Heizungswechsel, neuer Ofen mit anderem Brennmaterial

  • Ich bewohne ein Einfamilienhaus. Bis zum 1.12.2014 habe ich dieses Haus mit Kohle beheizt. Dann wurde mit meinem
    Einverständnis eine Fernwärmeleitung verlegt. Mein Vermieter hat einen Hackschnitzelheizofen für seine Schweinemast.
    Nun meine Fragen:
    Darf der Vermieter auf seine Brennstoffrechnung Geschäftskosen geltend machen?
    Muß der Vermieter mir seine Einkaufsrechnung zeigen?
    Der alte Heizofen mußte ersetzt werden weil er kaputt war. Darf der Vermieter die Installationskosten für die Wärmeleitung auf die Wärmelieferung umrechnen, oder , wie ich meine, sind das Instandhaltungskosten die im Mietpreis enthalten sind ?
    Gruß
    bernard

  • Bevor die neue Heizung eingebaut wurde, habt ihr doch wohl alles beredet und vereinbart, wie die Sache zukünftig abgerechnet werden soll, oder? Wenn du jetzt erst mit deiner Meinung auftauchst ist das reichlich spät, das hättest du schon Ende 2014 machen müssen.

  • Hallo Mainschwimmer, danke für deine Einlassung. Ich möchte eigentlich Antworten auf meine Fragen haben. Also, wenn ich ein Haus oder eine Wohnung miete, kann ich davon ausgehen, das ich außer der Energiekosten keine weiteren Kosten für Wärme habe?

  • Antworten auf deine Fragen gibt dir dein Vermieter, denn scheinbar hast du ruhig zugesehen, als er die Heizung auf "Fernwärme" umgestellt hat. Da hättest du den Mund losmachen müssen und dich nicht jetzt hier beschweren, wenn du nicht die dir passenden Antworten erhältst.

  • Ebenfalls ohne Gruß...

    Zitat

    Darf der Vermieter die Installationskosten für die Wärmeleitung auf die Wärmelieferung umrechnen, oder , wie ich meine, sind das Instandhaltungskosten die im Mietpreis enthalten sind ?

    Hier könnte der § 555b Pkt. 2 BGB greifen, so dass die Kosten der Installation grundsätzlich umlagefähig wären.

    Zitat

    Muß der Vermieter mir seine Einkaufsrechnung zeigen?

    Im Zuge der Betriebskostenabrechnung hast Du das Recht, alle Belege einzusehen.

    Zitat

    Also, wenn ich ein Haus oder eine Wohnung miete, kann ich davon ausgehen, das ich außer der Energiekosten keine weiteren Kosten für Wärme habe?

    Da irrst Du. Hier gibt es etliche Kosten, die damit im Zusammenhang stehen. Hier wären beispielsweise schon die Wartungskosten oder die Kosten der Ablesung zu nennen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,
    endlich jemand der nicht nur schwarfelt. Deine Antworten bringen mich schon ein ganzes Stück Weiter. Danke! Trotzdem eine weitere Frage. Wartungskosten, Instandhaltungskosten ist ok, aber wie sieht es mit den kosten für Abschreibung und für Verwaltung
    (allgemeine Geschäftskosten) aus?
    Füher habe ich die Kohle gekauft und bezahlt, das war´s dann. Reparaturen hat der Vermieter bezahlt.
    P.S. Ich habe mit meinen Vermieter ein super gutes Verhältnis. Mich interessiert die Rechtslage.

  • Verwaltungskosten sind grundsätzlich Sache des Vermieters, bzw. sind mit den Mietzahlungen abgegolten.

    Abschreibungen mindern immer nur den Buchwert und sind somit eigentlich keine messbaren Kosten, die mit einer Rechnung nachgewiesen werden können.

    Umlegbar nach § 1 BetrKV sind nur die Betriebskosten des Hauses/Objektes. Geschäftskosten sind was völlig anderes und somit auch nicht umlegbar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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