Absperrhahn defekt->Wer muss zahlen?

  • Ich kann aber aus der Fragestellung nicht entnehmen, dass die Küchenmonteure diesen Absperrhahn montiert haben.
    Was ist denn, wenn dieses Kombieckventil schon vor dem Einbau der Küche vorhanden gewesen ist?

    In meiner Mietwohnung war bei Einzug ebenso ein solches Ventil vorhanden, in den vom mir vermieteten Wohnungen gibt es auch überall so ein Ventil. Das ist heutzutage meiner Meinung nach Standard.

    Wenn der Fragesteller aus der Wohnung auszieht, wird ja auch niemand erwarten, dass dieses Absperrventil zurück gebaut wird. Vielmehr dürfte das Ventil zu einem wesentlichen Bestandteil des Gebäudes geworden sein (§§ 93 ff. BGB).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich kann aber aus der Fragestellung nicht entnehmen, dass die Küchenmonteure diesen Absperrhahn montiert haben.
    Was ist denn, wenn dieses Kombieckventil schon vor dem Einbau der Küche vorhanden gewesen ist?

    Was ist an diesem Satz des TE: "Das Eckventil wurde laut Vermieter beim Kücheneinbau von ein "normalen" Ventil auf das aktuelle umgebaut. Wie sieht es dann für mich aus?"

    so schwer zu verstehen? Eckventil war vorhanden, logisch. Wurde ausgetauscht gegen Spülmaschinenanschluss. Und dieser Anschluss gehört jetzt zu der Küche und in den Verantwortungsbereich des jetzigen Mieters.

  • Wir drehen uns hier im Kreis...
    Es ist aus dem Satz nicht erkennbar, dass die Küchenmonteure diesen Anschluss gesetzt haben.

    Wenn der Vermieter diesen Anschluss - im Zuge des Kücheneinbaus - auf seine Kosten installieren lässt, wie kann dann die Instandsetzung dieses Ventils in den Zuständigkeitsbereich des Mieters fallen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was ist an diesem Satz des TE: "Das Eckventil wurde laut Vermieter beim Kücheneinbau von ein "normalen" Ventil auf das aktuelle umgebaut. Wie sieht es dann für mich aus?" so schwer zu verstehen? Eckventil war vorhanden, logisch. Wurde ausgetauscht gegen Spülmaschinenanschluss. Und dieser Anschluss gehört jetzt zu der Küche und in den Verantwortungsbereich des jetzigen Mieters.


    M.M.: Vor dem Austausch gehörte das Eckventil zur Mietsache. Weshalb sollte das neu eingebaute Ventil mit erweiterter Funktion nun nicht (mehr) zur Mietsache gehören...?:confused:

  • In einem Forum erhältst du Tipps und Ratschläge aber keine Rechtsauskünfte. Du bist ganz auf dich allein gestellt, niemand hier aus dem Forum wird mit dir gemeinsam zu deinem Vermieter gehen und ein gutes Wort für dich einlegen.

  • Würde ich auch machen, da es kein Problem für mich wäre.

    Da ich aber keine extra Absperrhähne für die Wasserleitungen habe, besteht mein Vermieter darauf, dass ich das von einer Firma machen lasse. Das gesamte Wasser für das Haus (9 Wohnungen) muss wahrscheinlich abgestellt werden.

  • Da ich aber keine extra Absperrhähne für die Wasserleitungen habe, besteht mein Vermieter darauf, dass ich das von einer Firma machen lasse.


    Darauf kann er aber nicht bestehen.

  • Ja, wer muss nun zahlen?

    Vermutlich Du. Egal, wie Du es drehst:

    Wenn es Vermietereigentum, bzw. Teil der Mietsache ist, greift die Kleinstreparaturklausel und Du zahlst, wenn es Dein Eigentum ist, zahlst Du sowieso.

    Zitat

    Die Heizung ist ja auch an der Wasserleitung angeschlossen oder?

    Ich kann Dir nur zwingend empfehlen, das von einer Fachfirma machen zu lassen. Dir fehlen schon die grundlegendsten Kenntnisse.
    Fangen wir mal leicht an: Was bedeutet der kleine blaue Punkt, der auf deinem Absperrhahn zu finden ist? Richtig, Kaltwasser.

    Kein Geschirrspüler läuft mit Warmwasser. Heizleitungen und Warmwasserleitungen sind auch immer ein verschiedene paar Schuhe.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich meinte damit,

    Zitat

    Die Heizung ist ja auch an der Wasserleitung angeschlossen oder ?

    dass die Kaltwasserleitung, welche in das Haus geht, an der Gasheizung (Warmwasser, )Heizkörper)) im Keller angeschlossen ist. Wenn die Haupleitung (Kaltwasser) abgesperrt werden muss, funktioniert die Heizung (Warmwasser) auch nicht mehr.

  • Ich meinte damit,


    dass die Kaltwasserleitung, welche in das Haus geht, an der Gasheizung (Warmwasser, )Heizkörper)) im Keller angeschlossen ist. Wenn die Haupleitung (Kaltwasser) abgesperrt werden muss, funktioniert die Heizung (Warmwasser) auch nicht mehr.

    Jede Leitung besitzt einen separaten Absperrhahn. Ansonsten wird die Kaltwasserleitung kaum direkt mit der Heizungsanlage verbunden sein. Wenn dem so wäre, würde auch aus dem Kaltwasserhahn warmes Wasser kommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Jede Leitung besitzt einen separaten Absperrhahn. Ansonsten wird die Kaltwasserleitung kaum direkt mit der Heizungsanlage verbunden sein. Wenn dem so wäre, würde auch aus dem Kaltwasserhahn warmes Wasser kommen.


    ... und das Heizungswasser ist ein geschlossener Kreislauf, welcher jedoch einen Anschluss zur Wasserversorgung hat, damit nachgefüllt werden kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!