahnt? Nach § 543 (3) BGB wäre dies vermutlich erforderlich, bevor außerordentlich gekündigt werden kann.
Zitatbeschuldigt Vermieter des Diebstahls, Nachweis auch via Chat-Verlauf möglich
Nein, ist es nicht.
Warum muss heutzutage eigentlich immer alles über irgendwelche digitalen Chats besprochen werden? Digitale Nachrichten, wie Whatsapp, oder was auch immer sind kein wasserdichter und rechtssicherer Nachweis für irgendwas.
Ich habe in der Vergangenheit schon öfter erlebt, dass ein Richter über solche "Beweise" nur müde lächelt und diese ablehnt.
Kannst Du zu 100% sicher sein, dass sich keine Dritte Person einen Spaß gemacht hat und auf dem Handy der Mieterin geschrieben hat? Wenn ja, wie willst Du das einem Richter nachweisen?
Zitat
Befristeter Untermietvetrag, unmöbiliertes Zimmer,, Dauer 1Jahr
Nur so interessehalber: Wie wurde die Befristung begründet?