Ich kann aber aus der Fragestellung nicht entnehmen, dass die Küchenmonteure diesen Absperrhahn montiert haben.
Was ist denn, wenn dieses Kombieckventil schon vor dem Einbau der Küche vorhanden gewesen ist?
In meiner Mietwohnung war bei Einzug ebenso ein solches Ventil vorhanden, in den vom mir vermieteten Wohnungen gibt es auch überall so ein Ventil. Das ist heutzutage meiner Meinung nach Standard.
Wenn der Fragesteller aus der Wohnung auszieht, wird ja auch niemand erwarten, dass dieses Absperrventil zurück gebaut wird. Vielmehr dürfte das Ventil zu einem wesentlichen Bestandteil des Gebäudes geworden sein (§§ 93 ff. BGB).