Keller seit 2 Monaten nicht nutzbar - Mietminderung?

  • Hallo Zusammen,

    an unserem keller ist der Riegel für das Vorhängeschloss wegen Rosts aus der Wand herausgebrochen. Wir können deswegen den Keller bereits seit 2 Monaten nicht nutzen. Da sich die Reparatur nun wohl noch mindestens einen Monat hinziehen wird, fragen wir uns, ob wir eine Entschädigung vom vermieter verlangen können. Der Keller ist nicht mehr verschlossen und gerade im Winter benötigt man diesen ja doch zum Abstellen einiger Dinge.
    Für Anregungen und Hinweise bzgl. einer Entschädigung wäre ich sehr dankbar.

    Danke für euere Antworten
    Christoph

  • Hallo,

    Es kommt hier in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung an. Ist der Keller ein Teil des Mietvertrags oder ggfs. nur zur kostenlosen Nutzung überlassen? Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    Ansonsten würde ich den Vermieter hier nachweislich (EW-Einschreiben) auffordern, den Keller zu reparieren. So etwas sollte auch kurzfristig möglich sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Für Anregungen und Hinweise bzgl. einer Entschädigung wäre ich sehr dankbar.


    Das ist immer gut. Zuerst fragt man nach einer Mietminderung, anstatt den Riegel mit Schnellzement o.ä. wieder an Ort und Stelle zu befestigen. Da dies aber mit Sicherheit eine Kleinreparatur ist, dürfte bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag derjenige feststehen, der die Rechnung bezahlt.

  • Das ist immer gut. Zuerst fragt man nach einer Mietminderung, anstatt den Riegel mit Schnellzement o.ä. wieder an Ort und Stelle zu befestigen.

    Naja...es soll ja durchaus Menschen geben, die handwerklich mit zwei linken Händen auf die Welt gekommen sind.

    Zitat

    Da dies aber mit Sicherheit eine Kleinreparatur ist, dürfte bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag derjenige feststehen, der die Rechnung bezahlt.

    So isses!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo, danke für die Antworten. Leider ist es eben keine Kleinreparatur, da ein größeres Stück Mauerwerk ersetzt werden muss. In meinem Mietvertrag steht nur, dass mir der Vermieter einen Keller zur Verfügung stellt.

  • Hallo, danke für die Antworten. Leider ist es eben keine Kleinreparatur, da ein größeres Stück Mauerwerk ersetzt werden muss. In meinem Mietvertrag steht nur, dass mir der Vermieter einen Keller zur Verfügung stellt.


    Dann sollte er das auch machen, und zwar einen üblicherweise nutzbaren.

  • Leider ist es eben keine Kleinreparatur, da ein größeres Stück Mauerwerk ersetzt werden muss.


    Quatsch, auch das Einsetzen eines größeren Steines ist immer noch eine Kleinreparatur. Hier muss doch keine neue Mauer hochgezogen werden, oder?

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